Honorarberater finden

  • Sie empfehlen in Ihrem Artikel "Prüfen Sie jetzt Ihre Lebensversicherung" sich beim VDH, einem Verband der Honorarberater zu erkundigen. Warum nur dort? Gibt es keine weiteren Verbände oder verbandsunabhängige Honorarberater?


    Und die zweite Frage: Sie sprechen stets die Kosten bei Abschluss an, vielleicht wäre der Hinweis aber angebracht, dass für jede weitere Tätigkeit im Laufe einer Zusammenarbeit weitere Rechnungen anfallen können. Wir kennen das ja von den Rechtsanwälten, die für jedes Telefonat eine Rechnung erheben. Und schließlich muss auf das Honorar noch die Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden...und die Stundensätze werden auch auf längere Sicht sicherlich nicht so bleiben...und der Ehrlichkeit halber als letztes: Das gezahlte Honorar hätte ja auch angelegt und verzinst werden können, dies müßte in der Berechnung des finanziellen Vorteils oder Nachteils mit berücksichtigt werden, nicht wahr? Nicht nur die reine Beratungszeit ist zu berücksichtigen, sondern auch An- und Abfahrt, und der Aufwand für die erforderliche Dokumentation. Da kommt einiges an Zeitaufwand zusammen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo lieber Leser,


    Sie haben natürlich in allem recht.
    Zum Thema VDH: Wir wollen unseren Lesern zentrale Anlaufstellen geben, über die sie einen Honorarberater finden können. Zweifelsohne gibt es andere und gute Honorarberater, doch wir müssen ja ein bundesweites Klientel ansprechen. In näherer Zukunft wird hier übrigens auch der Bundesverband der Versicherungsberater erscheinen.
    Unser Prüfschema soll dem Leser helfen, den empfohlenen Berater zu beurteilen, denn sehr wohl ist uns bewusst, dass nur das Label Honorar weder Ehrlichkeit noch Kompetenz garantiert. In jedem Fall sehen wir jedoch einen großen Vorteil gegenüber provisionsabhängigen Vermittlern, die ja 99% des Marktes ausmachen.
    Zum Thema laufende Kosten und Berechnung des Honorars: Ganz richtig, deswegen raten wir dem leser auch immer alle Verträge, die er unterschreibt zu prüfen und Kostenabrechnungen kritisch zu hinterfragen. Dahinter steht immer die grundsätzliche Frage: selbst recherchieren (mit Hilfe unserer Ratgeber) oder Honorarberater bezahlen?
    Abschliessend zum Thema Honorar in Rendite einrechnen: Auch da haben Sie völlig Recht. Dieser Artikel ist erst der Anfang. Mittelfristig wollen wir ganz viele Tipps anbieten, worauf man in einer Beratung achten sollte - sowohl beim Provisionsvermittler als auch beim Honorarberater.


    Beste Grüße
    Saidi Sulilatu

    Einmal editiert, zuletzt von Saidi ()

  • Wenn es um die Honorarberatung geht, steht fast immer die grundsätzliche Annahme im Raum, dass Provisionsberatung generell subjektiv ist und am Bedarf des Kunden vorbeigeht.


    Außer Acht gelassen wird dabei häufig die Tatsache, dass der Begriff "Honorarberatung" nichts über die Qualität des Beraters aussagt und dass die Honorarberatung nicht in allen Beratungs-/ Produktbereichen funktioniert.
    Oder würden Sie für die Beratung zu einer privaten Haftpflichtversicherung (kostet ab 50 EUR p.a.) oder einen VL-Sparplan 150 EUR Beratungshonorar zahlen?


    Bei den zahlreichen Begrifflichkeiten fällt es schwer, einen Überblick zu behalten und den Richtigen für seine Bedürfnisse zu finden: Da ist von Versicherungsvertretern, -maklern und -beratern die Rede, von Finanzanlagenvermittlern und bald auch von Honorar-Anlageberatern.


    Und nur die, die gegen Honorar arbeiten, sind die Guten?
    Das ist etwas zu kurz gegriffen und löst nicht das Problem, dass viele Menschen so verunsichert sind, dass sie gar keine oder die falschen Finanzentscheidungen treffen.

