Minimale Kursleitertätigkeit, maximales Fragenchaos

  • Guten Morgen,


    maximales Fragenchaos ist zwar übertrieben, aber es passte sprachlich grad so gut. :)
    Es würde mich freuen, auf diesem Wege grundsätzliche Tipps, Einwände und überhaupt "Input" zu bekommen, ob und wie eine kleine Nebentätigkeit ohne großen Steuerformularaufwand realisiert werden kann.


    Meine Situation:
    Ich bin Lehrerin im vorzeitigen (krankheitsbedingten) Ruhestand. Nun habe ich die Möglichkeit, interaktive Online-Kurse zu geben, als bezahlte Honorarkraft für einen kleinen Anbieter von Waren und Dienstleistungen in einem speziellen Hobbybereich. Zeitaufwand pro Monat: max. 4 - 5 Einheiten je 90 - 120 min.
    Die Kursleitertätigkeit möchte ich ausüben, weil es mir Spaß macht und nicht wegen des Geldes. Auch möchte ich am liebsten keinerlei Verkomplizierung meiner Einkommenssteuererklärung und dem Anmelden einer Nebentätigkeit; dies ginge aber wohl nur, wenn ich besagtem Anbieter meine Zeit und mein Wissen kostenlos zur Verfügung stelle. Oder gar nicht. Ersteres wäre dumm, Letzteres wäre doof.
    Mir geht's gar nicht um maximale steuerliche Vorteile. Der bürokratische Mehraufwand steht für mich einfach in keinem Verhältnis zu der eigentlichen Tätigkeit. Finanziell bin ich Gott sei Dank auf keinen Zuverdienst angewiesen. Ich möchte das gesamte Honorar auch gerne spenden, nur erlöst mich das nicht von der Pflicht, trotzdem alles in der Steuererklärung angeben zu müssen.


    Oder doch? Meine - verzeiht - unbedarften Frage: Muss die Nebentätigkeit unbedingt gemeldet werden?
    Gibt es eine Möglichkeit, dass ich quasi bereits meine Tätigkeit einem bestimmten gemeinnützigen Zweck "spende" und das Honorar direkt dahin geht, ich somit also gar kein Einkommen habe?


    Ich hoffe, ihr schüttelt nicht allzusehr den Kopf über mich und bedanke mich schon mal fürs Lesen.


    Farbenfrohe Grüße,
    Sigrid

  • Guten Morgen Sigrid,


    Du bist -------wenn ich das richtig verstanden habe----frühpensioniert.


    Bis zur Vollendung Deines 65.Lebensjahres gilt eine "Zuverdienstgrenze",deren Überschreiten Dich deutliche(!)Einschnitte bei Deiner Pension kostet.Diese Zuverdienstgrenze ist NICHT gleichzusetzen mit einem "€450.- Job",sondern deutlich geringer.


    Die spezifischen Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.Da hilft nur ein Anruf bei Deinem Landesamt,um die für Dich geltenden Regelungen in Erfahrung zu bringen.


    Steuerlich erzielst Du mit mit Deiner Tätigkeit Einkommen,das nach dem für Dich relevanten Steuersatz "ganz normal" versteuert wird.Beachte aber,daß ein ganzer "Rattenschwanz" von Abgaben(Sozial-und Krankenkassenbeiträgen proforma/erstttungsfähig oder nicht etc auch zu klären ist..


    Falls Du es bewerkstelligen kannst,Dich "netto bar auf die Hand" bezahlen zu lassen,würde ich dies auf diese Weise arrangieren.Andernfalls könntest Du nicht nur negativ auffallen,sondern wärst letztendlich für "Peanuts" tätig.


    Da wäre es tatsächlich geschickter,rein ehrenamtlich tätig zu sein.Vorsicht:die Kohle zu spenden ist nicht dasselbe,denn eine Spende ist eine freiwille Leistung von Dir aus Deinem zu versteuernden Einkommen.


    Dann mal gutes Gelingen!

  • Hallo.


    Die geschilderte Situation wirft eine Menge Fragen auf, die man klären sollte, um am Ende beruhigt zu sein.


    Grundsätzlich zieht die Aufnahme einer Tätigkeit gewisse Verpflichtungen nach sich.


    1. Sie sollten die Stelle, von der Sie momentan Bezüge erhalten, informieren.


    Vermutlich sind Sie Beamtin, die aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde. Dann wäre somit Ihre Versorgungsdienststelle zu informieren. Ggf. ergeben sich in dieser Hinsicht bereits Konsequenzen.


