Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr

  • @Kentzliner:


    Hallo Peter,
    zum Thema Ombudsmann und Zuständigkeit: Mittlerweile gibt es ja mittlerweile ein Urteil des BGH v. 8.11.2016, in dem entschieden wurde, dass die von den BSK erhobenen Darlehensgebühren bei Bausparverträgen gleichzusetzen sind mit den ebenfalls (unberechtigt) erhobenen Bankgebühren der Banken und sie auch deshalb unzulässig sind. Insofern kann sich m.E. kein OBM mehr darauf berufen, dass er in dieser Sache nicht zuständig ist.
    Eine andere Frage bleibt natürlich immer noch die Frage der Verjährung (von der ich betroffen bin), die aber hoffentlich bald auch vom BHG abschließend entschieden wird.
    Gruß Paule

    ja stimmt seit 8.11 ist die Sachlage etwas anders. Allerdings ist das Schreiben/Absage des OM ja bereits vom 30.05.
    Soweit ich weiß, läuft dann die Hemmung der Verjährung noch 6 Monate weiter. Allerdings auch nur dann, wenn wie in deinen älteren Fällen, die Hemmung der Verjährungsfrist bis zum 31.12.2014 beim OM eingereicht wurde.

  • Die BSQ hat heute die Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe erstattet (auf Klageandrohung meines Anwalts, nachdem sie zunächst abgelehnt hatten).
    Damit ist die Sache für mich letztendlich doch noch recht erfreulich ausgegangen.
    Ich wünsche allen Mitstreitern hier im Forum noch alles Gute & viel Erfolg, auch wenn es manchmal einen langen Atem hierfür benötigt.


    Beste Grüße,


    ame56