anschaffungsnahe Herstellungskosten und Erhaltungs-Aufwendungen

  • Liebe Forums-Mitglieder.
    eine gute Freundin hat vor ca. 2 Jahren ein Haus gekauft und ist von ihrer Steuerberaterin ärgerlicherweise nicht informiert worden über die 3-Jahres-Frist bzgl. anschaffungsnaher Herstellungskosten. Sie hat jetzt schon Einiges investiert, was z.T. als Erhaltungsaufwendungen angesehen werden kann, und sie möchte jetzt noch weitere Arbeiten durchführen lassen.


    Unter
    http://www.finanztip.de/erhaltungsaufwand/#c39424
    steht geschrieben:


    "... ERHALTUNGSAUFWENDUNGEN - Keine anschaffungsnahen Herstellungskosten liegen vor für Erhaltungsarbeiten, die üblicherweise jährlich anfallen. Schönheitsreparaturen zählen allerdings nach der neusten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht mehr dazu. Als Erhaltungsaufwendungen gelten vielmehr Fälle, in denen Einrichtungen und Anlagen bereits vorhanden sind und lediglich in ihrer Funktionstüchtigkeit erneuert werden. Es darf kein zusätzlicher Wohnraum entstehen. Erhaltungsaufwendungen führen zu sofort abziehbaren Werbungskosten für den Vermieter. ..." Es folgt eine Liste mit Beispielen.


    Das gelte so auch nach den letzten Urteilen des Bundesfinanzhofes.


    Stimmt das so in dem Sinne, daß die in der dort aufgeführten Liste aufgeführten Erhaltungs-Aufwendungen auch innerhalb der 3-Jahres-Frist SOFORT als Werbungskosten absetzbar und/oder wesentlich kürzer als über 50 Jahre abschreibbar sind, AUCH wenn die 15-%-Grenze für die anschaffungsnahen Herstellungskosten bereits überschritten ist?


    Freundliche Grüße,
    Grafensteiner

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