Quellensteuer

  • immer mal wieder wird man bei der Zinsgutschrift ausländische Anleihen davon überrascht, dass nicht anrechenbare ausländische Quellensteuer den Auszahlungsbetrag mindern. Z. B. Portugal: Quellensteuer 35% + dt. Kapitalertragssteuer 25% - anrechenbare Qellenst. (=fiktive Quellensteuer) 15%= gesamte Steuerlast von 45%. Nun unterliegen die Stückzinsen nicht der Quellensteuer, da der Stückzins direkt vom Käufer an den Verkäufer gezahlt wird und nicht an der Quelle abgezogen werden kann. Somit kann man die Quellensteuer vermeiden, indem man die Anleihe vor dem Zinstermin verkauft und danach wieder kauft. Die Kosten der Transaktionen sowie der Spread muß man jedoch bezahlen.
    (Die Möglichkeit, über einen schriftlichen Antrag bei der ausländischen Steuerbehörde die Quellensteuer eventuell erstattet zu bekommen, ist hier nicht berücksichtigt, da sehr umständlich und langwierig. Bei den üblichen Beträgen von Privatanlegern verdient man dabei nicht mal den Mindestlohn.)