  • Hallo zusammen,


    zum Glück gibt es mittlerweile neben dem VDH (der übrigens eine profitorientierte Kapitalgesellschaft mit monopolartiger Stellung im Honorarberater-Markt und seinen eigenen Interessen ist) einige weitere Quellen für die Suche nach einem Honorarberater:
    Zum einen das Register der BaFin, wo man alle zugelassenen Honorar-Anlageberater in Deutschland finden kann (dabei muss man wissen, dass die dort gemeldeten Unternehmen teilweise nicht nur an ihrem Firmensitz, sondern in ganz Deutschland tätig sind. Ich weiß zum Beispiel von der Netfonds Financial Service GmbH, dass diese nicht nur in Hamburg vertreten ist, wie man unter http://www.nfs-netfonds.de/pro…norar-anlageberatung.html nachlesen kann) und zum anderen die Verbraucherzentralen. "Die Vereine dürfen allerdings keine konkreten Produkte empfehlen. " (Quelle).
    Darüber hinaus gibt es mehrere Internetportale mit Kontaktadressen (Qualität und Quantität können variieren ;) ).
    Und zu guter Letzt kann man einfach den Begriff "Honorar-Anlageberater" oder "Honorar-Finanzanlageberater" in die Suchmaschine seines Vertrauens eingeben, ergänzt um seinen Wohnort oder die Region. Seitdem die letzten beiden Begriffe/Berufsbezeichnungen gesetzlich geschützt sind, bieten diese "Titel" zumindest die Garantie, dass es sich tatsächlich um einen Berater handelt, der ausschließlich auf Honorarbasis arbeitet.


    Ich finde, als neutrales Verbrauchermagazin MUSS in Ihrer Anleitung zur Honorarberatersuche angesichts dieser neuen Möglichkeiten mehr stehen als nur "Suchen Sie [...] einen Honorarberater über das Kontaktformular des Verbunds Deutscher Honorarberater (VDH)"!!

  • Hallo HerrHubert,


    immer wieder tauchen solche Angebote im Internet auf. Es wäre ja auch schön für mich als Versicherungsberater bzw. Honorarberater in Reinform (Finanztip.de-Zitat), wenn es eine unabhängige Plattform geben würde, auf der mich potentielle Auftraggeber ohne Probleme finden könnten (und wo alle notwendigen Fragen beantwortet werden).


    Jetzt zu dem Angebot „Beste-Honorarberatung.de - Den wirklich unabhängigen Berater finden“. Auf den ersten Blick erscheint die Internetseite tadellos das zu erfüllen, wofür sie antritt, nämlich den wirklich unabhängigen Berater zu finden.


    Auf den zweiten Blick ins Impressum fällt auf, dass es sich um ein Angebot der 4vestor GmbH handelt. Dahinter steht Johannes Weber aus München.


    Wer ist die 4vestor GmbH? 4vestor bzw. Johannes Weber bietet Portfolio-Optimierung, Stiftungsberatung, Investor Relations Beratung, Fonds-Advisory, Depot-Controlling, Unternehmensberatung u.a. und ja - auch Honorarfinanzberatung - an. Gemeint ist eigentlich die Honorar-Finanzanlagenberatung gemäß § 34h GewO (im Impressum ist auf eine entsprechende Erlaubnis Bezug genommen).


    Also, jemand der selber als Honorarberater tätig ist, sucht einen „wirklich“ unabhängigen Honorarberater für Menschen, die auf der Suche nach eine Problemlösung sind oder einen Engpass aufweisen?


    Ich hoffe, dass bei diesem Angebot möglicherweise vorhandene Interessenskonflikte sauber gelöst werden und für die „suchenden Menschen“ mit diesem Angebot tatsächlich ein Mehrwert geschaffen wird.


    Ansonsten bleibt es wie gehabt: Bei der Suche nach Honorarberatern auf Empfehlungen und Referenzen achten und nachfragen (und bestätigen lassen), welche Erfahrungen und Spezialisierungen der / die Honorarberater(in) aufweisen.


    Dann ist natürlich darauf zu achten, dass das Problem (des Menschen) und die Problemlösungskompetenz (des Honorarberaters) zusammenpassen und zwischen Aufwand (Vergütung des Honorarberaters) und Nutzen (z.B. finanzielle Vorteile) ein angemessenes Verhältnis besteht.


