Geschäftskonto für Neugründung

  • Hallo,


    ich mache mich mit einem Partner als Agentur für Kommunikationsdesign selbstständig. Voraussichtlich gründen wir Anfang 2018 eine GbR.
    Spätestens dann benötigen wir ein gemeinsames Konto. Hierzu habe ich zwei Fragen:


    1) Gibt es ein Kreditinstitut mit einem für unsere Zwecke empfehlenswerten Konto?
    2) Besteht die Möglichkeit, das Konto bereits jetzt zu eröffnen und zu nutzen, auch wenn die GbR erst im nächsten Jahr gegründet wird?


    Freue mich über Tipps und Ratschläge.

  • Hallo @Cembo


    Es gibt schon andere Threads zum Thema. Haben Sie mal die Suchfunktion benutzt?

  • Spätestens dann benötigen wir ein gemeinsames Konto.

    Das ist ein Irrtum. Sie müssen kein gemeinsames Konto führen. Die GbR kann zwei Konten haben. Oder auch ein Konto auf den Namen eines der Gesellschafter. Der andere Gesellschafter kann verfügungsberechtigt sein (oder auch nicht). Das können Sie als Gesellschafter regeln wie Sie wollen.

  • Vielen Dank.


    Tut mir leid, ich habe mich mißverständlich ausgedrückt. Wir beide hätten gerne so bald wie möglich ein gemeinsames Konto. Ich möchte nur vermeiden, dass wir in ca. einem halbe Jahr, wenn die GbR gegründet wird, wieder ein neues Konto benötigen, weil dann wieder andere Bedingungen gelten.


    Ist es ohne weiteres möglich, ein Geschäftskonto zu eröffnen, ohne konkrete zukünftige Geldeingänge vorhersehen zu können? Wollen Banken einen Businessplan sehen auch wenn kein Kredit benötigt wird?

  • Wir beide hätten gerne so bald wie möglich ein gemeinsames Konto. Ich möchte nur vermeiden, dass wir in ca. einem halbe Jahr, wenn die GbR gegründet wird, wieder ein neues Konto benötigen, weil dann wieder andere Bedingungen gelten.

    Das ist natürlich etwas anderes.


    Im Grunde genommen sollte die Eröffnung eines Kontos für zwei Personen kein Problem sein. Allerdings sind heute viele Banken durch die ganzen Regularien zur Verhinderung von Geldwäsche extrem verunsichert und lehnen manche Gestaltungen ab, die nicht ins Schema F passen. Dazu könnte ein gemeinsames Konto von zwei Menschen, die nicht verheiratet sind, gehören.


    Sie müssen sich daher darauf einstellen, dass sie eventuell mehrere Banken abklappern müssen, bis Sie Erfolg haben werden.


    Andererseits: Wenn Sie ein Konto auf den Namen von einem von Ihnen eröffnen und der andere eine Kontovollmacht erhält, haben Sie meines Erachtens den gleichen Zweck erreicht.


    Wenn Sie der Bank sagen, dass es sich um ein "Geschäftskonto" handeln soll, stellen sich manche Banken besonders blöd an. Sie lassen dann zum Beispiel keine Kontoauszüge per Online-Banking zu sondern verlangen, dass Sie diese am Automaten ausdrucken lassen. Das macht vieles natürlich umständlicher.


    Viel Erfolg!