Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr

  • Hallo,
    ich habe im Jahr 2004 das Modell " Vorfinanzierung mit Ablösung durch ein Bauspardarlehen nach Zuteilung des Bausparvertrages" bei der Debeka Bausparkasse abgeschlossen.
    Nach Zuteilung des Bausparvertrages im Jahr 2011 wurden mir 1,5 % (429,44 €) des Darlehensbetrages als Darlehensgebühr berechnet.
    Nach Ergehen des BGH-Urteils Ende Oktober 2014 habe ich bei der Debeka unverzüglich die Zurückzahlung dieses Betrages zzgl. Verzinsung verlangt.


    Ich bekam eine sehr prompte Ablehnung in Form eines wunderschönen standardisierten Musterschreibens, mit dem Hinweis, dass die BGH-Rechtsprechung auf die Darlehensgebühr für Bauspardarlehen nicht anwendbar sei.
    Im Übrigen hat sich die Debeka auf das Urteil des Hanseatischen OLG vom 24.05.2011 berufen, in dem entschieden worden sei, dass die Erhebung einer Darlehensgebühr bei Bausparverträgen nicht zu beanstanden sei.


    Mein Problem bzw. meine Frage ist jetzt: Wie soll ich mich nach dieser Ablehnung jetzt verhalten?
    Anscheinend ist die Anwendbarkeit der BGH-Urteile auf derartige Fälle ja noch nicht abschließend geklärt.
    Verjähren jetzt meine Ansprüche zum 31.12.2014 oder bestehen sie weiter aufgrund der unklaren Rechtslage?


    Über Antworten oder Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.


    Viele Grüße


    siramo

    • Offizieller Beitrag

    @Heike


    ein Berater sollte ja den Vertrag mit Ihnen besprochen haben, oder? Daher könnte die Gesellschaft von absprachegemäß sprechen :)


    Nein, im Ernst. Der Verweis ist nach diversen Diskussionen uns sehr kompetenten Einwürfen von @Britta nicht haltbar, da das BGH-Urteil auch für andere Kreditarten anwendbar sein müsste.


    Problem ist nur, dass es aktuell kein explizites Urteil für diesen Bereich gibt.



  • Wir hatten keinen Berater vor Ort. Wir haben unsere Wünsche geäußert und erhielten per Post der Vertrag, welchen wir unterschreiben und zurück schicken sollten. Die Vorfinanzierung war auch über die Signal Iduna, aber nicht als reiner Darlehensvertrag. Morgen Nachmittag kann ich mehr berichten (Termin beim Anwalt). :)

  • Wir hatten damals 3 verschiedene Verträge + Bausparer. Der Vertrag mit der geringeren Summe wurde durch den Bausparer getilgt. Die anderen wurden als ein neuer Vertrag nach der Zinsbindung zusammengelegt. Wir haben das damals schriftlich zur Signal Iduna geschickt. (Als Bürge steht übrigens die Conrad Hinrich Donner Bank :?: )

    • Offizieller Beitrag

    Donner & Reuschel ... so dürfte das Insitut mittlerweile heißen.


    .... es gibt nichts was es nicht gibt, hier im Forum wurden schon die interessantesten Finanzierungsstrategien diskutiert, in ihrem Fall finde ich die Vorgehensweise von drei Bausparern und eine Zusammenlegung aus meiner Perspektive für seltsam.

  • Es waren keine Bausparer! Es waren 3 Darlehen und ein Bausparer. Wie oben beschrieben, 1 Darlehen getilgt, die anderen als ein Darlehen zusammen gelegt. Es ist kein Bausparer (siehe Bild weiter oben)!!! Es ist ein Darlehen. Wie gesagt, morgen mehr. :) Ist ja auch egal. Mir geht es um den jetzigen Vertrag.


  • Natürlich darfst Du: Bei der selben wie Du. Es ging allerdings um eine Zwischenfinanzierung. Kann Dir den Unterschied aber auch nicht erklären. Für einen ähnlich gelagerten Fall habe ich auch eine Ablehnung. Bleib hartnäckig ^^


    Hallo Jagi,
    möchte noch mal hierauf zurückkommen.
    Habe ich das richtig verstanden, dass Du für eine Zwischenfinanzierung/Vorausdarlehen von Wüstenrot die Bearbeitungsgebühren erstattet bekommen hast?
    Ich habe das bei denen auch mit Musterschreiben angefordert (Bearbeitungsgebühr für Vorausdarlehen in Verbindung mit Abschluss Bausparvertrag), aber bisher gar keine Reaktion ?(

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal ne Frage, ich habe leider auch eine Absage von der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Diese schreiben das das Urteil keinen Einfluss auf einen Bausparvertrag sondern nur auf Darlehnsverträge hat..
    Wortlaut:


    "Es ist richtig das der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 13.05.2014 AGB-Klauseln zu Bearbeitungsentgelten bei Darlehnsverträgen für unwirksam erklärt hat. Diesen Entscheidungen lagen allerdings nicht die AGB einer Bausparkasse sondern die Entgeldklauseln zweier Geschäftsbanken zugrunde. Bei den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2014 handelt es sich lediglich um Folgeentscheidungen zu den zuvor genannten Urteilen. Die Urteile haben folglich keine direkte Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung von Entgeltklauseln in Bauspardarlehnsverträgen."