    Wie soll ein Internetangebot die letzten beiden Fragestellungen überhaupt beantworten können? Das ist mir bei solchen Internetangeboten schon seit jeher ein Rätsel!


  • Dann ist natürlich darauf zu achten, dass das Problem (des Menschen) und die Problemlösungskompetenz (des Honorarberaters) zusammenpassen und zwischen Aufwand (Vergütung des Honorarberaters) und Nutzen (z.B. finanzielle Vorteile) ein angemessenes Verhältnis besteht.


    Wie soll ein Internetangebot die letzten beiden Fragestellungen überhaupt beantworten können? Das ist mir bei solchen Internetangeboten schon seit jeher ein Rätsel!

    Interessante Punkte die Sie oben ansprechen.
    Ich habe die für mich wichtigsten im Zitat oben herausgepickt.


    Wie kann ich als Verbraucher herausfinden, ob die Vergütung & der Nutzen im angemessenen Verhältnis zueinander stehen?
    Wie hoch darf ein Honorar sein?

  • Hallo HerrHubert,



    vielleicht darf ich Sie bitten, die erste Frage selber zu beantworten. Hier einige (nicht geschönte) Beispiele aus meiner eigenen Beratungspraxis:


    • Besteht für Sie ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Aufwand, wenn ich den Vertrag einer kapitalbildenden Lebensversicherung optimiere und meine Auftraggeberin über die Restlaufzeit rund 17.000,-- € Beiträge und Zuschläge einspart und an mich eine Vergütung in Höhe von rund 700,-- € zahlt?
    • Besteht für Sie ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Aufwand, wenn ich durch einen Vergleich von Geldanlagemöglichkeiten in Bezug auf eine Leibrente (Höherzahlungen in das Versorgungswerk versus Leistung freiwilliger Beiträge zur GRV versus Umwandlung eines Einmalbeitrages in eine Leibrente bei einem privaten Versicherer) meinem Auftraggeber ermögliche 27,81 € mehr Rente im Monat zu erhalten und wenn bei einer angenommenen Rentenauszahlungsdauer von 20 Jahren ein nicht abgezinster „Mehrertrag“ in Höhe von 6.671,95 € erzeugt wird und er an mich rund 450,-- € Vergütung zahlt?
    • Besteht für Sie ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Aufwand, wenn ich den bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung die Widerspruchsbelehrung prüfe, für meinen Auftraggeber dem Vertrag widerspreche, dieser rückabgewickelt wird und mein Auftraggeber im Zuge des Widerspruchs von fondsmäßigen Verlusten in Höhe von 11.000,-- € „freigestellt“ wird und zusätzlich Provisionen und Rückvergütungen in vierstelliger Höhe „zurückerhält“ und mir am Ende eine Vergütung in Höhe von 1.150,-- € zahlt?
    • Besteht für Sie ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Aufwand, wenn ich einem Menschen - der fünf Jahre keine Krankenversicherung und damit nicht den gesetzlich geforderten Versicherungsschutz hatte - in einen sogenannten Notlagentarif bei einer PKV hereinbringe und einen Schuldenerlass mit dem Altversicherer in Höhe von zirka 30.000,-- € (Beitragsschulden) verhandeln kann, wenn mir dieser eine Vergütungspauschale in Höhe von 350,-- € zahlt?


    In den Fällen 1. bis 3. habe ich meine Auftraggeber vorher über Kosten- und Nutzen aufgeklärt und danach haben sie sich entschieden mich zu beauftragen. Im Fall 4. war der zentrale Engpass meines Auftraggebers wieder krankenversichert zu sein und einen Teil seiner Schulden über „Bord werfen zu können“. Ich bin zwar spezialisiert auf die oben genannten Leistungen, frage mich aber, warum es anderen Honorarberatern nicht möglich sein sollte, die Frage nach dem Kosten-/Nutzen-Verhältnis zu beantworten.



    Zur Frage 2 (Wie hoch darf ein Honorar sein?): Nun, mein Vergütungssatz liegt bei 89,25 € pro Stunde. Für die Wiedereingliederung von nicht krankenversicherten Menschen rechne ich nur eine Vergütungspauschale in Höhe von 350,-- € ab.



