Honorarberater finden

  • Der INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER e.V. (IGVM eV ) hat in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 12.12.2016 die Behauptung aufgestellt, die (Zeit)-Honorare für Versicherungsberater liegen bei rund 120,-- € pro Stunde zzgl. 19 % Umsatzsteuer.



    Der IGVM e.V. schreibt hierzu: „Bei VersB liegen nach Auskunft ihres Bundesverband die Honorare bei einer Bandbreite von zwischen 90 und 150 € pro Stunde, bei reiner Beratung zzgl. 19% MwSt. Nehmen wir daraus den Mittelwert von 120 € (da hier auch vermittelt wurde, ist diese Leistung nach § 4 Nr. 11 UStG USt-frei) Bei 4 Stundenbeträgt das Honorar 480 € -. Ev. vereinbarte Auslagen für Wegegeld u.s.w. sind darin noch nicht berücksichtigt. (…)“.



    Handelt es sich um eine (Neudeutsch) postfaktische Behauptung?



    Mein Kommentar:


    Ja! Zugegebenermaßen habe ich mir nicht so einfach gemacht wie der Lobbyistenverband der Versicherungsmakler. Ich habe die Versicherungsberater (Trefferlisten) auf den ersten vier Seiten auf Google durchgesehen, die Versicherungsberater, die sich ausschließlich auf gewerbliche oder kommunale Kunden spezialisiert haben, herausgenommen und nach Honorarangaben gesucht.



    Die Verbraucherzentralen Hessen und NRW habe ich hinzugenommen, da sie ähnliche Beratungsleistungen anbieten (aber derzeit leider weder dafür haften, noch reguliert werden und auch keinen entsprechenden Versicherungsschutz bei Vermögensschäden vorhalten müssen).



    Die kleine Umfrage erhebt natürlich nicht den Anspruch repräsentativ zu sein. Das Ergebnis:


    Versicherungsberater Zeithonorar pro Stunde (netto) Quelle
    Dipl.-Betriebswirt (DH) Stefan Albers, Montabaur (ehemaliger Vorsitzender des BVVB e.V.) Die Beratungsleistung erfolgt zu einem Stundensatz in Höhe von 121,85 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%), insgesamt 145,–€ inkl. MwSt. Die „Treffer“ auf den ersten vier Google-Seiten mit Angabe von Honorarsätzen + Versicherungsberater Robert Gamper
    Verbraucherzentrale NRW
    Verbraucherzentrale Hessen
    Für ein 30-minütiges Beratungsgespräch berechnen wir 40,00 €. Zeithonorar pro Stunde demnach: 80,-- €. Die „Treffer“ auf den ersten vier Google-Seiten mit Angabe von Honorarsätzen + Versicherungsberater Robert Gamper
    Kanzlei für Versicherungsberatung
    Thorsten Rudnik
    24558 Henstedt-Ulzburg
    100,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19 % (brutto 119,00 Euro) Die „Treffer“ auf den ersten vier Google-Seiten mit Angabe von Honorarsätzen + Versicherungsberater Robert Gamper
    Versicherungsberater Gerd Güssler, Feiburg Mein Stundensatz beträgt 125,- € zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die „Treffer“ auf den ersten vier Google-Seiten mit Angabe von Honorarsätzen + Versicherungsberater Robert Gamper
    Versicherungsberater Robert Gamper, Fulda Mein Zeithonorar pro Stunde beträgt 68,25 € (ohne Umsatzsteuer; ich nehme die derzeit noch die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch). Die „Treffer“ auf den ersten vier Google-Seiten mit Angabe von Honorarsätzen + Versicherungsberater Robert Gamper
    Arithmetisches Mittel („Mittelwert“) 99,02 €
    Abweichung in % zur Angabe des IVGM e.V. -21 %




    Et es wie et es, der IVGM e.V. hat diese Angaben zu den Honoraren von Versicherungsberater offensichtlich so dargestellt, wie man es in der Stellungnahme für seine Argumentation gebraucht hat.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Prisma Life Lebensversicherung - Versicherungskundenzahlten offensichtlich Honorar und Provision


    Die "Süddeutsche Zeitung" („SZ“) berichtete,dass Versicherungsnehmer der Prisma Life Lebensversicherung jahrelang nicht nur„Honorare“ für den Abschluss einer Police zahlten, sondern auchBestandsprovisionen an die AFA AG (Cottbus).


