Wohnriester Entnahme

  • Hallo,


    ich stehe gerade vor einer Entscheidung über die Verwendung meines Riester-Bausparvertrags und will sicher gehen, nichts grundsätzlich falsch zu verstehen. Deshalb bitte ich um eure Hilfe und Einschätzung.


    Ich bin verheiratet und habe seit 2013 ein Kind und bin 30 Jahre alt.
    2013 habe ich einen Riester-Bausparvertrag abgeschlossen. Insgesamt habe ich seit dem ca. 1600 Euro Zulagen (keine Steuerermäßigung) erhalten.
    Der Riester Bausparvertrag hat jetzt ein Guthaben von 6500 Euro und ist zuteilungsreif, er wird nicht mehr bespart.
    Seit 2014 besitzen wir ein Haus, für das Darlehen (familienintern) zahlen wir keine Zinsen, der verbliebene Darlehensbetrag ist inzwischen sehr überschaubar.


    Ich will in Zukunft keinen Riestervertrag mehr (weder Wohn- noch Rentenriester).


    Mit Bezug auf das verzinste Wohnförderkonto stellt sich mir die Frage, ob eine förderungsunschädliche Entnahme überhaupt Sinn ergibt, oder ob in meinem Fall nicht sogar eine schädliche Entnahme sinnvoller ist.


    Folgende Rechnungen stelle ich gegenüber:


    Förderungsunschädliche Entnahme:
    6500 Euro x 35 Jahre (bis ich 65 bin) x 2% = 13.000 Euro (inkl. Zinseszins)
    Einmalbesteuerung bei Renteneintritt: 13.000 Euro x 0,7 (30% "Rabatt") x 0,3 (angenommener Steuersatz) = 2730 Euro Steuerlast in 35 Jahren


    Förderungsschädliche Entnahme:
    1600 Euro, die ich die nächsten 35 Jahre weniger habe:
    1600 x 1,5 % (angenommene Inflationsrate bzw. durchschnittlich erwirtschafteter Zins) x 35 Jahre = 2700 Euro in 35 Jahren


    Da zwischen den beiden Rechnungen nur ein marginaler Unterschied besteht, tendiere ich zu einer förderungsschädlichen Entnahme, da mir dieses Wohnförderkonto nicht wirklich symphatisch erscheint.


    Ich bitte euch um eure Meinung und Einschätzung, ob ich grobe Denkfehler bei meiner Rechnung angestellt habe, oder ob es tatsächlich wenig Unterschied gibt.


    Vielen Dank,
    Pascal

  • Hallo @pascalf,


    Willkommen im Forum!


    Grundsätzlich machst du alles richtig, bei deinen Überlegungen. Dennoch stecken einige Annahmen drin, die es im Auge zu behalten gilt.


    1. Dein Steuersatz bei Renteneintritt. Er kann bei 45% liegen, er kann auch bei 15% liegen, je nachdem, ob du auf der Spitze deiner Karriere stehst oder vielleicht einen Alterteilzeitvertrag geschlossen hast oder eine andere Eventualität eintritt. 45% ergeben 4095 Euro Steuerlast, 15% ergeben 1365 Euro Steuerlast, ein kleiner Unterschied. Ich persönlich will mit Ende 60 kürzer getreten haben, entsprechend ist dann auch die Steuerlast geringer.


    2. Der durchschnittliche Zinssatz mag bei 1,5% liegen, er kann aber auch bei 0,5% oder bei 3% liegen. Und wieder ergeben sich gewaltige Unterschiede. Allerdings wird die Förderungsunschädliche Entnahme in 35 Jahren nicht dazu führen, dass sich die Zulage mit dem Durchschnittszinssatz verzinst hat. Ich persönlich würde bei der Zulage konservativ mit einer Verzinsung von 0,5% rechnen, denn die Kosten des Riesters sind hoch, da erreicht man keine Durchschnittsverzinsung.


    Aus meiner Sicht spricht viel dafür, die Zulage zu vergessen, das Geld einzustreichen und es entweder für was Schönes auszugeben oder am Kapitalmarkt anzulegen. Bringt 3-7% über 35 Jahre, definitiv mehr als der Riester.

  • Hallo @pascalf,


    auch von mir willkommen im Forum. Generell finde ich es gut, wenn sich jemand mit Stift und Papier hinsetzt und einfach mal Szenarien rechnet! In deinem Fall auch zu Recht. Was mir nicht ganz klar ist:

    • Der Steuersatz von 30% im Alter ist vielleicht etwas hochgegriffen, auch vor dem Hintergrund, dass Du bisher keine Steuerermäßigung beim Sonderausgabenabzug erhalten hast.
    • Die 1600 EUR Rückzahlung, die ja eigentlich in ein Darlehen mindern sollten, stünden nicht mehr zur Verfügung. Du müsstest die Mittel andernweitig aufbringen. Diese Kosten kommen noch oberdrauf.

