Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr

  • Hi Nikolaus,
    das müsste dieses Aktenzeichen sein:


    BSQ Bauspar AG:
    Amts­gericht Nürn­berg, Urteil vom 19.03.2015
    Aktenzeichen: 34 C 8887/14
    Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Fröhlich & Hein, Trier


    Gruß nottele

  • Hallo ich gehe jetzt in die nächste Runde. Habe heute bei sämtlichen Darlehensverträgen das Widerrufsrecht prüfen lassen. Die Widerrufsbelehrung 2006 der BSQ steckt voller Fehler und entsprach nicht der damals geltenden Gesetzgebung. Wer will kann seine Widerrufsbelehrung von Lenne und Sinnig in Trier kostenlos prüfen lassen. Das Anwaltsbüro arbeitet bundesweit und hat schon sehr viele Erfolge und eine realistische Darstellung/Prüfungsmöglichkeit, ob ein Widerruf möglich bzw. sinnvoll ist. Das lohnt sich wirklich. Wichtig ist, dass das Darlehen noch läuft oder nicht älter ist, als drei Jahre nach Zurückzahlung/Beendigung, denn dann wäre das Widerrufsrecht verwirkt. Auch wenn es fehlerhaft ist. Also bei uns wird es zu 99,99% klappen. Vergleichbare Urteile gibt es beim OLG Koblenz...

  • Hallo,
    es geht bei mir weiter.
    Mein "Termin zur Güteverhandlung und für den Fall des Nichterscheinens einer Partei oder Erfolglosigkeit der Güteverhandlung unmittelbag anschließender Haupttermin wird bestimmt auf ... 31.08.2015." (AG Nürnberg)


    Schade, da wollten wir eigentlich in Frankreich im Urlaub sein - mal sehen, was der Anwalt dazu meint, ob wir persönlich dabei sein sollen.


    Gruß nottele

  • Hallo,
    es geht bei mir weiter.
    Mein "Termin zur Güteverhandlung und für den Fall des Nichterscheinens einer Partei oder Erfolglosigkeit der Güteverhandlung unmittelbag anschließender Haupttermin wird bestimmt auf ... 31.08.2015." (AG Nürnberg)


    Schade, da wollten wir eigentlich in Frankreich im Urlaub sein - mal sehen, was der Anwalt dazu meint, ob wir persönlich dabei sein sollen.


    Gruß nottele


    Da esdie Berufung ist gehe ich davon aus,daß ihr vor dem LG klagt und dort müßt ihr nicht anwesend sein,hättet ihr auch beim AG nicht gemußt,Anwalt hätte gereicht.

  • Hallo ich gehe jetzt in die nächste Runde. Habe heute bei sämtlichen Darlehensverträgen das Widerrufsrecht prüfen lassen. Die Widerrufsbelehrung 2006 der BSQ steckt voller Fehler und entsprach nicht der damals geltenden Gesetzgebung. Wer will kann seine Widerrufsbelehrung von Lenne und Sinnig in Trier kostenlos prüfen lassen. Das Anwaltsbüro arbeitet bundesweit und hat schon sehr viele Erfolge und eine realistische Darstellung/Prüfungsmöglichkeit, ob ein Widerruf möglich bzw. sinnvoll ist. Das lohnt sich wirklich. Wichtig ist, dass das Darlehen noch läuft oder nicht älter ist, als drei Jahre nach Zurückzahlung/Beendigung, denn dann wäre das Widerrufsrecht verwirkt. Auch wenn es fehlerhaft ist. Also bei uns wird es zu 99,99% klappen. Vergleichbare Urteile gibt es beim OLG Koblenz...


    Danke für den Tipp,eure Anwälte sind klasse.Auch bei uns ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und auch wir packen jetzt den nächsten Hammer aus.

  • Da esdie Berufung ist gehe ich davon aus,daß ihr vor dem LG klagt und dort müßt ihr nicht anwesend sein,hättet ihr auch beim AG nicht gemußt,Anwalt hätte gereicht.


    Hi steff, nee, ist nicht die Berufung, ist beim AG.
    Man muss nicht dabei sein, aber ich wäre gern dabei gewesen. Wann klagt man schon mal gegen eine Bank, das will man doch mitmachen!
    Mit dem Widerruf, das sauge ich auch auf, will aber erst die eine Baustelle abarbeiten!

  • ...so Aufregend ist das in Nürnberg nicht. Bei uns war das ganz gut, da wir dann gleich klar gestellt haben, dass wir uns nicht auf einen Vergleich einlassen wollten. Aber das kann dein Anwalt. bzw. der Vertretungsanwalt , der wird von deinem Anwalt über so eine Art Anwaltspool in Nürnberg beauftragt, auch.
    Ich habe übrigens von der BSQ schon eine Anwort auf den Widerruf. Sie bieten mir gegen 6000 Vorfälligkeit statt 14800 Euro Vorfälligkeit an, direkt aus dem Vertrag herauszukommen, werde jetzt meinen Anwalt fragen, wie es weitergeht... weil er mir ausgerechnet hat, das ich durch den Widerruf zwischen 25000 bis 36000 Euro einsparen kann.