    Siehe:
    http://www.fondsprofessionell.…provisionen-130306/ref/2/


    Der Artikel in der Süddeutschen Zeitung ist leider nurgegen Entgelt abrufbar.


    Schon am 05.12.2016 berichtete die SZ über möglicheProbleme bei der Prisma Life


    http://www.sueddeutsche.de/wir…einer-abenteuer-1.3280451


    Die AFA AG war der Finanztest bereits in einem anderenZusammenhang aufgefallen:


    https://www.test.de/Undercover…icherungskunde-4718014-0/


    Mein Kommentar:
    Bei früherer Umsetzung des jetzt diskutiertenIDD-Referentenentwurfs, d.h. des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzungder Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.Januar 2016 über Versicherungsvertrieb hätte es ein Nebeneinander von „Honorar“und „Bestandsprovision“ wie in den oben genannten Fall wahrscheinlich nichtgegeben.

    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sindheilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • In einem als Argumentationshilfe für Versicherungsmakler gedachten Artikel (in der Zeitung „DasInvestment“ legt ein Versicherungsmakler seine Kalkulation und „Denkweise“ in Bezug auf die PKV-Beratung (PKV-Vermittlung) offen. Die offengelegten Zahlen dürften allgemeingültig für die PKV-Beratung (Vermittlung) durch Versicherungsmakler sein.



    Schauen wir uns die Rechnung einmal genauer an (Kommentierung):



    1.) Courtagehöhe


    Es ist Insidern allgemein bekannt, dass in der Vermittlung von PKV-Versicherungen inklusiver entsprechender Beratung Courtagesätze in Höhe von 6 bis 9 Monatsbeiträgen anfallen. Bei einem angenommenen Monatsbeitrag für einen durchschnittlichen Kunden bedeuten dies 2.760,-- bis 4.140,-- € an Courtage für die Vermittlung und Beratung durch einen Versicherungsmakler.



    2.) Beratungsumfang


    Der Makler behauptet, dass er durchschnittlich zwischen 30 und 40 Stunden Zeit pro Beratung /und Vermittlung aufwendet. Umgerechnet in ein Honorar würden das in etwa rund 70,-- bis 130,-- € pro Stunde (brutto) Beratung/Vermittlung bedeuten.



    Der Beratungsaufwand ist meines Erachtens jedoch stark überzeichnet.



    Für eine vollständige Beratung im Zusammenhang mit dem Neuabschluss einer KV-Vollversicherung benötige ich bis zur Auswahl der besten drei Tarife zirka fünf bis sieben Stunden. Bis dahin sind bereits die Leistungen verglichen und in einer Übersicht für den Kunden als Entscheidungsgrundlage als KV-Vorschläge dargestellt. Für die Prüfung der Bedingungswerke kommen nochmals drei bis vier Stunden hinzu. Wenn ich dann den Antragsprozess betreue und den Versicherungsschein prüfe kommen nochmals maximal drei Stunden dazu. Insgesamt kommen damit maximal 15 Stunden zusammen. Bei einem Honorarsatz von 68,25 € machen das 1.023,75 € (brutto) aus.



    3.) Wie kommt die Differenz zustande und was macht der Makler anders?


    Warum der Makler angeblich bis zu 40 Stunden (mindestens 20 Stunden) für die PKV-Beratung benötigt (oder es vorgibt), entzieht sich meiner Kenntnis. Über die Gründe kann ich nur spekulieren, was ich an dieser Stelle aber nicht tun möchte.



    Das aus meiner Sicht unfaire und unausgewogene Vergütungssystem von Maklern wird natürlich hier auch thematisiert und auf den Punkt gebracht (Zu Erinnerung: der Artikel richtet sich ja an andere Makler). Der Makler schreibt dazu:“ In Fällen, wo sich der Kunde nach zeitintensiver Beratung gegen einen Abschluss entschied oder er aus gesundheitlichen Gründen nicht sinnvoll zu versichern war, geht der Makler zudem leer aus. Auch dieser Aufwand müsste in die Gesamtkalkulation berücksichtigt werden.“



    Das heißt, der Kunde, der eine PKV-Beratung bei einem Makler in Anspruch nimmt und tatsächlich einen Vertrag über eine KV-Vollversicherung abschließt, zahlt über die Courtage indirekt die „nutzlosen Aufwendungen“ des Maklers für andere Kunden, die abgesprungen sind oder nicht versicherbar waren und sind.



