krankheitskosten außergewöhnliche belastungen

  • Um nicht verschreibungspflichtige Medikamente abzusetzen ist ja die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers erforderlich.
    Ist es zwingend erforderlich das das Datum des Rezeptes, in diesem Fall ja ein Privatrezept, da nicht verschreibunspflichtg, vor dem Rechnungsdatum liegt.
    Das Finanzamt sagt dazu :"gemäß § 33 Abs. 4 EStG i.V.m. §64 Abs. 1 Nr.. 1 EStDV und ist durch die Verordnung eines Arztes oder Heilprktikersvor vor Erwerb der Arzneimittel zu erbringen".


    In den Jahren zuvor wurden die nicht verschreibungspflichten Medikamente auch anerkannt, wenn das Rezeptdatum nach dem Kaufdatum lag.



    Wer weiss Rat?

  • Naja, die Rechtslage ist doch ziemlich eindeutig.


    Bleibt also nur, den Arzt zu bitten, das Rezeptdatum mit dem Kaufbeleg in Einklang zu bringen. Auch wenn ich keine agB geltend mache, ist es bei mir idR so: Ich kaufe zB heute ein Medikament, hole mir übermorgen ein Rezept und gehe damit in die Apotheke samt meinem Kaufbeleg. Dann quittiert der Apotheker das Rezept mit dem Datum von übermorgen, also dem Tag, an dem ich vor ihm stehe. Das ist eigentlich immer so, ohne dass ich danach gefragt hätte, weil es für mich eben keine Rolle spielt. Die Diskrepanz zwischen Kaufbelegdatum und Rezeptdatum fällt dann niemandem mehr auf.

  • In den Gesetzestexten steht lediglich eine Rezept des Arztes oder Heilpraktikers muss vorliegen, nirgendwo steht:"vor dem Erwerb" !!
    ( Die Medikamtente sind aus der Internetapotheke, kann nicht mal eben in der Apotheke vorbei gehen).
    Es wurde auch all die Jahre vom Finanzamt anerkannt, plötzlich nicht.

  • In den Gesetzestexten steht lediglich eine Rezept des Arztes oder Heilpraktikers muss vorliegen, nirgendwo steht:"vor dem Erwerb" !!

    "Leider" doch: In § 64 Abs. 1 Satz 2 EStDV steht es ausdrücklich:


    "Der nach Satz 1 zu erbringende Nachweis muss vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Erwerb des medizinischen Hilfsmittels ausgestellt worden sein".


    Mir ist aber nicht ganz klar, wie es zu der Problematik kommt: Wenn ich ein quittiertes Rezept habe, dann schicke ich doch keine Rechnung mit ans Finanzamt - mangels Notwendigkeit. Damit würde eine Diskrepanz zwischen ursprünglichem Kaufdatum und Rezeptdatum gar nicht auffallen. Das das Procedere dann formal nicht korrekt ist, liegt auf der Hand. Aber ich bin noch nie auf die Idee gekommen, das tatscählich auch abzugleichen.