Büromöbel steuerlich nicht anerkannt

  • Hallo zusammen,


    obwohl ich überall lese, dass Büromöbel als Arbeitsmittel steuerlich abgesetzt werden können, weigert sich mein Finanzamt, dies zu tun. Es handelt sich um Schränke und Regale, die für meine berufliche Arbeit als Journalist notwendig sind.


    Das Zimmer, in dem die Möbel stehen, wollte ich als Arbeitszimmer geltend machen, auch dies wurde mir vom Finanzamt verwehrt. Folglich stehen die Möbel in einem vom Finanzamt als Privatraum deklarierten Zimmer.


    Was ist zu tun? Wie lege ich korrekt Einspruch gegen den Bescheid ein? Kennt jemand Präzedenzfälle, auf die ich mich berufen kann?


    Beste Grüße,
    Michael

  • Hier wird das Thema Arbeitszimmer und Arbeitsmittel sehr gut aufgearbeitet:


    -> http://www.steuer-gonze.de/web…genutzten-arbeitszimmers-


    Und in diesem BMF-Schreiben steht, dass du die Arbeitsmittel unabhängig von der Anerkennung des Arbeitszimmers geltend machen kannst:


    Keine Aufwendungen i. S. d. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG (= Arbeitszimmer) sind die Aufwendungen für Arbeitsmittel (>BFH-Urteil vom 21. November 1997, - VI R 4/97 -, BStBl II 1998 S. 351). Diese werden daher von § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG nicht berührt."


    -> https://www.google.de/url?sa=t…5nc7mpOfw22I0KHoGkjVbpY3Q


    Interessant wäre jetzt natürlich noch die konkrete Begründung, warum das FA weder das eine noch das andere anerkennen will. Damit dir die Einspruchsfrist nicht abläuft, kannst du auf jeden Fall vorsorglich Einspruch einlegen. Dazu braucht es zunächst keine Begründung. Du legst einfach Einspruch ein und schreibst


    "Der Einspruch erfolgt zur Wahrung der Rechtsbehelfsfrist. Die Begründung wird nachgereicht"

  • Klingt hieb- und stichfest. Werde es mit diesem Weg erneut versuchen. Besten Dank, Oekonom.

  • Wie hast Du es denn absetzen wollen. Über AfA bewegliches Vermögen? GWG? Bist Du selbständig bzw. Freiberufler?

    Hallo weisewelle,


    da das Finanzamt das Arbeitszimmer nicht anerkennt -- auch wenn ich alle entsprechenden Unterlagen wieder eingereicht habe -- habe ich die Büromöbel natürlich als Arbeitsmittel geltend gemacht. Das Finanzamt hat die Büromöbel jedoch als Ausstattung für das Arbeitszimmer deklariert, welches sie, wie erwähnt, gar nicht anerkennt.


    Da die Anschaffungskosten 410 Euro nicht überschreiten, habe ich den Gesamtbetrag vollständig als GWG geltend gemacht.


    Bin angestellt, deshalb ist mir auch bewusst, dass das Arbeitszimmer wohl nie anerkannt wird, es sei denn, die Gesetzeslage wird sich irgendwann ändern. Aber das ist mir bekannt und war ja auch nicht meine Frage. :)