Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr

  • @TorstenH und alle Betroffenen


    Ich hatte auch das von Stenz & Rogaz beschriebene Urteil des AG Nürnberg gefunden, aber in der Rechtsprechung finde ich noch einige Urteile von Amtsgerichten, die zuerst i.S. der Banken ausgefallen sind, aber dann von höherrangigen Gerichten aufgehoben wurden. Es gibt erheblich mehr Urteile , die den Bankkunden das Recht der Rückforderung zusprechen. Allerdings kann man nicht immer genau erkennen, wie die Fälle gelagert sind, da sie meist nur als Immobilienkredite bezeichnet weden. Sind denn die Bauspardarlehen, die von der BauSpkasse nach der Zuteilung ausgezahlt werden, keine Immobilienkredite?
    Übrigens: Bei dem BaufiQuick der BSQ, das in dem ominösen AG-Urteil von Nürnberg angesprochen wurde, handelt es sich um ein solches Darlehen, das Torsten nachher als wahrscheinlich rechtswidrig ansieht (was bedeutet, das die Gebühren gefordert werden können), hier ist Torstens Argumentation unschlüssig.
    Dennoch: Wir diskutieren hier im Forum des Verbrauchermagazins "FINANZTIP", hier finde ich auch unter "Kredit und Konto" im Unterpunkt "Gebühren zurückfordern" die Einschätzung:

    Sind auch Immobilienkredite betroffen?
    Immobilienkredite sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ebenfalls Verbraucherkredite –
    eben nur zur Finanzierung einer Immobilie. In den konkreten Fällen, die
    vom BGH entschieden wurden, ging es zwar nicht um Baufinanzierungen, die
    hat der BGH aber auch nicht ausgeschlossen. Die Argumente des Gerichts
    zur Unwirksamkeit der Gebühren treffen auf Immobilienkredite genauso zu.
    Sie können daher auch bei solchen Krediten die unzulässigen Gebühren
    zurückverlangen.

    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/#ixzz3Q3p53r5y


    Hier kann ich nicht erkennen, dass zwischen den Darlehensarten ein Unterschied beschrieben wird.


    Mal eine Frage an alle Betroffenen: Wer hat denn hier überhaupt ein Bauspardarlehen, das nach zugeteiltem Bausparvertrag ausgezahlt wurde?
    Ich denke, die überwiegende Mehrzahl der hier Vertretenen hat auch ein Bankvorausdarlehen, was aber m.E. für die Rechtmäßigkeit der Rückforderungen unerheblich sein dürfte. Aber leider -oder zum Glück- bin ich kein Jurist, da verlasse ich mich nur auf das, was als die gängige Meinung geschrieben wird.

  • @ebbe sand


    Es ist rechtlich nicht erforderlich, auf das Ablehnungsschreiben der BSQ zu reagieren. Wenn das Ombudsmannverfahren vor Eintritt der Verjährung eingeleitet wurde, bleibt die Verjährung für die gesamte Dauer des Verfahrens gehemmt. Das gilt auch dann, wenn der Ombudsmann das Schlichtungsverfahren gem. § 2 Abs. 2 lit. d) der Verfahrensordnung als unzulässig beurteilen sollte, weil seiner Auffassung nach der Schlichtungsspruch die Entscheidung über eine in der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht entschiedene Grundsatzfrage erfordert.


    Neue einschlägige Rechtsprechung des LG Nürnberg-Fürth findet man, wenn man keinen Zugang zu kostenpflichtigen juristischen Datenbanken wie juris oder beck-online hat, evtl. über die freie Entscheidungsdatenbank des Freistaats Bayern. Leider werden dort allerdings nur relativ wenige Entscheidungen eingestellt. Ansonsten hilft nur, das Internet zu durchsuchen und regelmäßig hier im Forum vorbeizuschauen. ;)


    @nottele


    Bauspardarlehen sind auch Immobilienkredite, die sich aber durch einige Besonderheiten auszeichnen. Schon für gewöhnliche Immobilienkredite treffen einige der Argumente nicht oder nur eingeschränkt zu, aus denen der BGH die Unwirksamkeit klauselmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte hergeleitet hat. Ob die übrigen Argumente ausreichen, Immobilienkredite insoweit wie die Konsumentenkredite zu bewerten, über die allein der BGH bisher laut eigener Aussage gegenüber der Presse entschieden hat, halte ich für überwiegend wahrscheinlich, ist aber nicht sicher.