  • ...so Aufregend ist das in Nürnberg nicht. Bei uns war das ganz gut, da wir dann gleich klar gestellt haben, dass wir uns nicht auf einen Vergleich einlassen wollten. Aber das kann dein Anwalt. bzw. der Vertretungsanwalt , der wird von deinem Anwalt über so eine Art Anwaltspool in Nürnberg beauftragt, auch.
    Ich habe übrigens von der BSQ schon eine Anwort auf den Widerruf. Sie bieten mir gegen 6000 Vorfälligkeit statt 14800 Euro Vorfälligkeit an, direkt aus dem Vertrag herauszukommen, werde jetzt meinen Anwalt fragen, wie es weitergeht... weil er mir ausgerechnet hat, das ich durch den Widerruf zwischen 25000 bis 36000 Euro einsparen kann.


    Hinzu kommen auch noch die Rückforderungen nicht zu vergessen.

  • Hallo wandank und steff,


    mein RA wird wohl den Termin verschieben lassen. Ich denke, es ist tatsächlich nicht falsch, wenn man bei einem Vergleichsangebot selbst entscheiden kann. Außerdem hat der Richter in Ankes Urteil geschrieben, dass sie "glaubhaft versichert hat", was darauf hindeutet, dass Deine Anwesenheit schon nützlich war.
    Wenn das so weitergeht, können wir den Thread umbenennen, wenn wir uns demnächst nur noch ber den Widerruf unterhalten... ;)
    Gruß, nottele

  • Hallo @nottele,


    ich klinke mich hier mal ein, weil ich Deinen Beitrag gesehen habe. Wenn es tatsächlich hauptsächlich um Widerruf geht, könnt Ihr selbstverständlich einen neuen Thread dazu aufmachen! Gerne dann hier erstmal "bewerben", damit auch alle mitbekommen, wo der neue Thread ist ^^

  • Hallo nottele,


    ich klinke mich hier mal ein, weil ich Deinen Beitrag gesehen habe. Wenn es tatsächlich hauptsächlich um Widerruf geht, könnt Ihr selbstverständlich einen neuen Thread dazu aufmachen! Gerne dann hier erstmal "bewerben", damit auch alle mitbekommen, wo der neue Thread ist


    Hallo Franziska,
    aber dieser Thread sollte noch am Leben bleiben, denn es sind doch noch etliche, die ihre Ansprüche durchsetzen wollen und Hilfe und Beistand brauchen!
    Aber grundsätzlich ist das Thema Widerruf (hier bezogen auf die BSQ im Speziellen bzw. auf die Bausparkassen im Allgemeinen) schon interessant - und könnte nützlich sein!

  • Die BSQ-Anwälte haben auch bei uns viel Blabla in ihrer Klageerwiderung geschrieben: 14 Seiten, viel über "individualvertragliche Vereinbarung", "im Interesse des Kunden","Schutz der Verbraucher " usw.
    Außerdem reiten sie auf dem Urteil vom Amtsgericht Aachen herum.
    Unserem Anwalt habe ich geschrieben, wie wenig in Wirklichkeit bei der KVB "verhandelt" wurde!
    Er hat auch Kenntnis von dem Urteil des AG Nürnberg (von wandank), ich denke, das haut er denen auch um die Ohren.


    Gibt es denn von svenkoe scooter oder ame56 nichts Neues? Es war zuletzt so ruhig hier!
    Ich denke, auch die Ombudsleute von ebbe sand und Superpupsi halten sich noch bedeckt, oder??

  • Hallo @all,


    bei mir gibt's bislang leider nichts Neues, die Sache liegt noch beim Anwalt bzw. beim hiesigen Amtsgericht. In BW beginnen ab heute die Sommerferien, so dass sich vorerst vermutl. nicht viel tun wird...


    @wandank bzw. alle:


    Kurze Frage zum besseren Verständnis: Was bringt es mir, die Widerrufsbelehrung eines bereits zurückbezahlten Darlehens prüfen zu lassen? Ich meine, wenn ich die Summe eh' schon zurückbezahlt habe? Irgendwie sitz ich wohl grad auf der Leitung... ?(


    Gruß, ame

  • Hallo nottele,
    hallo auch an den Rest,


    wie du es schon geschrieben hast, nix neues vom OM aus Berlin. Ich weiß inzwischen das mein Schreiben beim Ombudsmann aufgetaucht ist, aber selbst die versprochene Eingangsbestätigung steht noch immer aus.
    Ich denke genau wie du, daß die im Moment einfach abwarten wie sich die weiteren Urteile entwickeln werden.


    All denen die in einer laufenden Klage stecken drücke ich auf jeden Fall die Daumen und wünsch euch die nötige Ruhe und Nerven um das ganze hoffentlich zu einem für alle erfreulichem Abschluss bringen zu können.


    Bis dann, Superpupsi

  • Hallo ,
    habe heute mit dem RA gesprochen, wir bleiben doch bei dem Termin 31.08.
    Er meint auch, dass unsere Anwesenheit nicht erforderlich ist. Mit einer Anwältin, die ihn beim Termin vertreten wird (wie wandank schon vermutet hatte), hat er schon gesprochen.
    Selbst wenn ein Vergleich ausgehandelt wird, hätte ich noch zwei Wochen Zeit, ihn abzulehnen, wenn er uns nicht passt.


    Gruß, nottele