Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr

  • a)Die WIDERSPRUCHSFRIST für BEIDE Parteien beträgt exakt EINE Woche(hier in NRW),gerechnet ab dem Zeitpunkt der Vergleichserstellung durch den RICHTER,
    b)DU(!!) mußt innerhalb der Frist der Anwältin mitteilen,daß DU nicht zustimmst,dann
    c)wird der Richter an einem von ihm bestimmten Termin SEINE Entscheidung fällen("verkünden"),dieser "Verkündigungs-Termin" steht im Vergleichsprotokoll,
    d)bei dem Gütetermin hat der Richter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durchblicken lassen,wie seine Entscheidung ausfallen würde,
    e)daher solltest Du mit Deiner Anwältin schnellstens erörtern,warum sie der Ansicht ist,daß es besser sei,diesem Vergleich zuzustimmen(Spatz in der Hand ist besser als Taube auf dem Dach),
    f)bedenke auch:bei einem für Dich ungünstigen Urteil geht die Sache vor das Landgericht:neue Kosten(zahlt Deine RSV??),gibt es Präzedenzfälle,die GENAU SO sind wie Dein Fall und ALLE zugunsten des Klägers entschieden worden sind,usw.usw


    Denk nach,entscheide Dich und telefoniere bzw.nutze Emails,wofür brauchst Du denn WLAN??


    Nochmals:ist die Widerspruchsfrist vorbei,gibt es gegen den Vergleich KEINE Widerspruchsmöglichkeit mehr(unter KEINEN Umständen und mit KEINEN Ausnahmen a la "ich war doch im Urlaub.....")


    Ich habe auch kein WLAN(mache alles über LAN)und Internet-Cafes oder ähnliches gibt es in Spanien sicherlich auch.


  • Da wir selbst vor dem LG einen Vergleich abgeschlossen haben.
    Ich gehe davon aus,daß dies nur ein Vergleichsvorschlag ist und beide Parteien ein Frist bis zum 28.09 bekommen haben ob sie annehmen oder nicht.Es gibt immer noch die Möglichkeit einen Gegenvorschlag zu machen.Ich würd ihr raten einem Vergleich nur zuzustimmen,wenn die Zinsen berückdichtigt werden.Der Richter wird dann einen neuen Vergleich vorschlagen.

  • @steff1968
    Hi, stimmt, sogar bis zum 28.9. - aber wir verlassen jetzt diesen Platz, und da weiß ich nicht, wann ich wieder Internet habe.
    Aber ich denke, irgendwann wird sich das regeln lassen.
    Gruß nottele


    Du kannst am 28.09 den Vergleich noch ablehnen,ich glaube nicht das deine Anwältin zugestimmt hat,das ist nur ein Vorschlag seitens des Gerichts.Deine Anwältin soll den Vergleich mit der Begründung ablehnen das die Zinsen zu berücksichtigen sind,der Richter wird dann einen neuen Vorschlag machen den du auch nicht annehmen mußt.Allerdings muß man durchrechnen ob sich das lohnt.

  • @steff1968 und
    @IanAnderson2
    Hallo
    1. Es ist nicht meine Anwältin, sondern die von meinem Anwalt beauftragte RAin, die vor Ort meine Interessen vertreten sollte. Mit der hatte ich noch nie was zu tun. Sie hat dem Vergleich zugestimmt, weil sie wohl meinte, er sei akzeptabel. Sie hat aber auch geschrieben, dass ich bis zum 28.09. Zeit habe, ihn zu widerrufen.
    2. Sie hat auch geschrieben, dass der Richter angedeutet habe, dass wir der Bank im Sinne des BGH-Urteils nicht die Bearbeitungsgebühr schulden, allerdings sehe es für die Wertermittlungsgebühr wohl schlechter aus, deshalb habe sie vorsichtshalber dem Vergleich zugestimmt, weil er ja von uns bis zum 28.9. abgelehnt werden kann.
    3. Mein Anwaltsbüro schrieb, dass man auf das Vergleichsprotokoll warten wolle, um danach mit mir das weitere Vorgehen abzusprechen.
    3. Ich habe festgestellt, dass ich in der Zeit, als ich durch Frankreich fuhr, Probleme mit meiner EU-Flat hatte und nur mit Wlan sicher an meine Emails kam. Das scheint aber hier in Spanien besser zu sein. Und, IanA., ich gebe dir Recht, es geht auch mit einem Anruf oder mit dem Besuch eines Internet -Cafés. Ich habe mich bei der Ankunft hier gleich danach erkundigt, es soll eins in der Nähe geben. Und Steff, nein, von zu Hause aus kann ich nichts mehr machen, denn wir werden erst am 30.9. wieder zu Hause sein.
    Aber inzwischen bin ich auch ganz gelassen, dass wir das bis zu dem Datum geregelt kriegen.
    Danke für Eure Hilfe.
    Gruß nottele

