Schenkung anzeigen im Kontext von Kapitalverkehrskontrollen

  • Meine Anfrage an das Finanzamt wurde leider ausweichend bzw. unsinnig beantwortet. Es geht um den ggf. notwendigen passenden Nachweis für eine Schenkung aus dem Ausland.


    Kontext:
    -größere Schenkung im Rahmen des Freibetrages durch die Eltern an ein leibliches Kind
    -von China nach Deutschland
    -Kapitalverkehrskontrollen erfordern gestückelte Überweisungen


    Wenn ich nun die Schenkung korrekt anzeige, könnte das Finanzamt auch unter dem Freibetrag auf Kontoauszüge bestehen, wenn ich die Lage richtig verstehe.
    Bei einer größeren Summe wären mehr Überweisende als die Eltern notwendig. Bei einem Cousin oder weiteren Kindern gilt allerdings ein anderer Freibetrag.


    Ist davon auszugehen, dass das Finanzamt allein die Beziehung der überweisenden Person zum Empfänger (Kind) betrachtet, um den Freibetrag zu bestimmen?
    Oder wäre es möglich/nötig, durch Schenkungsurkunde und Kontoauszüge (Überweisung der Eltern an Cousins und diese überweisen an Kind) den Gesamtvorgang nachzuweisen?


    Oder anders gefragt: Wie muss eine Schenkung gestaltet sein, um den Freibetrag nutzen zu können, obwohl weitere Personen in den Kapitalfluss einbezogen werden müssen?


    Für nützliche Antworten herzlichen Dank im Voraus.

  • Ich denke, du solltest dich an einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht wenden. Es geht ja offensichtlich um eine größere Summe, dann kann man auch ein paar hundert Euro in eine fundierte Beratung investieren.....