Wenn man einen Rürup Vertrag widerruft und die Auszahlung direktin den Rürup Vertrag eines anderen Anbieters einfließen lässt, entfällt dann die steuerliche Rückabwicklung ?
In Internet habe ich hierzu keine Informationen gefunden.
Wenn man einen Rürup Vertrag widerruft und die Auszahlung direktin den Rürup Vertrag eines anderen Anbieters einfließen lässt, entfällt dann die steuerliche Rückabwicklung ?
In Internet habe ich hierzu keine Informationen gefunden.
Wäre hier nicht die Beratung durch den neuen Anbieter angezeigt?
Was ist das denn für ein Widerruf, wenn dort bereits Auszahlungen zur Verfügung stehen?
Wurde etwa der Widerrufs-Joker wegen falscher Widerrufsbelehrung gezogen?