    Eine wichtige Besonderheit bei Bauspardarlehen besteht darin, dass dafür keine Bearbeitungsgebühren, sondern Darlehensgebühren verlangt wurden, die auch nicht als laufzeitunabhängiges Entgelt ausgewiesen sind. Da der BGH die Aufspaltung des Preises für die Kapitalüberlassung in Zinsen und sonstige laufzeitabhängige Entgelte ausdrücklich für zulässig erklärt hat, stellt sich die Frage, ob es sich bei der Darlehensgebühr nicht um ein solches Entgelt statt einer laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühr handelt. Hier gehen die Meinungen der Juristen, auch derjenigen an den Gerichten auseinander.


    Wenn bei einem Vorfinanzierungsdarlehen ebenfalls die Bezeichnung Darlehensgebühr, statt wie zumeist Bearbeitungsgebühr, Bearbeitungsentgelt, Bearbeitungsprovision etc. verwendet wurde, stellt sich die Problematik entsprechend.

  • @TorstenH und alle Betroffenen



    Mal eine Frage an alle Betroffenen: Wer hat denn hier überhaupt ein Bauspardarlehen, das nach zugeteiltem Bausparvertrag ausgezahlt wurde?
    Ich denke, die überwiegende Mehrzahl der hier Vertretenen hat auch ein Bankvorausdarlehen, was aber m.E. für die Rechtmäßigkeit der Rückforderungen unerheblich sein dürfte. Aber leider -oder zum Glück- bin ich kein Jurist, da verlasse ich mich nur auf das, was als die gängige Meinung geschrieben wird.


    Halo nottele,


    bei uns handelte es sich sowohl um ein Vorausdarlehen als auch um ein Bauspardarlehen.


    Für das Vorausdarlehen wurde in unserer Finanzierung allerdings keine Gebühren erhoben.


    Letztendlich bezahlten wir für das Bauspardarlehen aus dem mittlerweile zugeteilten BSV eine Darlehensgebühr von ca. 2100,- Euro, obwohl wir das Darlehen überhaupt nicht in Anspruch nahmen (wegen der günstigen Zinssituation haben wir bei meiner Hausbank ein Immobilienkredit aufgenommen damit das Bauspardarlehen auf eine Schlag sondergetilgt).
    Der Quelle hatten wir den Verzicht auf das Bauspardarlehen mit der Bitte auf Gebührenverzicht schon recht früh angekündigt, dort gab es jedoch keinerlei Entgegenkommen, so dass wir die Gebühr letztendlich bezahlt haben.

  • Hallo zusammen,


    bei mir war es ähnlich wie bei ame56. Auch ich habe das Darlehen nicht in Anspruch genommen und nach erfolgerter Zuteilung den Kredit komplett durch eine bessere Finanzierung sondergetilgt. Die Gebühr für das Darlehen musste ich trotz damaligem Protests bei der BSK ebenfalls zahlen.

  • Habe die 5 mal angeschrieben, dann haben die mir 250€ aus Kulanz angeboten.
    Das Angebot habe ich abgelehnt. Mit Zinsen wären dass mittlerweile über 1000€. Nochmal bösen Brief hingeschrieben - Ablehnung.
    Dann MB, dieser wurde ohne Begründung widerrufen.

  • Guten Morgen,
    wir haben 2007 einen Bausparer bei der BHW abgeschlossen, der 2012 noch einmal nachverhandelt wurde (Wohnmaxx). Es wurde aber gleichzeitig ein Darlehen vergeben.
    Bei allen Verträgen wurde eine Abschlußgebühr gezahlt, die wir jetzt versucht haben, zurückzufordern.


    Gestern kam die negative Antwort. ...
    ..."ein Bearbeitungsentgekt wurde Ihnen nicht in Rechnung gestellt. Die Entscheidung des BGH betrifft einen anderen Sachverhalt."


    Auf telefonische Anfrage bekam ich die Antwort, daß sich die Gebühr ausschließlich auf dén Bausparer und nicht auf das Darlehen bezieht.


    Ist das richtig ? Ist es nicht so, daß die Gebühr für den Bausparer nur dann o.k. ist, wenn kein Darlehen vergeben wird ?


    Vielen Dank für Informationen

  • @dodoma
    Hallo, die Abschlussgebühr beim Bausparvertrag ist rechtens, da kannst Du nichts machen.
    Wenn Du im Darlehensvertrag keine "Bearbeitungsgebühr" oder "Darlehensgebühr" findest, sei froh, denn dann brauchtest Du seinerzeit keine zu bezahlen bzw. von Deinem Darlehen abziehen zu lassen.
    Wenn Du doch so eine Gebühr findest, kannst Du ohnehin nur etwas fordern, wenn Du die Verjährung bereits gehemmt hast (z..B. durch Mahnverfahren, Ombudsmann oder Verzicht derEinrede durch die Bank). Ansonsten sind seit dem 01.01.15 Deine eventuellen Ansprüche verjährt.

