Wartezeit bei Pflege-Bahr

  • Hallo,


    wie sieht es aus, wenn ich heute einen Pflege-Bahr abschließe und in drei Jahren für den Rest meines Lebens pflegebedürftig werde? Die Wartezeit bei Bahr beträgt ja 5 Jahre, wenn ich nun aber schon nach 3 Jahren pflegebedürftig werde, heißt dass dann, dass ich zunächst die verbleibenden 2 Jahre der Wartezeit ohne Versicherungsleistung erlebe, danach, also nach Vollendung der 5 Jahre Wartezeit aber der Pflege-Bahr startet - oder darf die Pflegebedürftigkeit überhaupt erst nach 5 Jahren erstmalig auftreten, damit der Pflege-Bahr einsetzt?


    Besten Gruß


    David Burckhardt