Um nicht verschreibungspflichtige Medikamente abzusetzen ist ja die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers erforderlich.
Ist es zwingend erforderlich das das Datum des Rezeptes, in diesem Fall ja ein Privatrezept, da nicht verschreibunspflichtg, vor dem Rechnungsdatum liegt.
Das Finanzamt sagt dazu :"gemäß § 33 Abs. 4 EStG i.V.m. §64 Abs. 1 Nr.. 1 EStDV und ist durch die Verordnung eines Arztes oder Heilprktikersvor vor Erwerb der Arzneimittel zu erbringen".
In den Jahren zuvor wurden die nicht verschreibungspflichten Medikamente auch anerkannt, wenn das Rezeptdatum nach dem Kaufdatum lag.
Wer weiss Rat?