Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr

  • Hallo Leute, da kommt man kurz ins Grübeln...
    Die BSQ hat ihr Angebot deutlich erhöht, es fehlen aber noch ca. 25%, wenn ich die Bearbeitungsgebühr und die Zinsen zusammen zähle. Die Kosten für RA und Mahngeb. werden in dem Angebot von der Bank auch übernommen.
    Ich werde es noch einmal überschlafen, neige aber dazu, vor Gericht zu gehen.
    Was meint Ihr denn??
    Gruß, nottele

  • Vielen Dank für die Information, nottele :thumbup:


    Was ich dazu meine? Schwierig, schwierig....


    In meinem Fall (Streitwert ca. 2100,-) würden die fehlenden 25% (und in der Annahme, Anwalts- und Gerichtskosten würden durch die BSQ ebenfalls übernommen) rd. 525,- Euro bedeuten.
    Ob ich mich jetzt mit den 1500,- EUR zufrieden geben würde...kann ich Dir im Augenblick wirklich nicht sagen, da die BSQ aber nicht einmal ansatzweise irgendeine Verhandlungsbereitschaft signalisierte, gehe ich nicht davon aus, dass dieses (Luxus-) Problem vorerst auf mich zukommt ;) ...
    Tendenziell würde ich wohl den Klageweg weiter bestreiten, käme aber auch arg auf die Meinung meines Anwalts (Btw: was meint den Dein Advokat zu dem Angebot..?) und den Streitwert an...


    Lass uns wissen, wie Du Dich entschieden hast....


    Gruß, ame56

  • Hallo ebbe,


    mein Anwalt hat Mitte Dezember 2014 einen MB gegen die BSQ beantragt, wobei er davon ausging, dass die BSQ routinemäßig Widerspruch einlegen wird. Mehr weiß ich bislang auch nicht, vereinbart wurde (falls nichts gravierendes dazwischen kommt) das weitere Vorgehen bei einem Termin Anfang 03/15 zu besprechen.


    Wenn ich näheres weiß, werde ich es hier posten.

  • Hallo
    Ich habe das Angebot abgelehnt, immerhin geht es um ca. 1000 €, Gesamtforderung incl. Zinsen: gut 4000€.
    Ich werde der BSQ noch einmal eine Frist von einer Woche setzen, und wenn sie die verstreichen lassen, geht es vor das Amtsgericht.
    Wir haben nichts zu verschenken!

  • An alle" BSQ" Kunden.Wir haben klage eingereicht beim Landgericht Nürnberg.Wir mussten gleich vors Landgericht,da man uns 2006 8205 Euro Bearbeitungsgebühr abgezogen hat.Diese Gebühr wurde auch als Bearbeitungsgebühr ausgezeichnet.Zusätzlich wurden noch 269 Euro Wertermittlungsgebühr verlangt,macht zusammen 8474 Euronen ohne Zinsen.Die Bsq hat sich einen Anwalt genommen und jetzt schaun wir mal.Ich kann nur jedem raten.Nicht den Mut verlieren und Durchhaltevermögen zeigen.


    Hallo hat sich mittlerweile etwas getan?
    Habt ihr schon einen Termin zu Verhandlung?

  • Nun ja ein wenig stekptisch bin ich auch. Mein Anwalt stellt mir jedoch Erfolg in Aussicht. Denke das ich diese oder spät. NNächste Woche einen Termin zur weiteren vorgehnsweise bekomme. Halteeuch jedenfalls auf dem laufenden... hoffe das wird was lust alle moglimöglichen kosten tragen zu müssen und dann bekommen die doch recht habe ich nämlich wirklich nicht


    Gibt es bei dir was Neues?

  • Hallo hat sich mittlerweile etwas getan?
    Habt ihr schon einen Termin zu Verhandlung?


    Bei uns geht es um viel Geld(8205 Euro ohne Zinsen).Wir mussten deshalb gleich vors Landgericht und da ist Anwaltspflicht.Der aktuelle Stand ist der,daß die BSQ Bausparkasse sich einen Anwalt genommen hat,der hat lediglich beim Gericht die Vertretung der BSQ angegeben.Ich werde über den weiteren Verlauf berichten

  • Bei uns geht es um viel Geld(8205 Euro ohne Zinsen).Wir mussten deshalb gleich vors Landgericht und da ist Anwaltspflicht.Der aktuelle Stand ist der,daß die BSQ Bausparkasse sich einen Anwalt genommen hat,der hat lediglich beim Gericht die Vertretung der BSQ angegeben.Ich werde über den weiteren Verlauf berichten


    Ok, also ihr habt noch keinen Termin zur Verhandlung?

