VWL in Wohn-Riester als Eigenanteil

  • Hallo Riester-Profis,


    bis jetzt war ich hier nur Leser, nun finde ich aber nicht die expliziten Antworten auf meine Fragen - evtl. suche ich nur nicht effektiv genug, dann bin ich für einen Wegweiser ebenfalls dankbar :)


    Ich bin Angestellter, meine Frau ebenfalls. Ich zahle in die Deutsche Rentenversicherung ein, meine Frau nicht.
    Wir haben je einen Bausparvertrag mit Riester (Wohn-Riester) abgeschlossen - also 2 Verträge.
    Wir haben ein Kind, geboren nach 2008.
    Unsere Arbeitgeber geben uns 26,59 Euro / Monat VWL. Diese runden wir beide auf 40 Euro auf und lassen den Betrag in unsere Bausparverträge überwiesen.
    Aufgrund unseres Gehaltes müssten wir den Maximalbetrag von 2100 Euro / Jahr einzahlen, um die volle Höhe der Riester-Förderung (2x154+300=608 Euro) zu erhalten. D.h. einer von uns muss (2100-154-300)/12=138 Euro / Monat als Eigenanteil einzahlen und der andere (2100-154)/12=163 Euro / Monat.


    Meine Fragen:
    * Zählen die monatlich überwiesenen 40 Euro VWL zum Eigenanteil? Könnten wir also auf 98 bzw. 123 Euro / Monat reduzieren?
    * Müssen wir den Eigenanteil monatlich an die Bausparkasse überweisen oder ist eine Summe am Jahresende auch OK?
    * Was ist mit dem 60 Euro, das meine Frau zahlen sollte, um über mich mittelbar gefördert zu werden? Wo fließt das ein?
    * Kann die Förderung nach dem Kind auf beide aufgeteilt werden oder die kann immer nur einer erhalten?


    Auf eure Antworten freue ich mich. Wenn etwas noch unklar ist, bitte einfach rückfragen. Vielen Dank im Voraus!

  • So, dann beantworte ich meine Fragen, sodass auch andere die Info bekommen.
    * Die VWL zählt nicht zum Eigenanteil. Daher macht das Aufrunden auch keinen Sinn.
    * Der Eigenanteil kann man in beliebigen Teilen überweisen.
    * Wenn ich Eigenanteil bezahle, dann reicht, wenn meine Frau lediglich 60 Euro auf ihren eigenen Bausparvertrag überweist. Sie bekommt dann so viel Förderung, wie ich. Die Förderung wird anhand des Eigenanteils prozentual ermittelt. Wenn ich also 2100-154-300=1646 Euro überweise und meine Frau 60, dann erhalten wir die volle Förderung.
    * Die Förderung nach dem Kind kann nicht aufgeteilt werden, diese fließt immer nur in einen Vertrag.