    Die Frage sollte aber jeder für sich selbst beantworten (können).



    Meine persönliche Meinung ist, dass die Relation zwischen Kosten (Vergütung) und Nutzen (z.B. Einsparung oder Mehrrente) im Bereich von 1 zu 10 liegen sollte. Oder umgekehrt, wenn eine Honorarberater mehr als 15% beispielsweise einer Einsparung von Beiträgen an Vergütung begehrt würde ich nachverhandeln oder mir einen anderen Honorarberater suchen.

  • Hallo Commuity und Besucher,



    wie sucht und findet man eigentlich Honorarberater im Internet?



    Es gibt verschiedene Plattformen und Angebote zur Suche nach einem passenden Honorarberater.



    Weiter unten einige Beispiele (keine vollständige Auswahl).



    Aber wer steht hinter diesen Plattformen und wo liegen die (vermeintlichen) Interessen der Initiatoren?



    1.http://www.berater-lotse.de/verbraucher/ (hinter diesem dahinter steht der bekannter öbuv Sachverständige Dietmar Vogelsang aus Bad Homburg; m.E. verfolgt diese Plattform fast ausschließlich kommerzielle Interessen, denn die zahlenden Premiummitglieder erscheinen immer vor den nicht zahlenden Honorarberatern)


    2.http://www.verbund-deutscher-h…index.php?article_id=9370 (dahinter steht der Verbund Deutscher Honorarberater bzw. die Eheleute Giesela und Dieter Rauch; m.E. verfolgt diese Plattform rein kommerzielle Interessen, denn es kann nur nach „zahlenden“ VDH-Beratern gesucht werden.


    3.http://www.bundesweitefinanzbe…de/honorarberater-finden/ (kommerzielle Plattform, nur zahlende Mitglieder werden dort verzeichnet; Anzahl der Honorarberater eingeschränkt).



    Ratgeber zum Finden eines Honorarberaters:



    Der „bessere“ Ratgeber ist zum Finden eines Honorarberater ist der von Finanztip.de veröffentlichte Ratgeber. Er zeigt strukturiert auf, welche Kriterien man bei der Suche berücksichtigen sollte. Ferner gibt er einige gute Hinweise zu der Auswahl des Honorarberaters und zum Abschluss eines Vertrages mit einem Honorarberater.



    Die Schwächen beider Ratgeber sind, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis zwischen Aufwand (zu zahlendes Vergütung) und Nutzen (Gewinn, Kosteneinsparung usw.) nur am Rande thematisiert wird.



    Hier liegt jedoch der empfindliche Punkt jeder Honorarberatung. Wenn ein Honorarberater nicht in der Lage ist, sich und dem Auftraggeber einen Überblick über ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu verschaffen, kann es zu Situationen kommen, in denen das Honorar (bzw. die Vergütung) in keinem Verhältnis zu dem Nutzen für den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin stehen. Das Ergebnis? Frust beim Auftraggeber, keine Empfehlung, negative Mund-zu-Mund-Propaganda für den Honorarberater sowie im schlechtesten Fall negative öffentliche Aufmerksamkeit für den Berufsstand der Honorarberater.



    Denn wer will schon an einen Honorarberater eine Vergütung in Höhe von 535,50 € damit er die Bedingungswerke einer privaten Haftpflichtversicherung umfangreich prüft, für die der Auftraggeber eine Prämie in Höhe von 135,-- € p.a. zahlt?

  • Hallo Community & Besucher,



    den Finanztip-Ratgeber „Finanzberatung - So finden Sie einen guten Honorarberater“, zuletzt aktualisiert am 2. März 2015 würde ich wie folgt ergänzen und erweitern (siehe Unterstreichungen):