  • Hallo @all
    Gestern ist mir von meinem Anwalt das "Terminsprotokoll" (so heißt das wohl ) zugestellt worden. Darin schrieb der Richter :
    "Die Parteien schließen folgenden widerruflichen Vergleich :"
    U.a. stellt er seine Ansicht zur Bearbeitungsgebühr so dar, dass "ein Rückforderungsanspruch ... gegeben wäre. ",
    und zum Schluss :
    "Den Parteien bleibt der Widerruf dieses Vergleichs durch schriftliche Anzeige bei Gericht bis spätestens 28. September vorbehalten. "
    Heute habe ich mit dem Anwalt telefoniert und besprochen, dass er den Widerruf formuliert und absendet.
    Der Richter wird dann wohl die entsprechende Entscheidung fällen.


    Ich hatte anfangs nur gemeint, wenn ich dabei gewesen wäre, hätte ich mir den Aufwand ersparen können, vielleicht wäre dann auch alles etwas schneller gegangen, denn wenn ich anwesend gewesen wäre, wäre es nie zu diesem Vergleich gekommen.
    Aber ich denke, jetzt ist alles auf dem richtigen Weg.


    Gruß nottele

  • Ja Nottele, das war bei uns so, wir waren ja dabei und haben dann direkt gesagt, dass wir einen Vergleich nicht zustimmen würden. Und der Richter Kreiselmeyer hatte ja sich auch dahingehend geäußert, dass er die BSQ zur Zahlung verurteilen würde. Und der Anwalt der BSQ sagte, sie würden in Berufung gehen, die wurde aber nicht zugelassen. Also alles easy...

  • Hallo zusammen,


    da unsere Klage Widerruf Bauspar-Darlehensvertrag gegen die BSQ nun anläuft, hat uns unser Anwalt geraten, einen Sachverständigen Kreditwesen zu beauftragen, der die Zinsberechnung der BSQ überprüft Unser Anwalt hat auch einen Sachverständigen empfohlen, mit dem er schon mehrfach zusammengearbeitet hat. Falls es tatsächlich zur Rückabwicklung des Vertrages kommt, würde die BSQ vielleicht falsch verrechnen. Hat schon jemand Erfahrungen ?

  • So ganz toll gestern war die Verhandlung beim AG nürnberg. Ich konnte leider nicht dort sein und so kam es wie es fast kommen musste... Es wurde ein widrrruflicher Vergleich über 4000 Euro (es ging um 7900)geschlossen.... Und ich soll darauf verzichten gegen das evtl. Fehlerhafte widerrufsrecht vorzugehen...
    . Mein Anwalt wartet noch auf das Protokoll meint aber es wäre durchaus akzeptabel da der Richter wohl eher zu Gunsten der Bank tendiert hätte.... So ein mist.... Bin total unschlüssig jetzt da ja hier schon Leute durchgekommen sind..... eure meinung???

  • So ganz toll gestern war die Verhandlung beim AG nürnberg. Ich konnte leider nicht dort sein und so kam es wie es fast kommen musste... Es wurde ein widrrruflicher Vergleich über 4000 Euro (es ging um 7900)geschlossen.... Und ich soll darauf verzichten gegen das evtl. Fehlerhafte widerrufsrecht vorzugehen...
    . Mein Anwalt wartet noch auf das Protokoll meint aber es wäre durchaus akzeptabel da der Richter wohl eher zu Gunsten der Bank tendiert hätte.... So ein mist.... Bin total unschlüssig jetzt da ja hier schon Leute durchgekommen sind..... eure meinung???