    4.) Wird das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) daran etwas ändern?


    Nein. Das Vergütungssystem „Courtage/Provision“ bleibt weitgehend unangetastet. Der Gesetzgeber will aber durch die klare Trennung zwischen Courtage-/Provisionsberatung und Honorarberatung herbeiführen.


    Gut informierte Menschen (wozu die meisten der Community-Mitglieder gehören dürften) werden aber zukünftig eine bessere/transparentere Wahl treffen können für / gegen



    a.) einen Makler, der sie eingeschränkter beraten kann, ihnen grundsätzlich aber einen breiten Marktüberblick verschafft, jedoch vom Versicherer vergütet wird. Dabei müssen die Menschen realisieren, dass sie über die Courtagezahlung auch für die „nutzlosen Aufwendungen“ des Maklers für andere Kunden, die abgesprungen sind oder nicht versicherbar waren und sind, eine Vergütung leisten. Diese zusätzliche Vergütung können Sie gegenüber anderen Maklerkunden nicht abrechnen.


    b.) einen Versicherungsberater, mit dem sie ein Honorar verhandeln, der dazu 100%ig unabhängig ist und sie vollumfänglich beraten und vertreten darf.



    Es wird spannend sein, wie gut informierte Menschen sich zukünftig bei solch beratungsintensiven Leistungen entscheiden werden.

  • Déjà-vu: Verbraucherzentrale obsiegt gegen Versicherungsmakler wegen rechtswidriger Rechnung nach Storno



    Weil ein Verbraucher seine Beiträge für zwei Sparverträge reduzieren wollte, schickte ihm die Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler HVM-Moritz GmbH unter Verweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwei Rechnungen über rund 2.300 Euro. Der Grund: Durch die niedrigeren Beiträge erhielt der Versicherungsmakler weniger Courtage/Provision von der Versicherung beziehungsweise Investmentgesellschaft.



    Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) ging in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) gegen die AGB-Klausel vor und bekam vor dem Landgericht Leipzig Recht, wie die VZBW mitteilte (Az.: 08 O 321/16, nicht rechtskräftig).



    Mehr unter:



    http://rsw.beck.de/aktuell/mel…iger-rechnung-nach-storno

  • Honorare für Makler von Verbrauchern sind bereits ungültig



    [*] Betroffen sind nach dem 18.01.2017 geschlossenen Honorarverträge • Gleichzeitig ist der neue Berufsstand des Versicherungsberaters nach §34 d noch nicht geschaffen - Obwohl das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb, auch bezeichnet als Vermittlerrichtlinie IDD, noch nicht einmal verabschiedet geschweige denn in Kraft gesetzt ist, wirft es bereits seine Schatten voraus.



    Das Gesetz sieht vor, dass nur bis zum 18. Januar 2017 geschlossene Honorarvereinbarungen mit Verbrauchern Bestandsschutz genießen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Prüfung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung durch den VSAV-Netzwerkpartner und Bank- und Kapitalmarktrechtler Jens Reichow aus Hamburg. Der VSAV ist die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. aus dem schwäbischen Schwaigern. Nach Reichows Einschätzung dürfen Makler zwar weiterhin gesetzeskonform gegen Honorar für Verbraucher tätig werden. Sollte es jedoch tatsächlich zur Umsetzung des aktuellen Gesetzesentwurfes kommen, so wären alle nach dem 18. Januar 2017 geschlossenen Vereinbarungen unwirksam und Vermittler könnten ab dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes dann aus diesen Vereinbarungen keine Vergütungsansprüche mehr für eine zukünftige Tätigkeit herleiten.

  • Hallo Herr Gamper,


    vielleicht verstehe ich das Problem nicht richtig, aber warum sollte ein Versicherungsmakler von mir nach Kündigung meiner Police Anspruch auf ein Honorar haben.


    Honorare bezahlt man doch anstatt Provisionen, oder nicht?


    Ich habe bisher immer nur nach einer Beratung für die Stundenanzahl bezahlt - Fertig.


