Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr

  • Ja, aber hat der Ombudsmann mit dieser Begründung (vor mehr als sechs Monaten) eine Schlichtung abgelehnt und das Verfahren damit beendet oder hat er eine Entscheidung im Ombudsmannverfahren lediglich zurückgestellt?

  • ne,ne ich hab ja die Verjährung am 31.12.2014 gehemmt.Es könnte bis dahin noch nichts entschieden werden da ja kein Urteil vorlag.


    Ja, aber hat der Ombudsmann mit dieser Begründung (vor mehr als sechs Monaten) eine Schlichtung abgelehnt und das Verfahren damit beendet oder hat er eine Entscheidung im Ombudsmannverfahren lediglich zurückgestellt?

    man kann auch eine Nadel im Heuhaufen suchen. Also ehrlich es reicht!
    über 2 Jahre hab ich gekämpft,bis vor dem BGH hab ich es geschafft! Auf dieses negative Geschwätz kann ich verzichten. Das höchste Gericht in Deutschland hat entschieden und Schluss!!! Das einzige was noch zu klären ist, ist die Verjährung. Wer die bis zum 31.12.2014 gehemmt hat ist auf der sicheren Seite!! Geb Dir gerne die Adresse von meinem Anwalt :thumbup: .

  • Hallo,
    Bin selbst betroffen. Habe 2014 die Bausparkasse zur Rückzahlung aufgefordert. Auch den Ombudsmann hatte ich eingeschalten. Leider vergebens. Mitte Juli hatte ich vom Ombudsmann die abschließende Entscheidung erhalten, dass die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren nicht für Bausparkassen gelte.


    Nun will ich die Sache erneut angehen, auf Grund des neuerlichen Urteils. Wusste nur nicht, ob inzwischen alles Verjährt ist. Mut macht mir dieser Artikel:


    http://www.finanzen.net/nachri…-zurueck-5179391#comments

  • Also mein Ombudsmannverfahren ist gerade, nach 1 3/4 Jahren erst angelaufen. Die BSQ hat zweimal abgelehnt mit Begründung von diversen Urteilen Gericht Aachen - ich hingegen habe beim ersten Einspruch mit 2 Urteilen vom Gericht Nürnberg gegen argumentiert und jetzt bei der zweiten Stellungnahme das aktuelle Urteil vom 8.11 aufgeführt.


    Also meiner Meinung nach, macht der Ombudsm. lediglich den Postverteiler. Sprich der leitet meine Post an die BSQ weiter und umgekehrt. Hätte ja wenigsten erwartet, dass der sich auch mal dazu äußert. Aber außer kurzen Anschreiben " Hiermit senden wir Ihnen die Stellungnahme usw......" Ist da nix zu lesen. Leider bekommt man da auch niemand mal telefonisch zu fassen. Hätte ja gerne mal gewusst, wie lange da jetzt die Briefe und Stellungnahmen hin und her geschickt werden, oder ob da auch mal eine neutrale und unabhängige Person ein Machtwort spricht bzw. seine Meinung dazu abgibt.


    Na ja, mal schauen was jetzt nach dem Urteilsspruch als Argument von de BSQ kommt.

  • Das freut mich für Dich!


    Rein interessehalber (bin auch ehemaliger BSQ-Kunde):
    Hat die BSQ die Darlehensgebühr verzinst erstattet?
    Hattest Du einen Anwalt in Anspruch genommen und wurden dessen Kosten schon durch die BSQ erstattet?


    Gruß, ame56

  • Die Erstattung erfolgte ohne Verzinsung. Warte jetzt erst mal das Schreiben der BSQ ab und werde dann nochmal nachhaken. Kein Anwalt, habe das über Ombudsmannverfahren und über BaFin in die Wege geleitet. LG und viel Erfolg

  • @TorstenH


    vielen Dank. Aber leider 30. Juli 2015. Ich hoffe trotzdem, dass bald eine Entscheidung getroffen wird, für welchen Zeitraum rückwirkend man zurückfordern kann. ?(

    Meine Bausparkasse lehnt die Forderung aufgrund der Verjährung (31.12.2014) ab. Ist das rechtens? Ich hab ja eigentlich erst durch das Urteil Kenntnis erlangt, dass mir ein Anspruch entstanden ist.

  • Hallo,


    ich habe gestern die Erstattung meiner Darlehensgebühr + Zinsen von der Wüstenrot auf dem Konto gehabt.
    Das Problem der Verjährung spielte bei mir allerdings keine Rolle.


    Vielen Dank nochmal an das Forum für die vielen Tipps und Infos, die hier gepostet wurden.