    Zehn Tipps, wie Sie einen guten Honorarberater finden


    • Es gibt verschiedene Anlaufstellen, bei denen Sie nach einem Honorarberater suchen können. Speziell für Versicherungsberater gehen Sie auf die Homepage des Bundesverbands der Versicherungsberater. Viele Honorarberater finden Sie beim Verbund Deutscher Honorarberater (VDH). Dort müssen Sie Ihre Daten in das Kontaktformular eintragen, damit ein Berater Verbindung mit Ihnen aufnehmen kann.
    • Wenn ein Honorarberater Sie direkt kontaktiert, lassen Sie sich zunächst nur seine Kontaktdaten geben. Vereinbaren Sie zunächst keinen Termin. Sie sollten erst ein wenig darüber herausfinden, mit wem Sie es zu tun haben.
    • Recherchieren Sie im Internet: Finden Sie einen seriösen Auftritt des Honorarberaters? Welche Sachkenntnis in Form von Zeugnissen oder Zertifikaten kann er nachweisen? Denn ebenso entscheidend wie die Neutralität ist die Fachkompetenz Ihres Beraters.
    • Honorarberater sind meistens spezialisiert. Klären Sie mit dem Honorarberater, worauf er spezialisiert ist. Sodann ist natürlich darauf zu achten, dass Ihr Problem bzw. Ihr Engpass und die Problemlösungskompetenz des Honorarberaters gut zusammenpassen.
    • Lassen Sie sich im Termin Referenzen zeigen: Wen hat Ihr Berater schon beraten? Zu welchen Themen? Wie zufrieden waren die Kunden? Viele gute Berater haben Bewertungen ihrer Kunden zur Hand. Studieren Sie diese genauso aufmerksam, wie Sie sich Bewertungen bei Ebay ansehen würden: Wie viele sind es? Von wie vielen verschiedenen Kunden? Klingen die Bewertungen authentisch geschrieben? Es sollten auch mal negative Bewertungen dabei sein, sonst darf man die Glaubwürdigkeit bezweifeln.
    • Lassen Sie sich in einem schriftlichen Vertrag bestätigen, dass Ihr Honorarberater keine Provisionen einnimmt, weder einmalig noch laufend aus bestehenden Produkten. Kontrolliert werden die Honorarberater praktisch kaum. Wenn Sie aber im Nachhinein feststellen, dass Ihr Honorarberater doch hinterrücks Provisionen kassiert hat, haben Sie etwas Schriftliches gegen ihn in der Hand.
    • Dringen Sie auf eine Bezahlung pro Stunde. Lassen Sie sich andere Vergütungsmodelle gut begründen und überlegen Sie sich, was diese dem Berater bringen.
    • Bevor die eigentliche Beratung beginnt, sollten Sie einen Kostenvoranschlag über das voraussichtliche Honorar bekommen.
    • Fragen Sie den Honorarberater, ob ein angemessenes Verhältnis zwischen Aufwand (Vergütung des Honorarberaters) und Nutzen (z.B. finanzielle Vorteile) besteht. Lassen Sie sich das angemessene Kosten-Nutzen-Verhältnis in Ihrem konkreten Fall durch eine Berechnung nachweisen. Idealerweise liegt die Relation zwischen Kosten (Vergütung) und Nutzen (z.B. Einsparung oder Mehrrente) im Bereich von 1 zu 10.
    • Mit der Rechnung nach Abschluss der Beratung sollten Sie wie beim Rechtsanwalt einen Stundenzettel, also eine Aufstellung der aufgewendeten Zeit des Honorarberaters bekommen. Prüfen Sie diese auf Plausibilität und fragen Sie gegebenenfalls kritisch nach, bevor Sie bezahlen.“


    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/honorarberater-finden/#ixzz4LSTQi4n1

  • Ich habe selber mal überlegt, ob ich einen Honorarberater nach Gewerbeordnung beauftragen soll, eine BU-Absicherung zu finden, die optimal zu mir passt.
    Ich habe dann davor zurückgeschreckt, da es leider fast keine Nettoverträge der Versicherer gibt. Bei Nettoverträgen gäbe es keine Abschluss- und Vertriebskosten, da ich ja nicht durch den Vertrieb von der Versicherung beraten worden bin. Da ist es mir unschlüssig, warum ich für eine zunächst anscheinend neutrale Beratung Geld zahle und dann nochmal für die ausgebliebene Beratung durch einen provisionsversessenen Berater der Versicherung.


    Ich werde wohl dabei bleiben, intensiv zu recherchieren, mit offenen Ohren den Beratern zuzuhören und mehrere Versicherungen vergleichen. Transparenz und Vergleichbarkeit kann zumindest teilweise bei den Kosten erzielt werden, die Leistungen bleiben dann jedoch noch unterschiedlich und die Klagequote (bei BU-Versicherungen) sind auch nur schwer zu bekommen...