    Vielleicht können Sie etwas Licht ins Dunkel bringen

  • Hallo Herr Hubert,


    am Markt haben sich sogenannte Mischmodelle etabliert, bei denen Vermittler (inklsuive Makler) neben der Courtage (Makler) bzw. Provision (Versicherungsvertreter) noch Servicepauschalen für "Zusatzleistungen" und Honorare vereinbart hatten. Es gab sogar Fälle in denen neben dem Honorar sogenannte Bestandsprovisionen geflossen sind, natürlich ohne das es den Kunden vorher so erklärt wurde oder es ihm bewusst war.


    http://www.sueddeutsche.de/gel…kassieren-doppelt-1.73706


    Daneben hat sich eine Honorarvermittlung etabliert. Die Grenze zu den Mischmodelln ist fließend. Wo liegt der Unterschied? Während die Beratung eine Dienstleistung ist, bei der im Wesentlichen die Beratung des Kunden über Bedarf, Auswahl und Möglichkeit der Beschaffung von bestimmten Finanz- oder Versicherungsprodukten geschuldet ist, bedeutet die Honorarvermittlung die konkrete Beschaffung von entsprechenden Finanz- oder Versicherungsprodukten. Der Honorarberater schuldet also lediglich die Durchführung der Beratung, der Honorarvermittler schuldet den Vermittlungserfolg.


    Der Gesetzgeber will ab Mitte des Jahres die Honorarberatung fördern und schafft mehr Transparenz durch eine klare Trennung der Vergütungs- und Anreizsysteme von Vermittlern und Honorarberatern schaffen. Makler können demzufolge ab 18.01.2017 keine Honorarverträge mehr abschließen, ohne das Risiko einzugehen, dass sie nachträglich als rechtswidrig und unwirksam definiert werden.


    Zu Ihrer Frage: Wenn es vor dem 18.01.2017 keine Vereinbarung (ggf. auch AGB beachten) über ein Honorar und Servicepauschale mit einem Makler gab, kann er natürlich kein Honorar oder eine Servicepauschale von Ihnen fordern. Wenn der Vertrag bzw. die Police gekündigt sind, besteht nach meiner Rechtsauffassung kein Anspruch des Maklers mehr auf Bestandsprovisionen. Leider gibt es aber scheinbar Makler, die das nicht akzeptieren können.


    Siehe Fall HVM-Moritz GmbH:


    http://rsw.beck.de/aktuell/mel…iger-rechnung-nach-storno


    Mit besten Grüßen

  • Wie aus einer Pressemitteilung der verbraucherzentrale Bundesverband vom 07.03.2017 zu entnehmen ist
    (http://www.vzbv.de/pressemitte…visionsberatung-festlegen) plädiert die vzbv für die Abschaffung der Provisionsberatung bei der Anlageberatung bis 2023.



    Eine ausführliche Stellungnahme zu den Forderungen der vzbv für eine verbrauchergerechte Anlageberatung finden sie hier:



    http://www.vzbv.de/sites/defau…gnahme_anlageberatung.pdf



    Heute erfolgt die Anhörung des Gesetzentwurfs zur MiFID 2-Umsetzung im Bundestag.

  • Besprechung des Artikels in der SZ vom 12.05.2017 „Opfer in Weiß“



    Lukas Zdrzalek schrieb in der Süddeutschen Zeitung in der Rubrik Geld > Geldanlage > Geldanlage – einen Artikel über die angeblich höhere Häufigkeit von Fehlberatung (Betrugsfällen!) bei Ärzten. Der Artikel ist überschrieben mit dem Titel „Opfer in Weiß“.



    Erst einmal kann ich eine besondere Leichtgläubigkeit von Ärzten im Zusammenhang mit der Finanzberatung nicht bestätigen. Meine Erfahrungen sind da ganz andere. Aber geschenkt.


    Der im Artikel genannte „Herr Dr. Meier“ hätte mit der richtigen Auswahl des Honorarberaters (mit überwiegender Wahrscheinlichkeit) den Schaden in Höhe von 170.000,-- € vermeiden können, wenn er die „Acht Tipps, wie Sie einen guten Honorarberater finden“ von Finanztip oder die hier weiter oben erarbeiteten „Zehn Tipps, wie Sie einen guten Honorarberater finden“ berücksichtigt bzw. befolgt hätte.