  • Hallo,


    ich habe gestern die Erstattung meiner Darlehensgebühr + Zinsen von der Wüstenrot auf dem Konto gehabt.
    Das Problem der Verjährung spielte bei mir allerdings keine Rolle.


    Vielen Dank nochmal an das Forum für die vielen Tipps und Infos, die hier gepostet wurden.

    Mit oder ohne Rechtsanwalt und wann hast du die Darlehensgebühr bezahlt?

  • Hallo in die Runde,


    nachdem ich längere Zeit nur mitgelesen habe und dabei wertvolle Tipp's erfahren habe, heute nun meine Erfolgsmeldung:
    Die Wüstenrot Bausparkasse hat meine Darlehensgebühren incl. Zinsen aus einem 2011er Vertrag heute zurückgezahlt.
    Die Darlehensgebühr selbst wurde im Juni 2013 einbehalten.
    Der Musterbrief hat gereicht.


    Herzlichen Dank an das Forum!!!

  • Hallo liebe Forumnutzer,


    # der Kentzliner : Glückwunsch zu Deiner erfolgten Rückerstattung!


    Ich habe kürzlich (08/16) eine Darlehensgebühr in Höhe von rund 277€ (1,5%) für ein in Anspruch genommenes Bauspardarlehen zahlen müssen. Mein Rückforderungschreiben (Einschreiben mit Rückschein) vom 09.11.2016 an die DEBEKA Bausparkasse blieb bis zum heutigen Tage leider unbeantwortet, trotz einer gesetzten Zahlungsfrist bis zum 25.11.2016. Genutzt habe ich hierfür einen Musterbrief der Verbraucherzentrale.
    Gibt's es bereits Erfahrungen anderer Bausparer mit der DEBEKA bezüglich dieser Problematik?
    Über Hinweise und Tipps würde ich mich freuen.


    LIeben Dank im voraus.

  • Huhu Brunno,


    tatsächlich antwortet die De..ka nicht. Ich habe genau den gleichen Weg eingeschlagen und die De..ka aufgefordert mit meinen Forderungen NUR den Eingang des Schreiben zu bestätigen. Leider habe ich bisher keine Antwort bekommen.


    So viel zu einem angeblichen seriösen Unternehmen. Ich vermute mal, die wollen sich bis Jahresende retten und das dadurch einige Forderungen verjähren. Da bin ich Gott sein Dank nicht davon betroffen. Aber deren Rechtsabteilung wird ganz bestimmt mit Hochdruck daran arbeiten, um Wege zu finden, nichts rückzahlen zu müssen.


    Ich schalte jetzt mal wieder die BAFIN ein und kündige meine Riesterrente bei der De..ka. Zahlen müssen sie genau wie andere Unternehmen aber trotzdem. Von daher sehe ich das jetzt ganz entspannt und dazu bekomme ich ja auch einen Zinssatz, den wir derzeit nirgendwo bekommen ;)


    Ich rege jetzt mal an, schreibt doch auch mal eure Erfahrung hier im Forum!! Ist bestimmt ganz gut für das Image.


    Schönes Wochenende

  • Hallo Ralf,


    danke für Deine Antwort. Ich habe gestern mal die Servicenummer der DEBEKA bemüht und dort nachgefragt ob mein Schreiben eingegangen ist. Die Mitarbeiterin konnte jedoch unter meiner Bausparnummer nichts finden. Als ich ihr sagte was der Inhalt meines Schreibens war und ich darauf hinwies, dass es als Einschreiben mit Rückschein versandt wurde und ich die Bestätigung der tatsächlichen Zustellung habe meinte sie,


    " Sämtliche Schreiben diesbezüglich liegen in der Rechtsabteilung der DEBEKA. Dort haben sie erstmal die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet, um zu sehen wie sie in dieser Problematik weiterverfahren."


    Angeblich soll dort nun ein ordentlicher Bearbeitungsstau vorliegen. Erste Anwortschreiben sollen aber bereits auf dem Weg sein. Zum Inhalt dieser Schreiben wollte und konnte sie aber nichts sagen. :whistling:


    Ich wünsche allen einen schönen zweiten Advent. :)

  • Hallo zusammen,


    heute morgen hat mir mein Anwalt ein Email geschrieben, dass die BSQ bezahlt hat (Darlehensgebühr mit Zinsen wurden kommentarlos auf das Konto der Kanzlei überwiesen).


    Da die Anwaltskosten nicht bezahlt wurden, hat mein Anwalt die BSQ diesbezüglich nochmals angemahnt. Notfalls will er sie einklagen (hätte die BSQ vor zwei Jahren gleich bezahlt hätten sie sich zumindest diese Kosten sparen können...).


    Gruß an alle & frohe Weihnachtstage


    ame56