    Sollten Sie angestellte Lehrerin gewesen sein und eine (Erwerbsminderungs-) Rente beziehen, dann wäre Ihr Rentenversicherungsträger zu informieren.


    2. Es wäre zu klären, ob es sich wirklich um eine selbständige Tätigkeit handelt, oder ob die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung überwiegen. (Weisungsgebundenheit; Eingliederung in den Betriebsablauf...)
    Diese Prüfung könnte über Ihre Krankenkasse erfolgen (wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind) alternativ durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (Clearingstelle).


    3. In Abhängigkeit des Ergebnisses der gerade beschriebenen Prüfung wäre zu prüfen, ob die Tätigkeit zur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung führt. Das wäre nämlich grundsätzlich denkbar.
    Da es an der Stelle auch Meldepflichten gibt (und Bußgelder möglich sind), wäre es äußerst ratsam sich an der Stelle kundig zu machen.


    4. Sollten Sie gesetzlich krankenversichert sein, wäre sicherheitshalber die Krankenkasse zu informieren.


    5. Dem Finanzamt sollten Sie sich auch offenbaren, um auch an der Stelle böse Überraschungen zu vermeiden.


    Die beschriebenen Schritte klingen jetzt sehr umfangreich und beschwerlich, würden ja nur einmal anfallen und sichern eine sorgenfreie Tätigkeit.

  • Ich denke,daß "Referat Janders" die Tücken einer Tätigkeitsaufnahme der beschriebenen Art systematisch und überzeugend dargelegt und meine etwas "salopper" angelegten Ausführungen ergänzt hat.


    Es ist wichtig sich darüber im klaren zu sein,daß die beschriebenen Informationen an die "Autoritäten" VOR der Tätigkeitsaufnahme zu erfolgen haben,wenn man sich der Bürokratie und der damit verbundenen "Beutelschneiderei" durch die beteiligten "Autoritäten" unterwerfen will.


    Will man das nicht UND auch nicht für "Peanuts" arbeiten,bleibt nur die Wahl,es entweder kostenlos dh.ehrenamtlich zu tun ODER das Risiko einzugehen,daß es niemand merkt.


    Das geht aber meiner Ansicht nach aber nur,wenn man den prospektiven "Arbeitgeber" dazu bringt,netto auf die Hand zu zahlen.Kleine Arbeitgeber aus dem Hobbybereich haben in der Regel keine Betriebsprüfungen zu erwarten und können daher Angelegenheiten der beschriebenen Art nach Absprache mit dem "Arbeitnehmer" gestalten,sofern sie dieses wollen bzw.auch tun.


    Wenn so etwas auffliegt,ist man allerdings an gleich mehreren Fronten der Gelackmeierte!!!!!!!!!!!!!!!


    Mein Rat."The pleasure is not worth the pain!"

  • Ich danke euch herzlichst für eure Antworten!
    Sie sind wirklich hilfreiche Gedankenanstöße und Infos. Und Bestätigung meiner Vermutungen. Leider...


    Zitat von Referat Janders

    "Bürokratie ist der Preis für die Freiheit von Willkür!"

    Interpretiere ich für mich als "notwendiges Übel, das man in Kauf nehmen muss", als "das Ergebnis ist den Aufwand wert". Danke für die Bestärkung. :)



    Zitat von IanAnderson2

    "The pleasure is not worth the pain!"

    Interpretiere ich für mich als "lass es bleiben", was ich echt möchte, wenn ich all den Verwaltungsaufwand lese... Danke für die Bestätigung. :)
    Was andres: Ist dies ein Zitat aus einem Jethro Tull Song? ^^

  • Danke für die Nachfrage zu meiner zitierten "Lebensweisheit".


    Es gibt eine Menge Quellen für diesen Aphorismus,der auch in verschiedenen Variationen zu finden ist(sieh mal bei Google nach).


    Ich habe den Satz vor vielen Jahren mal im UK selbst bei einem Kollegen "aufgeschnappt" und wegen seiner Prägnanz immer wieder vergegenwärtigt und im Gedächtnis behalten.


    Ich gehe davon aus,daß mein Nick Dich auf Jethro Tull gebracht hat................;bei deren Texten kenne ich mich allerdings so gut wie gar nicht aus.Ich halte es aber durchaus für wahrscheinlich,daß Ian Anderson von Jethro Tull diesen Satz kennt und verwendet hat.


    Auf jeden Fall ist Deine Interpretation genau richtig.