    Das ist der größte Mist,den ich je gehört habe.Wenn der Richter zugunsten der Bank tendiert hätte,hätte er vorgeschlagen die Klage zurückzuziehen und die Bank würde sich dann garantiert nicht auf einen Vergleich einlassen.Und auf das fehlerhafte Widerrufsrecht zu verzichten ist Erpressung.Lehne das bloß ab.Dein Anwalt scheint ein Weichei zu sein.Entweder steht dir die BG ganz zu oder gar nicht.Er soll in einem neuen Vergleich die ganze BG plus Zinsen verlangen.Wir verklagen die BSQ gerade nachdem wir die BG plus Zinsen zurückbekommen haben aufgrund der fehlerhaften Widerufsbelehrung.Die wissen ganz genau das sie fehlerhaft ist.

  • Hallo, das finde ich ja höchst interessant; ging es denn überhaupt in dem Vefahren um das Widerrufsrecht???
    Ich war ja auch leider nicht bei meinem Verfahren dabei , aber habe nach Rüdksprache mit dem Anwalt mit gutem Geffühl dern Vergleich abgelehnt.
    Am 21. 10. aoll dann der Richtger entscheiden. Wenn wir daannn nicht zufrieden sind , gehen wir in Berufung..
    Das ist der Stand zur Bearbeitungsgebühr.
    Den Widerrufsjoker will ich später auch noch ziehen, doch muss ich noch drei Monate warten, weil ich vor einem halben Jahr dummerweise eine Rechtsschutzversicherung ohne "Wohnen" abgeschlosssen habe und daher noch drei Monate warten muss, bis dass ich gegen die BSQ vorgehe .
    Aber nach dem, was Du schreibst, haben sie wohl sehr goße Angst davor, dass Du den Wideerrrufsjoker ziehst .Ich bin aufs Ganze gegagen und werde das auch bezüglich des Widerrufs so handhaben.
    Grruß nottele

  • Es ging ausschließlich um die bearbeitungsgebühr.... Ich denke ich gehe auch aufs ganze und lehne diesen Vergleich ab egal was mein Anwalt meint.... (ich muß dazu sagen er hatte wohl nur sehr kurz mit der vertretungsanwältin gesprochen und auch noch kein Protokoll gehabt)...Bin mal gespannt was da drinnen steht


    Gruß
    Sven

  • Also Protokoll gerade bekommen ... Ich soll 4000 Euro bekommen 1/5der Prozesskosten zahlen und den Vertrag von 2005 in allen Punkten akzeptieren auch das widerrufsrecht. ...


    Meine Entscheidung steht eigentlich fest das ist für mich in keinem Fall akzeptabel

  • Hallo svenkoe,
    das ist ja wirklich Bockmist, wie das bei Dir gelaufen ist.
    Was sagt denn Dein eigentlicher Anwalt dazu?
    Meiner hatte mit vor der Verhandlung zugesagt, dass ich auf jeden Fall einem Vergleich, den ich nicht akzeptieren würde, widersprechen könnte. Ich hatte da ja nur Bedenken, dass ich vom Ausland aus eventuell Probleme mit der Verbindung haben könnte.
    Aber dass die Vertretungsanwältin überhaupt diesem Vergleichsangebot zugestimmt hat, finde ich unmöglich. Die sollte man auf Schadenersatz verklagen! Ich würde der auch nicht glauben, dass der Richter zugunsten der Bank tendiert hätte...
    Eventuell bleibt Dir nur noch die Möglichkeit der Berufung, um zu Deinem Recht zu kommen. Ich glaube, da würde ich mir aber einen anderen Anwalt nehmen!


    Gruß, nottele

  • Gurten Abend!
    Kurze Info: Finanzierung über die damalige Quelle-Bausparkasse im Jahr 2005.
    1 x vorfinanzierter Bausparvertrag (im Jahr 2013 nach der Zuteilungsphase durch Fremddarlehen komplett sondergetilgt)
    1 x 'normales' Darlehen bei der Quelle, 2015 nach Ablauf der Zinsbindung verlängert, läuft nächstes Jahr aus.


