Widerruf eines Rürup Vertrages in Verbindung mit einem Anbieterwechsel ohne Steuernachzahlung ?

  • Wenn man einen Rürup Vertrag widerruft und die Auszahlung direktin den Rürup Vertrag eines anderen Anbieters einfließen lässt, entfällt dann die steuerliche Rückabwicklung ?



    In Internet habe ich hierzu keine Informationen gefunden.

  • Wäre hier nicht die Beratung durch den neuen Anbieter angezeigt?


    Was ist das denn für ein Widerruf, wenn dort bereits Auszahlungen zur Verfügung stehen?


    Wurde etwa der Widerrufs-Joker wegen falscher Widerrufsbelehrung gezogen?