  • Hallo Nordlicht,


    ist es nicht so, dass der Honorarberater dir die erhaltene Vertriebsprovision zurück erstattet, wenn es keinen Netto-Tarif gibt.


    So hat mir das wenigstens mein Berater erzählt.


    Herr Gamper können Sie vllt. das als Fachmann erläutern?


    M.H

  • Hallo Herr Hubert,


    das wird für die verschiedenen Honorarberater (Honoraranlageberater, Honorar-Finanzanlagenberater und Versicherungsberater) unterschiedlich gehandhabt. Für Versicherungsberater gemäß § 34e der Gewerbeordnung gilt ein gesetzliches (strenges) Provisionsannahmeverbot.


    https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34e.html


    Aufgrund meiner Spezialisierung bin ich nie in den Neuabschluss von Versicherungsverträgen involviert. Die Annahme von Provisionen würde ich aber in jedem Fall verweigern.


    Die Argumentation von Nordlicht1337 kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ich bin kein BU-Spezialist, aber die Aussagen von Nordlicht1337 sind schon etwas gewagt ("fast keine Nettoverträge"). Verschiedenen Pools (Netfonds AG, Jung, DMS & Cie, con.fee, DSGH24 usw.) bieten Nettotarife an. Die DSGH24 beispielsweise 82 Nettotarife in den Bereichen Privaterente, BU und Risiko-LV. Die FondsnetAssekuranz bietet 40 Nettotarife von 22 Versicherern in den Bereichen Privatrente, BU und Risiko-LV. Den Zugang zu diesen und weiteren Nettotarife bekäme Nordlicht1337 auch über Versicherungsberater. Im Internet und in Foren kann man natürlich (fast) keine Nettotarife recherchieren oder abschließen. Zumindest würden die Recherchen m.E. nicht ausreichen, um eine angemessenen Vergleich zwischen Nettotarifen herzustellen.

  • Wieso ist dann so, dass ich keine Chance habe zu sehen, ob alle der "guten" Tarife auch als Nettotarif existieren? Gibt es dazu transparente Vergleiche?
    Beispiel: BU-Versicherung bei Anbieter Meyer kostet im Bruttotarif x und im Nettotarif y. Die Abschluss- und Vertriebskosten belaufen sich auf ... im Brutto- und ... im Nettotarif.


    Ich vermute mal, dass die Versicherungen sich nicht ihr eigenes Geschäftsmodell (provisionsbasiert) kaputt machen wollen, aber diese Mentalität führt meines Erachtens dazu, dass der Markt dadurch intransparent ist und ein ungleicher Zugang besteht und folglich die Verdrossenheit gesteigert wird.


    Herr Gamper, ich weiß daher nicht, ob Ihr Zugriff auf Nettotarife folglich einen ausreichend großes Marktsegment abdeckt.

  • Hallo Nordlicht1337,


    noch einmal, ich bin kein Experte für BU-Versicherungen. Ebenso sind Nettotarife im meiner tagtäglichen Arbeit ein Randthema. Ich habe auch keinen eigenen Zugriff auf Nettotarife, d.h. mein Büro hat keine Poolanbindung. Natürlich weiß ich, welche Versicherer Nettotarife anbieten und wie man an Nettotarife herankommt. Privat schließe ich fast nur Nettotarife für mich und meine Familie ab.


    Wahrscheinlich ist es so, dass weder die Versicherer, noch die Vermittler großes Interesse haben, bei dem Vergleich zwischen Brutto- und Nettotarifen Transparenz zu schaffen.


    Ich persönlich würde mir wünschen, dass alle Menschen bei allen Versicherungsprodukten Zugriff auf Brutto- und Nettotarife hätten und dass eine ausreichende Transparenz hinsichtlich solcher Tarife bestehen würde. Aber das sehe ich in den nächsten 10 Jahren nicht und das liegt nicht nur an den Versicherern und Vermittlern. Das Problem liegt auch an den Verbrauchern.


