Wie komme ich zurück in die GKV

  • Nach dem Studium habe ich mich selbstständig gemacht und damals war die GKV nicht weiter finanzierbar, also wechselte ich in die PKV. Das ist nun knapp 20 Jahre her. Ich bin mittlerweile 41 und habe nun ein attraktives Angebot für eine Festanstellung erhalten. Mein Jahresbruttogehalt wird dabei deutlich oberhalb der JAEG liegen. Trotzdem möchte ich gerne zurück in die GKV. Welche Möglichkeiten gibt es. Da die Anstellung bereits zum 01.10. beginnen wird und ich erst kurzfristig das Angebot erhalten habe, ist Eile geboten.


    Ich hätte die Möglichkeit mich für den Monat September in einer Firma anstellen zu lassen und dort ein Gehalt von 1.000,- zu erhalten. Müsste dieses Arbeitsverhältnis aber logischerweise umgehend wieder beenden, da ich ja zum 01.10. Die neue Anstellung beginnen werde. Würde das ausreichen um eine Versicherungspflicht in der GKV zu begründen? Was geschieht mit meiner Selbstständigkeit? Mein neuer Arbeitgeber gestattet mir die Aufrechterhaltung eines Nebengewerbes.


    Ich hoffe auf konstruktive Ratschläge und schnelle Hilfe.


    Vielen DANK!

  • Wie wäre es mit folgendem Vorgehen?


    Sie werden bei Ihrer Wunsch-Krankenkasse vorstellig und legen Ihren Wunsch dar.


    Dann darf sich der Mitarbeiter der Krankenkasse (sollte ja eigentlich im Krankenkassenrecht sattelfest sein) die Gedanken dazu machen, wie er Sie als zahlungskräftigen "Kunden" gewinnen kann.


    Am besten suchen Sie die Krankenkasse noch vor September auf.

  • Ich bin unsicher hinsichtlich der zukünftigen Kostenbelastung. Ich bleibe ja nicht immer 41 und auch in der Rente steigen die Beiträge ja voraussichtlich weiter an. Außerdem habe ich einen dreijährigen Sohn den ich in dieser Konstellation zusätzlich privat versichern muss, da er mit meiner neuen Arbeit aus der Familienmitversicherung meiner Frau ausscheiden muss.

  • Hallo Leguan,
    Sie haben sich also als studierter Unternehmer dazu entschieden, dass das Solidarprinzip Mist ist und dann Verträge abgeschlossen, in welchen Sie lieber ihren eigenen Kapitalstock aufbauen, um für sich selber da zu sein. Und jetzt fällt Ihnen ein, dass Sie doch lieber wieder mit der Solidargemeinschaft gehen wollen, weil das günstiger ist. In den zwanzig Jahren haben Sie auch kräftig gespart, und die anderen kräftig für sich alleine gelassen. Wenn Sie aus der Nummer rauskommen ohne draufzuzahlen geb' ich mir jetzt die Kugel, sorry.

  • Tja, die kostenfreie Mitversicherung der Familie ist schon ein Argument.


    Im Hinblick auf die Voraussetzungen für die spätere Krankenversicherung der Rentner sollte der Übergang in die gesetzliche Krankenversicherung auch früh genug gewählt sein.

  • Würde da gerne noch einen drauflegen. Habe gerade mal geschaut, wieviel Krankenkassenbeitrag ich bezahle. Um die 300 Euro im Monat. Mein Arbeitgeber zahlt nochmal knapp soviel für die Krankenkasse dazu. Macht rund 7200 Euro im Jahr. Macht 21600 Euro in drei Jahren. In den letzten 3 Jahren war ich nicht krank. Sagen Sie das bitte Ihrem Sohn: Ein fremder Mann hat Deine Geburt im Kreissaal und Deine Vorsorge und Deine Impfungen bezahlt. Ich, der dein Papa, spare an jedem Cent, da muss es schonmal sein, dass ich als schwergewichtiger Unternehmer und zukünftiger aussertariflich bezahlter Angestellter ein kostenloses Forum bemühe um die Solidargemeinschaft maximal zu bescheissen. Ich halte den Account Leguan für einen Hoax. Vielleicht ein Politiker, der eine heisse Diskussion kurz vor der Wahl anschmeissen will. Leguan denkt wohl so: Genau, ich frag mal die Deppen, die nicht wissen wie man spart, wie Sie mich zurück nehmen.

  • Nun, wir stellen fest, dass hier Moral und Ethik groß geschrieben wird, auch wenn das nichts mit der Fragestellung an sich zu tun hat! Es geht doch bitte nicht darum, ob irgendwer einen möglichen Fehler, den er einmal begangen hat, korrigieren will, darf oder soll! Wenn das grundsätzlich gesetzlich zulässig ist, dann geht einzig und alleine um die Frage: "Was ist konkret wie zu tun, damit das rechtssicher über die Bühne geht!"


    Das große Risiko ist dabei die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes!


    Ich habe in Bezug auf die Thematik sehr gute Erfahrungen mit einem externen Dienstleister gesammelt, der mehrfach unseren Kunden sehr gute Lösungen erarbeitet hat, damit das rechtssicher über die Bühne geht!


    Der war hier auch schon persönlich aktiv, ist aber aktuell in diesem Forum etwas untergetaucht: https://www.der-versicherungsberater.com/gkv-ruckkehr/

  • Es ist schon richtig, dass man sich in bestimmten Fällen Hilfe holen sollte, damit man sein Ziel erreicht, aber es ist/wäre doch ein Armutszeugnis, wenn man einen externen Dienstleister bemühen muss, damit eine gesetzliche Krankenkasse geltendes Recht korrekt anwendet.


    Schließlich unterhält eine Krankenkasse ein (durch Versichertenbeiträge finanziertes) Justiziariat.