  • @TorstenH
    habe ja dieses Ablehnungsschreiben von BSQ bekommen. Was mir etwas Mut macht, ist dein Beitrag der Anwaltskanzlei, da es bei mir um rein die BG für die Vorfinanzierung geht. Brief an OM ist zeitgleich kurz vor Torschluß ( vorab per Fax und Mail) rausgegangen. Von dem habe ich jetzt noch gar nichts gehört. Meine Frage: Soll ich erst mal auf die Antwort des OM warten, oder muss ich in einer bestimmten Frist auf das Schreiben der BSQ reagieren. Wenn zweiteres der Fall wäre, dann müsste ich dies wohl am besten über einen Anwalt tun. Was würdest Du vorschlagen?
    Noch ne Frage: Wie bekommt man denn mit, wenn das LG Nürnberg Urteile herausbringt, die das Ganze vielleicht positiv für den Verbraucher darstellen?


    Die BSQ ist der meinung das Bearbeitungsgebühren auf Bauspardarlehnen nicht zutreffen,es gibt aber schon genug Urteile,die auch diese Bearbeitungsgebühr als unzulässig erklärt haben.Auf der Seite von Finanztest gibt es eine Menge Urteile.Lasst euch nicht beirren und zieht sie vor gericht nur das wirkt.

  • @nottele


    Hallo,
    das mit der Abschlussgebühr für den BSV war mir schon klar. Das eine Prozent wurde auch von der BHW berechnet.
    Einrede wurde bereits Ende letzten Jahres gemacht und von der Bank auch schriftlich akzeptiert.
    Mir ging es nur darum: mit dem Bausparer wurde ein Darlehen vorfinanziert, wie schon in einem Post oben beschrieben.
    Und ob es Sinn macht, die Sache jetzt über einen Ombudsmann laufen zu lassen.
    Die Meinungen dazu sind hier ja unterschiedlich.
    Hat jemand Erfahrungen bzw. Reaktionen mit der BHW, gerade wie in diesem beschriebenen Fall ? Danke schon einmal vorab.

  • Hallo, ich bin ebenfalls Betroffen und werde jetzt eine Klage einreichen mit Anwalt so besprochen. Ich hätte laut BSQ die Gebühr selbst ausgehandelt, was mir aber keinerlei bewusst ist, bzw. finde ich kein schriftstück dazu. Wie sind eure erfahrungen bisher mit der Klage gegen die BSQ, wir sollten uns hier auf dem Laufenden halten würde ich sagen


    gruß
    Sven


    P.S. Ich hatte auch ein Vergleichsangebot von der BSQ erhalten, lächerlich im vergleich zur Vorderung

  • Wie sind eure erfahrungen bisher mit der Klage gegen die BSQ, wir sollten uns hier auf dem Laufenden halten würde ich sagen


    Ja, ich gebe Dir Recht, wir sollten uns auf dem Laufenden halten!
    Aber bei mir tut sich z.Z. nichts, mein Anwalt hatte mir geraten, auf ein Angebot der Bank zu warten. Das war vor 14 Tagen. Aber in der Kanzlei würde es auf "Wiedervorlage" liegen. Von Sachstandsanfragen möge ich so lange absehen.
    Es fällt einem ja schwer, wenn man täglich die Mails abruft und nix passiert... aber ich denke, die Hauptsache ist, dass erst mal die Verjährung gehemmt ist.
    Aber es wäre doch schön, wenn im Forum auch mal eine für uns positive Nachricht zu verzeichnen wäre!


    PS: Sven, Du schreibst, das Du ein lächerliches Angebot von der BSQ hattest; könntest Du das denn im Forum ein wenig spezifizieren? - Ich meine nicht die genauen Zahlen, aber so ungefähr (als Bruch oder in % der ursprünglichen Forderung).
    Gruß, nottele

  • Hallo,
    da habe ich vor 7 Stunden geschrieben, dass sich bei mir nichts tut, da macht mir die BSQ ein Superangebot!!! :cursing:
    "Ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" wollen sie mir nur knapp 50% meiner Forderung (bei Berücksichtigung der Zinsen, der RA-Gebühren sowie der Gerichtsgebühren für MB) zahlen.
    Mein RA rät mir ab, meiner Frau ist der Spatz in der Hand eventuell lieber als die Taube auf dem Dach. Aber ich werde wohl nicht auf das Angebot eingehen, muss nur noch meine Frau überzeugen! ;)
    Ich denke, die wissen, dass sie in Wirklichkeit nicht darum herumkommen und zahlen müssen, sie versuchen nur noch alle Tricks, um es auf die lange Bank zu schieben, weil sie denken, dass wir dann aufgeben.