    Tatsächlich ist er offensichtlich an einen sogenannten Honorarvermittler (oder an einen Betrüger) geraten.



    Den Artikel können Sie kostenfrei unter



    http://www.sueddeutsche.de/wir…-opfer-in-weiss-1.3502573



    nachlesen.

  • Konferenz der European Coalition For Responsible Credit und des instituts für finanzdienstleisten e.V. am 11./12. Mai 2017 (in Hamburg)



    Thema: Jeden Töpfchen sein Deckelchen – Geeignetheit vs. Bedarfsgerechtigkeit, Produkte oder Beratung?



    Finanzprodukte selbst sind selten per se schlecht, erst, wenn sie an den Falschen verkauft werden, werden sie für den Verbraucher gefährlich. Die ersten Beratungsgespräche sind dabei entscheidend.



    Zu diesem Thema ein lesenswerter Impulsvortrag von Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg



    „Ob Finanzprodukte bedarfsgerecht sind, kann nur im Kontext der individuellen Lebenssituation, der Anliegen des Verbrauchers sowie unter Beachtung der gesamten Vermögenssituation beurteilt werden. Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit sind von Verbraucher zu Verbraucher unterschiedlich. Ein Aktienfonds mit Konzentration auf die Emerging Markets ist für die Altersvorsorge daher nicht generell zu riskant, wenn diese Vermögensposition Teil eines ansonsten bedarfsgerecht diversifizierten Portfolios ist. Auch der Mischfonds der Hausbank mit laufenden


    Kosten von 1,5 Prozent kann daher für den einen Verbraucher als bedarfsgerecht beurteilt werden und von einem anderen als nicht bedarfsgerecht.



    BERATUNG ZU FINANZPRODUKTEN IST NICHT BEDARFSGERECHT


    Die Erkenntnisse aus der Beratungspraxis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigen seit Jahren, dass in rund 9 von 10 Fällen Verbrauchern Verträge zur Kapitalanlage der Altersvorsorge angeboten wurden, die nicht ihrem Bedarf entsprochen haben. Mehrere auch bundesweit durchgeführte Untersuchungen im Rahmen der Initiative Finanzmarktwächter sowie des Projektes Marktwächters Finanzen bestätigen diese Beobachtungen. Die angebotenen Produkte sind häufig mit so hohen Kosten verbunden, welche grundsätzlich zulasten der Rendite gehen, dass Verbraucher sich oft für günstigere Alternativen entscheiden.



    Die derzeitige Organisation des Marktes für Finanzberatung, die auf der Produktvermittlung gegen Provision beruht, verhindert systematisch eine optimale Allokation der Ressourcen der Verbraucher mit direkten negativen Konsequenzen für ihre Altersvorsorge.



    GESETZLICHE ANFORDERUNGEN DER GEEIGNETHEIT SIND UNGENÜGEND


    Weder aufsichtsrechtlich noch zivilrechtlich sind Anlageberater, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder Finanzanlagenvermittler verpflichtet, Ratsuchende ausschließlich in deren Interessen zu beraten. Eine Pflicht, ausschließlich im Verbraucherinteresse zu beraten gibt es nicht einmal für Honoraranlageberater. In welchem Maße die Berater die eigenen Verdienstinteressen über die Interessen ihrer Kunden stellen, ist für die (Ratsuchenden) Kunden nicht erkennbar. Zu riskante oder zu teure Produkte dürfen empfohlen werden: Kosten und Risiken seien schließlich ausgewiesen. Es gibt auch keine Verpflichtung, die Schuldentilgung zu empfehlen, wenn dies im Einzelfall sinnvoll sein sollte. Gute Erfolgschancen gegen Falschberatung vorzugehen mag es allenfallsdann geben, wenn vollkommen unerfahrenen Anlegern im Beisein von Zeugen eine hoch riskante Geldanlage empfohlen wird, orausgesetzt, das Risiko der Geldanlage realisiert sich noch binnen der Verjährungsfrist eventueller Schadenersatzansprüche.



    PRODUKTE ODER BERATUNG?


