Wenn Nikolaus den Prozess verliert, muss er/sie neben den vorausbezahlten Gerichtskosten und den eigenen Auslagen auch die Anwaltskosten der Gegenseite tragen. Insofern würde eine Ersparnis bei den erstattungsfähigen Reiskosten entstehen, wenn meherer Fälle zu einem Termin verhandelt werden, denn dann wären die gesamten Reisekosten im Verhältnis der fiktiven Einzelreisekosten auf die einzelnen Mandate aufzuteilen.
@TorstenH es wird im schriftlichen Verfahren entschieden, da fallen doch keine Reisekosten an? Werden die Kosten des Anwalt der Gegenseite nivht von allen Klägern gemeinsam getragen bzw. aufgeteilt?