    Obwohl ich das Bauspardarlehen durch die komplette Sondertilgung nicht in Anspruch nahm und dies schon Wochen zuvor mitteilte, berechnete mir die BSQ eine Darlehensgebühr von ca. 2300,- EIuro, gegen welche ich derzeit anwaltlich vorgehe.


    Ich bin aber gerade dabei, die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen zu lassen, da die damalige Belehrung höchstwahrscheinlich unzureichend war.


    Meine Frage nun: Wenn man auf diese Weise den Vertrag rückabwickeln könnte, hätte sich dann die damals bezahlte Bearbeitungsgebühr nicht auch automatisch erledigt, da das Gesamtkonstrukt ungültig war. Oder besser: Lohnt es sich überhaupt, wegen der Bearbeitungsgebühren zu kämpfen wenn man über den Weg des Widerrufs vermutlich besser Chancen hätte (zumindest in dem Fall sind auch Bausparverträge enthalten, was bei den Gebühren von Bauspardarlehen ja noch nicht vom BGH entschieden wurde).


    Unterliege ich einem Denkfehler?


    Gruß & schönes Wochenende, ame56

  • Hallo @ame56,
    die Idee hatte ich vor einiger Zeit schon, aber ob das wirklich so ist, kann ich nicht sagen. Ich denke, das kann nur ein Jurist mit dem entsprechenden Fachwissen beantworten. Aber ich finde auch, dass das logisch und konsequent gedacht ist.
    Für meine Klage war die Idee zu spät, ich hatte da schon die Mahngebühren, Gerichtskosten und Anwaltsgebühren bezahlt. Wenn ich dann auf diesen Weg umgeschwenkt hätte, wäre ich auf den Kosten sitzengeblieben.
    Aber ich denke, das ist eine höchst interessante Überlegung für diejenigen, bei denen inzwischen bezüglich der Bearbeitungsgebühr Verjährung eingetreten ist.
    Wie sieht es denn bei Dir aus? Ich meine, Deine Sache liegt doch schon beim Amtsgericht, dann hast Du doch auch schon gezahlt.
    Wenn Du jetzt einen Rückzieher machst, siehst Du Deine Vorleistungen nie wieder.
    Frag doch Deinen Anwalt, oder bist Du ohne Anwalt vors Amtsgericht gegangen?


    Ich hoffe, Du machst es richtig!


    Gruß nottele

  • Guten Abend Nottele,


    die Sache liegt in der Tat vor dem hiesigen AG, jedoch hat mein ursprünglicher Anwalt die Kanzlei verlassen und den neuen Anwalt muss man meinem Gefühl zufolge zum Jagen tragen bzw. er hat meinen Fall halt aufgebrummt bekommen obwohl er, im Gegensatz zu seinem Vorgänger, diesbezüglich kein Fachanwalt ist.
    Super gelaufen halt.
    Ich bin mir auch nicht sicher, ob der neue Advokat eine wichtige Frist versäumt hat (letzte Verfahrenshandlung im Mahnverfahren war Anfang April, unter Berücksichtigung der 6-Monats-Frist wäre Anfang Oktober eine Anspruchsbegründung beim AG erforderlich gewesen, ist aber meines Wissens nicht erfolgt obwohl der RA spätestens Mitte September auf mich zukommen wollte...).
    Man wird sehen, habe jetzt mal eine Mail an die Kanzlei geschrieben.
    Bin mir aber nicht ganz sicher, ob ich die bisherigen Anwalts- und Gerichtskosten in den Wind schießen soll und mir die Summe (bzw. deutlich mehr) über den Widerruf wieder hereinholen soll...
    Bzw. falls der Anwalt die Frist verpennt hat, obwohl er selbst in seinem letzten Schreiben zusicherte, rechtzeitig auf mich zuzukommen, dürfte er - zumindest was Anwalts- und Gerichtskosten angeht - schadenersatzpflichtig sein...
    Gruß & schöne Woche


    ame56