Als Student Uni Unterlagen auf Facebook verkaufen - gewerblich?

  • Hallo zusammen,


    ich verkaufe auf Facebook in einer privaten Gruppe (ca. 1000 Mitglieder) für ein Uni Modul selbst erstellte Zusammenfassungen.


    1. Ist diese Tätigkeit dem Freiberufler zuzuordnen und somit kein Gewerbe notwendig?


    2. Falls ja, muss ich dem FA nur formlos meine Tätigkeit anmelden?


    3. Wie sieht es bezüglich Steuern aus? Was für Formulare muss ich dem FA schicken? Ausgaben an sich habe ich ja keine. Ich bin wie bereits erwähnt Student und habe sonst keine weiteren Einnahmen und falle somit weit unter dem Freibetrag. Der Verkauf der Unterlagen bringt ca. 80 Euro im Monat. Mir ist leider nicht ganz klar, was ich neben der formlosen Anmeldung beim FA noch alles beachten müsste.


    Mir ist bewusst, dass dies alles nur kleine Beiträge sind, aber ich möchte mir einfach Ärger mit dem FA sparen :) danke für eure Hilfe! :)

  • 1) Die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit ist im Einzelfall nicht immer ganz einfach. Die Frage ist zunächst einmal, wie man deine Tätigkeit umschreiben kann. Wenn es sich um eine wissenschaftliche oder schriftstellerische Tätigkeit handelt, dann bist du freiberuflich tätig. Letztlich dürfte die Qualifizierung der Einkünfte bei der von dir genannten Höhe egal sein, weil auch bei gewerblichen Einkünften in dieser Höhe keine Gewerbsteuer anfällt.


    2) Ich würde also erst einmal beim Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit melden. Einfach anrufen und mitteilen – sinnvollerweise da, wo du vielleicht schon mal eine Steuererklärung abgegeben hast. Wenn du dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kriegst, schreibst du rein, was du tust und dann mal sehen, was passiert.


    -> http://www.finanzamt.bayern.de…A_bis_Z/Existenzgruender/


    3) Weitere Formulare brauchst du zunächst nicht. Erst wenn du die Steuererklärung für das Jahr 2017 abgibst. Du solltest aber bei der steuerlichen Anmeldung die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG für dich beantragen. Dann brauchst du in den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.


    4) Auch wenn du keine Ausgaben hast, kannst du die Ausgaben ggf. pauschal schätzen. Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit können 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 614 Euro jährlich als pauschale Betriebsausgaben abgezogen werden (H18.2 der Einkommensteuerrichtlinien). Bei rund 1.000 Euro im Jahr Einnahmen bringt das natürlich trotzdem nichts, wenn du kein weiteres Einkommen hast.