Tolle Initiative ... was soll man davon halten? ... was meint Ihr?
Berlin. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Bundesländer sind heute einem Antrag des Landes Niedersachsen zur steuerlichen
Erleichterung kommunaler Mandatsträger gefolgt und haben dem Bundesrat eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG)
empfohlen.
Der niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider zeigte sich zufrieden und freute sich über die Unterstützung der niedersächsischen
Initiative: „Durch die geplante gesetzliche Änderung leisten wir einen Beitrag zur Steuervereinfachung und unterstreichen die besondere
Wertschätzung für die zeit- und kostenintensive ehrenamtliche Tätigkeit kommunaler Mandatsträger."
Hintergrund ist die einkommensteuerrechtliche Behandlung der privaten Mitbenutzung von mobilen Endgeräten wie z.B. Tablet-PCs, die kommunalen
Mandatsträgern im Rahmen ihrer Mandatstätigkeit zur Verfügung gestellt werden. Die private Nutzungsmöglichkeit stellt nach geltendem Recht
einen Sachbezug dar und ist demnach als steuerpflichtige Betriebseinnahme zu erfassen. Arbeitnehmer hingegen nutzen die vom
Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Geräte steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). „Die aktuelle Rechtslage ist nicht nur gesellschaftspolitisch
unbefriedigend, sondern behindert auch die digitale Umstellung in den Landkreisen, Städten und Kommunen", so Finanzminister Schneider.
Der Antrag des Landes Niedersachsen sieht daher vor, dass die bestehende Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG auf Steuerpflichtige erweitert
wird, die im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 12 EStG erhalten - und damit insbesondere die kommunalen
Mandatsträger erfassen wird.
Gleichzeitig unterstützen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder damit das Anliegen der Innenministerkonferenz, Verbesserungen
der steuerlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige, insbesondere für Mandatsträger, herbeizuführen.