    Kann eine Beratung bedarfsgerecht sein, wenn die empfohlenen Produkte nicht bedarfsgerecht sind? Nein. Das Anlageproblem des Ratsuchenden ist nicht in seinem Sinne gelöst, wenn das empfohlene Produkt das falsche ist, da hilft auch eine gute Bedarfsexploration nicht weiter. Können Produkte bedarfsgerecht sein, wenn die Bedarfsexploration der Beratung mangelhaft war? Ja, dann allerdings nur aus Zufall. Ein Berater, der einer Rentnerin ohne nähere Fragen zu stellen, ihr sicheres Festgeld verlängert, kann durchaus eine Empfehlung in ihrem Interesse geben haben. Nur zufällig bedarfsgerechte Produkte sind aber nicht im Verbraucherinteresse. Die Bedarfsgerechtheit von Produkt und Beratung losgelöst voneinander zu betrachten, ist daher nicht zielführend.“



    Hervorhebungen durch mich.



    Den vollständigen Konferenzreader können Sie hier herunterladen:



    https://www.iff-hamburg.de/index.php?id=1976&viewid=49137



    Mit besten Grüßen

  • Hallo zusammen,


    da es bei mir auf den Ruhestand zugeht, habe ich nun für eine individuelle Ruhestandsplanung einen Honorarberater in Anspruch genommen. Dort konnten vernetzte Finanzfragen beantwortet werden, wie z.B. Versicherung als Kapital oder Rente, kann ich mir einen Vorruhestand langfristig leisten etc.


    Ich kann hier wirklich das VZ VermögensZentrum empfehlen. Ist grundsätzlich ein Schweizer Unternehmen, dass in Deutschland seit 2000 aktiv ist. Dort zahlt man auch direkt den Berater über ein Honorar ohne versteckte Provisionen.


    Jetzt hab ich einen klaren Plan und war mit der Preis-Leistung sehr zufrieden.


    LG

  • Es gibt da aber ein K.O.-Kriterium, das du nicht benennst: Wer es nötig hat, auf diese Weise billig Werbung für sich selbst zu machen, der ist raus.

  • Ich habe auch einen Honorarberater aufgesucht und eine Ruhestandsplanung gemacht. Dazu ein paar Kommentare.


    Aktuell bin ich 41, ich fand das einen guten Zeitpunkt um noch steuern zu können. Mit Anfang 60 wäre nicht mehr viel zu steuern.


    Den Berater habe ich aus der Region genommen, im Nachhinein habe ich dann entschieden ihn per Zoom zu treffen. Es gab einen anderen Berater, der seine Fähigkeiten bei Einzelaktien, Sektorwetten und Markettiming anpries, mit dem ich nicht arbeiten wollte. Beide Berater habe ich hier bei Finanztip noch nie gesehen. Ich fand die Wahl leicht, habe keine Riesensuche gestartet.


    Ich habe unsere Daten zu Einkommen und Vermögen bereits bei Erstkontakt übermittelt, alles was ich berücksichtigen wollte stand im Excel. Der Berater meinte, die Analyse sei für ihn einfach, er arbeitet mit Festpreis und veranschlagt 600 Euro brutto.


    Ich hatte ca. 10 Themen und 10 Fragen. Er erstellte eine Cashflowsicht und eine Vermögenssicht für Rente mit 63 und mit 60. Alles wurde im pdf festgehalten.


    Wichtigste Erkenntnis: Unser ETF Sparplan ist existentiell wichtig. Wir sollten ihn in der Höhe belassen. Etwas weniger wäre ok, mehr ist nicht notwendig. Witzigerweise überlege ich seitdem ihn trotzdem zu erhöhen, weil wir demnächst 300 Euro Betreuungskosten sparen. Mal sehen...


    Insgesamt bin ich äußerst zufrieden mit der Aktion. Es ist ein guter Startpunkt, beruhigt mich, motiviert mich aber auch weiterzumachen und uns nicht heute das Budget zu sehr in den Sparplan zu lenken, weil das nicht nötig ist. Man lebt ja nicht erst ab 60+.


    Ich will die Analyse mit 50 wiederholen. Dann werden sich die Annahmen adjustieren lassen und das Leben hält ja genügend Überraschungen bereit, dass man nach 9 Jahren nicht an irgendwas schrauben könnte.


    Daher klare Ermutigung an Interessierte sowas auch zu machen. :)