Studenten in der Hausratversicherung

  • Hallo liebe Leute,


    ich habe gelesen, dass Studenten dann noch über die Hausratversicherung der Eltern versichert sind, wenn sie weiterhin den Hauptwohnsitz dort haben und es sich bei der Ausbildung um ein Erststudium handelt.


    Wie sieht es denn aus, wenn schon ein Bachelor-Studium abgeschlossen wurde und nach kurzer Orientierungsphase im konsekutiven Master-Studiengang weiterstudiert wird? Ist es dann ein Zweitstudium? Und macht es einen Unterschied, wenn zwischen Bachelor und Master keine Pause liegt?

    Tschuss!

  • Eine Frage die rechtsverbindlich nur der Versicherer Ihrer Eltern konkret beantworten kann.


    Es gilt ja Vertragsfreiheit und man kann alles verhandeln und vereinbaren.


    Grundsätzlich ist aber der Master kein Zweitstudium, wobei es hier auch abweichende Betrachtungsweisen gibt

  • Hallo Goldjette,


    grundsätzlich ist ein konsekutiver Master kein Zweitstudium, wenn der Abschluss dazu befähigt, den angestrebten Beruf auszuüben (siehe https://www.haufe.de/steuern/r…usbildung_166_329130.html). Das gilt natürlich nur, wenn das Berufsziel realistisch ist und ernsthaft angestrebt wird. Hier sehe ich in dem geschilderten Fall schon ein erstes Problem auftauchen, da zwischen Bachelor und Master eine "Orientierungsphase" liegt. Der angestrebte Beruf scheint also noch gar nicht klar zu sein. Möglicherweise kann es dennoch gelingen, das Gegenteil entsprechend glaubhaft zu machen.


    Demnach würde es auch kein Unterschied machen, ob zwischen Bachelor und Master eine Pause liegt oder nicht, da es eben nur auf das angestrebte Berufsziel ankommt. Nicht entscheidend ist, ob der Master Voraussetzung für den Beruf ist - wobei das natürlich ein sehr gutes Argument ist, wenn es gegeben ist. Allerdings geht es eben auch ohne, wenn der Auszubildende den Beruf als förderlich ansieht und das nachvollziehbar darlegen kann.


    Es ist davon abgesehen aber durchaus denkbar, dass es dem Versicherer eh nicht darauf ankommt, wie ich schon selbst feststellen durfte. Wenn deine Eltern ein gutes Verhältnis zum Versicherer haben, lässt sich so etwas möglicherweise auch ganz unbürokratisch lösen, einfach mal nachfragen. Zu beachten ist dabei allerdings die Beschränkung der Versicherungssumme bei der Außenversicherung (beispielsweise 15.000€ bei der LVM, siehe http://www.hausratversicherungtest.net/lvm/ - für den durchschnittlichen Studenten natürlich ausreichend).


    MfG