Hallo zusammen,
obwohl ich überall lese, dass Büromöbel als Arbeitsmittel steuerlich abgesetzt werden können, weigert sich mein Finanzamt, dies zu tun. Es handelt sich um Schränke und Regale, die für meine berufliche Arbeit als Journalist notwendig sind.
Das Zimmer, in dem die Möbel stehen, wollte ich als Arbeitszimmer geltend machen, auch dies wurde mir vom Finanzamt verwehrt. Folglich stehen die Möbel in einem vom Finanzamt als Privatraum deklarierten Zimmer.
Was ist zu tun? Wie lege ich korrekt Einspruch gegen den Bescheid ein? Kennt jemand Präzedenzfälle, auf die ich mich berufen kann?
Beste Grüße,
Michael