  • Hallo, soeben im entsprechenden Forum der Stiftung Warentest
    www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Einige-Sparkassen-verweigern-Erstattung-4444333-0/
    entdeckt:


    mOppi54 schrieb am 23.02.2015 um 00:10 Uhr:
    LBS Bayern: Darlehensvertrag
    Habe Ihren Musterbrief 7 verwendet und die Erstattung von Abschlußgebühr und jährl. Kontoführungsgebühren verlangt. In der schnellen Antwort der LBS heißt es oben: "Urteile des BGH v. 13.05.2014 und 28.10.2014 zum einmaligen Bearbeitungsentgelt für Privatkredite einer Bank". Statt, wie in meinem Schreiben (und auf dem LBS-Vertrag): "Darlehensvertrag" - wird dieser von der LBS als "Bausparvertrag" bezeichnet. Die Nichterstattung begründet sie so: "I. Die Zulässigkeit der Abschlussgebühr (Ag) ist durch die beiden Urteile nicht betroffen. Die Erhebung einer Ag für den Abschluss eines Bausparvertrages ist bereits dch. die Entscheidung des BGH v. 07.02.10 (XI ZR 3/10) für rechtmäßig erlärt worden. II. Die Erstattung der Jahresentgelte (Je) ist nicht möglich. Das Jahresentgelt ist in unseren ABB für Bausparverträge in § 1 Abs. 2 geregelt. Das Je wird auch nach den Rechtssprechungsgrundsätzen des BGH v. 7.12.10 (XI ZR 3/10) zur Zulässigkeit der Abschlussgebühr erhoben." - WAS NUN? Danke.



    Antwort des Test-Redakteurs:


    test.de-Redakteur_Herrmann schrieb am 23.02.2015 um 09:17 Uhr:
    Re: LBS Bayern: Darlehensvertrag
    Wie dargestellt: Ob Gebühren bei Bauspardarlehen zu erstatten sind, ist noch nicht geklärt; es spricht aber aus meiner Sicht alles dafür das der BGH sie - anders als die Abschlussgebühren zu Bausparverträgen - für unwirksam halten wird. Ich würde an Ihrer Stelle darauf achten, dass die Erstattungsforderung nicht verjährt und ansonsten abwarten, was vom BGH in den nächsten Monaten zu hören ist. Allzu lang kann es eigentlich nicht mehr dauern, bis Bauspardarlehensgebühren da Thema sind.


    Gruß, ame56

  • Hallo zusammen,


    nachdem mein Einschreiben an den Ombudsmann zwischenzeitlich von der Post als "Verschollen" abgeschrieben wurde, hab ich gestern nun doch noch Post aus Berlin bekommen. Dummerweise ging das Schreiben wohl an die für mich nicht zuständige Stelle, aber freundlicher Weise wurde es dann direkt an die entsprechend richtige Stelle weitergereicht mit der Mitteilung das ich in Kürze Nachricht über meinen Fall erhalten werde.
    Immerhin, es tut sich noch was.


    Hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt wie es sich mit dem Ombudsmann verhält und was man aus dieser Richtung an Unterstützung erhalten kann?



    Gruß,
    Superpupsi


  • Die "Abschlußgebühr" für einen Bausparvertrag kannst du in der Tat nicht zurückfordern,daß hat der BGH bereits entschieden.Wenn allerdings deine Bausparkasse dir einen Vorfinanzierungskredit oder sonst irgendein Darlehnen ausgezahlt hat und dafür nochmal zusätzlich eine BG verlangt hat,kannst du diese genauso zurückfordern.Das müßte aber in deinem Vertrag ersichtlich sein.

  • Hallo allen Bauspargeschädigten,
    ich will nur kurz über den Stand meiner Verhandlungen mit der BSQ berichten:
    Heute Morgen habe ich eine Mail erhalten, in der u.a. der Satz steht:
    "Rein entgegenkommenderweise und unter Aufrechthaltung unserer Rechtsauffassung erhöhen wir letztmalig unser Vergleichsangebot zur Vermeidung eines langwierigen Rechtsstreits auf einen Betrag in Höhe von 3.250,00 Euro.
    Weitergehende Kosten / Zinsen werden von uns nicht übernommen."

    "Letztmalig" wurde von ihnen auch fett gedruckt. Die stolze Erhöhung beträgt 250 EUR. Damit haben sie ihre Chance vertan, einen Rechsstreit zu vemeiden.
    Ich frage mich: wenn die bereit sind, einen Betrag zu zahlen, der über dem Betrag der ursprünglichen Bearbeitungsgeb. liegt, -wenn auch geringfügig-, dann wissen sie auch, dass sie letztendlich zahlen müssen, denn "entgegenkommenderweise" zahlen die bestimmt nicht!


    Gruß, nottele