    Im Versicherungsmarkt ist ja schon einiges in Bewegung gekommen. Einfache und stark standardisierte Versicherungen werden bereits umfangreich im Internet recherchiert und bei Direktversicherern abgeschlossen.
    Aber wie soll das bei beratungsintensiven Versicherungsprodukten wie Krankenversicherungen, BU-Versicherungen, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Restschuldversicherungen usw. funktionieren? Die Menschen schließen solche Versicherungen immer noch fast ausnahmslos bei Vermittlern ab, die verkaufsbasiert beraten. Da gibt es einen Kaffee, ein paar lockere Sprüche, schöne marketingmäßige Grafiken und schon ist der Vertrag unterschrieben (ich überzeichne hier stark, es gibt natürlich auch ordentliche Vermittler und sehr umsichtige Menschen!). Die Provision ist in das Produkt hereinstrukturiert und der Versicherungsnehmer nimmt die Provision (wenn überhaupt) nur am Rande wahr bzw. darf sie in Raten abzahlen.


    Zu einem Versicherungsberater (und Honorarberater) gehen die meisten Menschen nur, wenn etwas mit der Versicherung vollkommen aus dem Ruder läuft, Ansprüche durchgesetzt werden sollen oder sie dem System Versicherer/Vermittler aus Enttäuschung und schlechten Erfahrungen den Rücken gekehrt haben.


    Solange Menschen verkaufsbasierte Beratung in der vorherrschenden Qualität akzeptieren, wird sich am System nichts Gravierendes ändern.


    Aber auch Ihre Vorgehensweise, d.h. die Versicherungsanalyse im Do-it-yourself-Verfahren halte ich für nicht zielführend. Es ist gut, dass Menschen heute selber Themen recherchieren, Analysen durchführen und informierte Entscheidungen treffen wollen. Das begrüße ich ausdrücklich. Aber ich würde mich doch nie tagelang mit der Wurzelbehandlung von Zähnen beschäftigen (hier gibt es tausende von Artikeln, wissenschaftlichen Arbeiten, Research usw.) und mich dann selber einer eigenen Wurzelbehandlung unterziehen. Nein, wie jeder vernünftige Mensch, gehe ich dafür zu einem fähigen Zahnarzt oder einer fähigen Zahnärztin.


    Zu Ihrer konkreten Frage: Es gibt mehere hundert BU/BUZ-Tarife. Warum sollen 3 bis 5 Nettotarife und der Vergleich mit 2 oder 3 Bruttotarifen in einer Ausschreibung einer Versicherungsleistung (z.B. BU) nicht ausreichen? Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen?

  • Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) liegt vor.


    Erste Reaktionen vom heutigen Tage:


    1.) Der Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) begrüßte in einer ersten Stellungnahme grundsätzlich, dass die Regierung die Versicherungsvertriebs-Richtlinie zügig in deutsches Recht umsetzen wolle.
    Im Detail übte der Verband aber harsche Kritik – insbesondere an der Einführung des Honorar-Versicherungsberaters anstelle des bisherigen Versicherungsberaters (§ 34e GewO). „Der erste Fehler beim Honorar-Versicherungsberater wird bereits im Keim angelegt, weil der Begriff Honorar überhaupt nicht genau definiert ist“, so der VDVM. Darunter fiele nämlich auch die erfolgsabhängige Vergütung des Honorar-Versicherungsberaters.
    „Die Fälle Atlantic Lux lassen grüßen! Wo hier der Fortschritt für den Verbraucherschutz und bei der Vermeidung von Interessenkonflikten liegen soll, ist unerklärlich“, schreibt der Vermittlerverband weiter.


    http://www.vdvm.de/der-verband/presse-informationen.html


    2.) Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
    Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) ist ein wichtiger Meilenstein für Verbraucher, Vermittler und Versicherer. Insbesondere die vorgesehene gesetzliche Verankerung des Provisionsabgabeverbots trägt zu mehr Verbraucherschutz bei, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer ersten Bewertung des Gesetzentwurfs.



    Erfreulich ist zudem der Fokus des Gesetzgebers auf die Qualität der Beratung, die unter anderem durch eine Weiterbildungspflicht gestärkt werden soll. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat das Thema Weiterbildung in den vergangenen Jahren kontinuierlich mit eigenen Initiativen vorangetrieben und sieht sich in ihrem Engagement bestätigt.


    http://www.gdv.de/2016/11/ents…taerkt-verbraucherschutz/