    Generell sehe ich die Lage aber ähnlich wie @chris2702. Wenn man einen Schritt zurücktritt, kann man die Annahmen mal in diese und mal in jene Richtung schieben. Letztlich sind die Summen überschaubar, der Unterschied macht im worst case ein paar hundert Euro aus. Die entscheidene Frage ist dann: Ist es diese Summe wert, um sich die ganze Riester-Bürokratie und zigmalige Änderung der Gesetzgebung in den nächsten 40 Jahren anzutun? Das muss letztlich jeder selber wissen. Ich finde die Vorstellung, das Geld zu nehmen und den Staat irgendwie rauszuhalten, attraktiver...

  • Hallo @pascalf,


    auch von mir willkommen im Forum. Generell finde ich es gut, wenn sich jemand mit Stift und Papier hinsetzt und einfach mal Szenarien rechnet! In deinem Fall auch zu Recht. Was mir nicht ganz klar ist:

    • Der Steuersatz von 30% im Alter ist vielleicht etwas hochgegriffen, auch vor dem Hintergrund, dass Du bisher keine Steuerermäßigung beim Sonderausgabenabzug erhalten hast.
    • Die 1600 EUR Rückzahlung, die ja eigentlich in ein Darlehen mindern sollten, stünden nicht mehr zur Verfügung. Du müsstest die Mittel andernweitig aufbringen. Diese Kosten kommen noch oberdrauf.

    Generell sehe ich die Lage aber ähnlich wie @chris2702. Wenn man einen Schritt zurücktritt, kann man die Annahmen mal in diese und mal in jene Richtung schieben. Letztlich sind die Summen überschaubar, der Unterschied macht im worst case ein paar hundert Euro aus. Die entscheidene Frage ist dann: Ist es diese Summe wert, um sich die ganze Riester-Bürokratie und zigmalige Änderung der Gesetzgebung in den nächsten 40 Jahren anzutun? Das muss letztlich jeder selber wissen. Ich finde die Vorstellung, das Geld zu nehmen und den Staat irgendwie rauszuhalten, attraktiver...

    Vielen Dank euch beide für die freundliche Aufnahme hier im Forum!


    Das ich keine Steuerermäßigung erhalte liegt daran, dass ich als Soldat auf Zeit nicht sozialversicherungspflichtig bin und damit im Verhältnis zum Netto- ein geringes Bruttoeinkommen habe.


    Die 1600 Euro stehen mir nicht zur Verfügung, richtig. Deshalb habe ich oben geschrieben, dass ich in der glücklichen Situation bin, ein zinsfreies Darlehen abzuzahlen (und das wie gesagt nur noch über einen sehr überschaubaren Zeitraum - deshalb muss ich mich jetzt ja entscheiden, sonst gibt es die Möglichkeit der Tilgung des Haus-Darlehens über Riester nicht mehr). Deshalb fallen dafür keine Kosten an, sondern nur der von mir mit 1,5% veranschlagte Zins als festverzinstes Guthaben, ETF oder Aktie.


    Und ich gebe euch absolut Recht, die 30% Steuersatz und die 1,5% Verzinsung sind Annahmen, die sich in 35 Jahren ganz sicher als falsch herausstellen werden (nur weiß niemand welche Richtung!), jedoch muss ich JETZT eine Entscheidung treffen und will das nicht nur "aus dem Bauch heraus" machen.


    Vielen Dank für eure kompetente Einschätzung, ich tendiere auch eher zur förderungsschädlichen Auszahlung.


    Pascal

  • Ich habe gestern Abend noch Nägel mit Köpfen gemacht und die förderungsschädliche Zuteilung beantragt.
    Damit bleibt mir unter dem Strich eine deutlich negative Rendite (Abschlusskosten vs. 0,25% Verzinsung), bin dafür aber unabhängig von einem Wohnförderkonto, das im Alter kostentechnisch zuschlagen würde. Was sich in 35 Jahren als lukrativer herausstellen wird ist mir im Endeffekt egal, es geht ja um kein Vermögen.


    Es bleibt die Erkenntnis, das ich in meinem Leben kein Riesterprodukt mehr abschließen werde (trotz meiner recht hohen Förderquote).


    Viele Grüße,
    Pascal

  • Hallo, war es so einfach möglich förderschädlich zu kündigen. Ich habe gerade das Problem mit der Schwäbisch Hall. Die wollen das Wohnriester zwingend dann zur Tilgung des Vorausdarlehen einsetzen.


    Wohnriester kann für junge Leute später teuer werden. Für ältere die knapp 50 sind lohnt sich das schon eher. Aber die meisten sind aber 30 wenn sie ein Haus kaufen und da fängt das Problem schon an. Ein besonderes Problem hat man mit der Schwäbisch Hall und deren gekoppelten Wohnriester-Vordarlehen. Man ist dort gezwungen den Wohnriester zur Tilgung einzusetzten und somit gezwungen dass das Wohnförderkonto eröffnet wird. Lösungsansätze sind in dem Forum schon diskutiert:

  • Hallo,
    ja, in meinem Fall war es tatsächlich sehr einfach, soweit ich mich noch zurück erinnern kann. Mein Wohnriester war aber auch nicht mit irgendeinem Vorausdarlehen verknüpft.
    Grundsätzlich hat jeder ein Recht, seinen Wohnriester förderschädlich zu kündigen. Etwaige Verstrickungen mit anderen Verträgen muss man dann individuell prüfen.
    Viele Grüße,
    Pascal