    Weiter schreibt die Bausparkasse das es sich um eine Abschlußgebühr und nicht ein Bearbeitungsentgelt handelt, was für mich eigentlich das gleiche ist??? Oder liege ich da falsch?
    Muss ich das so akzeptieren?

  • Hallo Henning,


    sowohl als auch, ich habe 2 Stk. bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall.
    Der eine ist als Bausparvertrag deklariert, der andere als Baudarlehn.
    Für beide wurde eine "Abschlußgebühr" verlangt.

    • Offizieller Beitrag

    Sprich Sie haben einen Bausparer abgeschlossen, der voraussichtlich das sofort abgeschlossene Darlehen ablösen soll, oder?


    Die Abschlußgebühr bei Bausparverträgen ist zulässig, was ich persönlich auch für richtig halte.


    Die Gebühr für Darlehen der Bausparkassen sollte in meinem Rechtsverständnis aufgrund der aktuellen Rechtssprechung unzulässig sein, es gibt aber in diesem Bereich noch keine explizite Rechtsurteile so das die Bausparkassen sich auf diesen Standpunkt versteifen.

  • Ja. Bin freundlich und hartnäckig geblieben. Kann es selber kaum glauben. War sehr überrascht


    Genauso geht es mir heute, wenn ich auf mein Bankkonto schaue - Überweisung von Wüstenrot centgenau einschl Zinsen 8o . Da die Gebühr von 2006 war, kommt da ziemlich was zusammen (nur Zinsen >500 EUR + Gebühr)
    Weihnachten ist gerettet :):thumbup::saint: .
    Seltsamerweise habe ich noch nichts Schriftliches, mal sehen, ob morgen was in der Post ist.


    Noch mal kurz zu meiner Verfahrensweise nach dem in meinem vorigen Beitrag erwähnten Schreiben: Ich habe gestern (!) über die Kontaktseite der Bank noch mal eine höfliche Erinnerungsmail mit den letzten Fassungen der Musterschreiben abgesetzt - heute (!) ist das Geld auf dem Konto - immer noch unfassbar.


    Ich danke allen hier im Forum (allen voran Franziska und Jagi) für die zielführenden Beiträge, ohne dieses Forum wäre das wohl nichts (oder nicht so schnell) geworden.


    Jetzt dumme Frage - unterliegen die Zinsen der Kapitalertragsteuer/Soli; eigentlich wohl nicht - denn die "Anlage" ist ja aus 2006, ergo vor Einführung der Abgeltungssteuer, die Bank hat ja wohl auch keinen Zinsabschlag berechnet...

  • Sprich Sie haben einen Bausparer abgeschlossen, der voraussichtlich das sofort abgeschlossene Darlehen ablösen soll, oder?


    Die Abschlußgebühr bei Bausparverträgen ist zulässig, was ich persönlich auch für richtig halte.


    Die Gebühr für Darlehen der Bausparkassen sollte in meinem Rechtsverständnis aufgrund der aktuellen Rechtssprechung unzulässig sein, es gibt aber in diesem Bereich noch keine explizite Rechtsurteile so das die Bausparkassen sich auf diesen Standpunkt versteifen.



    Offensichtlich geben die Bausparkassen nun langsam nach (s. meinen Beitrag oben).


    Genauso war es bei mir: Bausparvertrag und gleichzeitig Vorausdarlehen in gleicher Höhe, gleich hohe Abschlussgebühren für Bausparer und Vorausdarlehen von 1%.


    Gebühren für Bausparer sind berechtigt, für Voarausdarlehen nicht.


  • Gern geschehen. Bei mir waren Brief und Geld zeitgleich, also bestimmt heute Post. Auch ich hatte einen Tag zuvor nochmals eine Erinnerungsmail gesandt.


    Die Zinsen fliessen ja in 2014 zu, von daher gut möglich. Streng genommen sind das aber widerrum bei den meisten keine "Zinsen", sondern die "Herausgabe der Nutzungen".


    LG Jagi