Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr

  • Hallo, das Vergleichsangebot waren etwa 20 % vom Streitwert. Ich denke , in Absprache mit meinem Anwalt ziehe ich die Klage durch. Wurde euch auch gesagt , Ihr hättet die Gebühr individuell Ausgehandelt ??????



    gruß

  • @svenkoe
    Ja, im Wortlaut haben sie geschrieben:
    "Die Bearbeitungsgebühr wurde von der Bausparkasse nicht vorgegeben, sondern vorab mit Ihnen individuell ausgehandelt. Im vorliegenden Fall wurde die Bearbeitungsgebühr handschriftlich in den Vertrag aufgenommen ..."


    Das ist alles erlogen! Mit der BSpK. haben wir gar nicht verhandelt, sondern die Bedingungen waren von der Vermittlungs-Finanzierungsgesellschaft KVB alle nachher im Vertrag, - und das "handschriftlich" in den Vertrag etwas eingegeben worden sein soll, - ich weiß überhaupt nicht, wie die darauf kommem!
    Aber mit dieser Argumentation haben sich schon Gerichte beschäftigt und haben das abgewimmelt: Wenn die Bank das behauptet, muss sie beweisen können, dass der Darlehensnehmer die Möglichkeit hatte, auf die Höhe der Gebühr Einfluss zu nehmen, - und das konnten sie in den Fällen nicht und können es auch bei uns nicht.

  • Mich würde nur mal interessieren, wie die BSQ hier ihre Prioritäten setzt, d.h. wer bekommt ein Vergleichsangebot und wer nicht..?


    Ich habe die Quelle einmal angeschrieben und nach deren Ablehnung einen Anwalt hinzugezogen, welcher allerdings bislang auch keine Antwort bekam.


    @nottele & svenkoe
    Hattet ihr einen längeren Schriftwechsel mit der BSQ? Welche neuen Argumente kamen hinzu bzw. könnte man nach Musterbrief und Ablehnung noch anführen?


    Ich denke, alleine die Tatsache, dass die Quelle ein Vergleichsangebot von 50% vorlegt (nottele) zeigt, dass man sich in Nürnberg der Sache doch nicht so sicher ist....

  • @ame56


    Ich kenne den Schriftverkehr meines Anwaltes nicht. Er kontaktiert mich jeweils, wenn er es für nötig hält, so auch in dem Fall des o.g. "Angebots", von dem er meinte, er müsse es mir mitteilen. Gleichzeitig signalisierte er mir aber, dass ich gute Chancen hätte, die BG nebst Zinsen, Anwalts- und Gerichtskosten durchzusetzen.
    Nachdem ich meine "bessere Hälfte " überzeugt habe, weiterzumachen, werden wir folgendermaßen vorgehen:
    Das Vergleichsangebot lehnen wir ab, da unsere Forderungen in voller Höhe rechtens sind. Der BSQ wird noch einmal eine Frist von ca. 3 Wochen gesetzt, um den geforderten Betrag (incl. Zinsen und Gebühren!) zu überweisen, ansonsten wird der Betrag im Klageverfahren eingefordert.
    Ich teile Deine Meinung, dass das ein gutes Zeichen ist.
    Mich würde aber interessieren, in wie vielen Fällen sie mit diesen Angeboten Erfolg hatten und ihre Kosten minimiert haben!

  • Nachdem ich das auf Seite 9 eingestellte Ablehnungsschreiben von der BSQ bekommen habe und der OM noch kein Lebenszeichen von sich gegeben hat, werde ich nun auch den Weg zum Anwalt antreten. Kurze Frage an zBsp. @nottele
    hast du dir einen fachspezifischen Anwalt (Finanzrecht) genommen? BZW. Welchen Anwalt nimmt man sich am besten? Unter Finanzrecht gibt es ja ebenfalls zig Untergrupierungen.


    Hat jemand nen guten Tipp für mich?


    Danke

  • Ich meine, ich hab ne Klage selbst aufgesetzt, hatte natürlich einen Musterbrief ;-). Die Frist zum Einspruch ist mittlerweile abgelaufen. Bis jetzt habe ich noch keine Antwort vom AG Schw.Hall.
    Zuvor die üblichen Ablehnungsschreiben. Dann MB, darauf folgte ein Widerspruch ohne Begründung.
    Aber hatte auch ein Angebot von Sch.H., natürlich aus Kulanz, waren ungefähr 30%, dies lehnte ich ab.

