So ähnlich ist es nun auch bei uns gelaufen: Auf unseren (vom RA ausgesprochenen Widerruf) hat uns die BSQ angeboten, auf 55% ihrer Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten und uns damit aus dem Vertrag zu entlassen.
Wir machen natürlich weiter!
Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist fällt überhaupt keine Vorfälligkeitsentschädigung an,ist schon ziemlich dreist was die BSQ hier abzieht.