  • Macht das denn Sinn mit denen in Eigenregie rumzustreiten? Denke über nen Anwalt hat das doch ne ganz andere Wirkung und die Kosten müssen die doch übernehmen. Vorausgesetzt man gewinnt (wovon man nach den ganze Meldungen die hier gepostet werden doch ausgehen kann)

  • Na ja, haben aber doch schon einige Teilgeständnisse und Zusagen bekommen und deren Anwälte die Aussicht auf einen Erfolg positiv dargestellt. Hattest Du eigentlich auch Beschwerde beim OM eingereicht? Wenn ja, schon irgendetwas von dem gehört. Ich denke ein Beratungsgespräch bei nem Anwalt, dürfte nicht die Welt kosten, ist die Sache zumindest mal wert. Der kann einem zumindest mal sagen, wie die Erfolgsaussichten stehen. Deshalb möchte ich mir auch nen Fachmann suchen und nicht einen, der auf Familien- oder Verkehrsrecht spezialisiert ist.

  • ui, da wär ich aber vorsichtig, solange dass Geld nicht auf dem Konto ist, glaub ich nichts mehr. Habe gerade ein monatelanges Prozedere mit der CB hinter mir. Die Anwälte wollen alle nur dran verdienen und die OM arbeiten mit den Bspk. zusammen , hat man den Eindruck. Diesbezüglich ist hier auch kein Fall vorhanden wo expliziet geholfen wurde.
    Natürlich kannst du dir ein Fachanwalt suchen, nur frag VORHER was dass Beratungsgespräch kostet. Das kann dich locker 200€ kosten.

  • Muss zugeben, dass ich auch noch Bedenken habe bezüglich Anwalt und den Kosten die da erst einmal auf mich zukommen. Aber zBsp. das Vergleichsangebot was Notelle erhalten hat, macht mit wiederum Mut. Wir haben übrigens die gleichen Verträge über einen Dienstleister als Vermittler abgeschlossen.

  • Nun ja ein wenig stekptisch bin ich auch. Mein Anwalt stellt mir jedoch Erfolg in Aussicht. Denke das ich diese oder spät. NNächste Woche einen Termin zur weiteren vorgehnsweise bekomme. Halteeuch jedenfalls auf dem laufenden... hoffe das wird was lust alle moglimöglichen kosten tragen zu müssen und dann bekommen die doch recht habe ich nämlich wirklich nicht

  • @Nikolaus


    Habe mit einem Fachanwalt für Bankrecht gegen die Debeka Bausparkasse geklagt - Ende 2014. Bei einem Streitwert von 750 Euro jeweils 150 Uhr RA- und Gerichtskosten.


    Aber noch nichts gehört.


    Melde mich - interesse mich aber auch wie es bei Euch läuft.


    LG Caro

  • Eine
    Frage, hat hier irgend jemand einen Klage gegen Bspk. laufen?
    Nicht nur wollen, sondern tatsächlich beim Gericht auch eingereicht?
    Egal ob mit oder ohne Rechtsanwalt.


    Auf
    Seite 8 hat @steff1968 doch gepostet, dass sie/er Klage beim
    Landgericht Nürnberg eingeleitet hat. Ergebnis kann natürlich noch nicht
    vorliegen. ich habe aber zwei Urteile gefunden, in denen es um Darlehen
    mit Bausparvertägen gehen soll:


    Bauspar-Darlehensvertrag ->
    Darlehensgebühr: Deutsche Bank Bauspar AG: Amts­gericht Frank­furt a.
    M., Urteil vom 03.02.2014Aktenzeichen: 32 C 2946/13 (nicht
    rechts­kräftig) -Besonderheit: Der Kläger hatte bei der Bauspar-Tochter
    der Deutsche Bank ein Darlehen über 110 000 Euro aufgenommen. Dafür
    zahlte er 1 100 Euro Bearbeitungs­gebühr. Gleich­zeitig schloss er einen
    Bauspar­vertrag ab, den er zur Tilgung des Darlehens einsetzen konnte.
    Das Gericht verurteilte die Deutsche Bank Bauspar AG dazu, die
    Bearbeitungs­gebühr zu erstatten.
    -Land­gericht Frank­furt a. M.,
    Urteil vom 20.06.2013 Aktenzeichen: 2-05 O 452/12 Besonderheit: Die
    Kläger hatten bei der Bauspar-Tochter der Deutsche Bank eine
    Finanzierung über fast 500 000 Euro mit zunächst tilgungsg­freiem
    Sofort­kredit und einem Bauspar­vertrag zur Ablösung des Darlehens
    abge­schlossen. Sie klagten auf Erstattung der Bearbeitungs­gebühr für
    den Sofort­kredit und auf die Fest­stellung, keine weitere
    Darlehens­gebühr im Rahmen des Bauspar­vertrags und keine
    Darlehens­konto­führungs­gebühr zahlen zu müssen. Das Land­gericht
    Frank­furt a. M. verurteilte das Unternehmen in allen Punkten. Nur die
    zusätzlich kassierte Abschluss­gebühr darf die Deutsche Bank Bauspar AG
    behalten.


    Ich habe die Hoffnung, dass alles geregelt wird, braucht nur Zeit und Durchhaltevermögen!