Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr


  • ...
    Bei der Darlehensgebühr für das Bauspardarlehen sieht der Anwalt dagegen sehr gute Chancen auf einen Erfolg. Zur Verhinderung der Verjährung hat er jetzt das Mahnverfahren (?) eingeleitet.
    ...


    Ich habe dich weiter oben so verstanden, dass die Darlehensgebühren erst 2013 fällig wurde.Nach meinem derzeitigen Verständnis, ist doch das Datum der Zahlung grundlegend; sieht das der Anwalt anders? Damit habt ihr doch noch kein Verjährungsproblem , oder? Warum muss dann jetzt das Mahnverfahren eingeleitet werden?

  • An alle BSQ geschädigten.Die Bsq bausparkasse hat sich gemeldet,daß sie die Bearbeitungsgebühr nicht bezahlen.Das urteil wäre auf sie nicht anwendbar bla bla...jetzt geht es halt vor Gericht,damit habe ich aber gerechnet.

  • Hallo Heike,


    das freut mich für Dich :thumbup:


    Kurze Frage noch: wenn ich es richtig verstanden habe, handelte es sich bei Deinem Fall nicht um ein Bauspardarlehen, sondern um ein 'normales' Immobilien-Darlehen, welches bei einer Bausparkasse aufgenommen wurde?


    Grüße, ame56

  • Neuer Versuch, irgendwas stimmt nicht!


    Bauspardarlehen – Rückforderung Bearbeitungsgebühr – Zahlung 2009 – Signal Iduna Bauspar AG


    Zur allgemeinen Information:


    Die Verjährungsfrist endet in meinem Fall am 31.12.2014. Die Signal
    Iduna Bauspar AG hat auf meine Bitte hin und der Ankündigung
    andernfalls einen Mahnbescheid zu beantragen, den Verzicht auf die
    Einrede der Verjährung erklärt. Der Verzicht auf die Einrede der
    Verjährung allerdings zunächst bis zum 30.06.2015 befristet.


    Vielleicht klärt sich die Rechtslage bis dahin.


    :)

    Einmal editiert, zuletzt von Timor ()

  • Guten Abend leute.


    Bin etwas spät dran aber ich möchte jetzt meine Bearbeitungsgebühr zürückfordern aber die readybank existiert leider nicht mehr.
    Was ist jetzt zu tuhn?
    Wie müsste ich vorgehen damit die Bank nicht mein schreiben ablehnt und ich erst in 2015 neu schicken kann?

  • @finanztip69
    @ame56



    willkommen im Club. Auch BaufiQuick der Quelle BSK



    Hallo zusammen,
    hat schon jemand Erfahrungen zu Bauspardahrlehen bez Rückerstattung BG?
    Habe gerade mal meine Unterlagen zu meiner Hausfinanzierung mittels Bauspardarlen angeschaut und mit
    Schrecken festgestellt, dass die mir 1,6% Bearbeitungsgebühr = 2025,- € berechnet haben
    jetzt habe ich mal gegoogelt und folgenden Bericht gefunden.


    Nein, die bei Abschluss von Bauspar­verträgen fälligen Abschluss­gebühren hat der Bundes­gerichts­hof in einem anderen Urteil vor Jahren bereits ausdrück­lich gebil­ligt (Urteil vom 07.12.2010, Aktenzeichen: XI ZR 3/10). Wenn eine Bausparkasse allerdings Darlehen vergibt und dafür Bearbeitungs­gebühren oder sons­tige lauf­zeit­unabhängige Gebühren kassiert, dann muss sie diese wahr­scheinlich erstatten; endgültig geklärt ist das aber noch nicht. Das Ober­landes­gericht Hamburg hat vor Jahren gegen Bausparkassen­kunden entschieden (Aktenzeichen: 10 U 12/09). Der Beschluss ist nach den Grund­satz­urteilen des Bundes­gerichts­hofs allerdings nicht mehr halt­bar, auch wenn Ombuds­leute der Sparkassen zuweilen auch jetzt noch auf diese Entscheidung verweisen. Sie sollten Erstattung fordern und Ihre Bausparkasse darum bitten, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten


    Wenn das wie hier geschrieben, noch nicht endgültig entschieden ist, gibt es dann auch eine entsprechendeFrist rückwirkend?
    oder ist das gleichzusetzen mit der Sache der Konsumkredite?
    Srich, muss das auch bis zum Jahresende geltend gemacht werden oder verjährt das vorerst nicht, weil noch kein endgültiges Urteil oder Rechtsbeschluß vorliegt?

  • @Henning



    Mhhh, da muss ich nochmal genau schauen. Hatte da so eine Zwischenfinanzierung um den Vertrag anzusparen.


    Aufgebühr ist unter der Bausparsumme ganz deutlich Bearbeitungsgebühr. Und ganz unten nochmal An- oder Abschlußgebühr. Habe die Unterlagen gerade nicht zur Hand.


    Kannst Du mir ne Antwort auf meine Fragen bez. der Frist geben? Schreiben gehen am Montag per Postkurier als Einwurfeinschreiben raus, so dass diese abends oder am Dienstag früh zugestellt werden. Vorab alles sicherheitshalber per Fax.


    Schreiben an BSK (Musterbrief Stiftung Warentest) und OM sind bereits verfasst und gehen morgen per Einwurfeinschreiben und auf Grund der Dringlichkeit per Kurierzustellung raus, so dass diese am Montag oder Dienstag sicher zugestellt werden.nochmal ne Frage zum OM der privaten Bausparkassen. Dort steht unter Ablauf Schlichtungsverfahren: Erst wenn die Antwort der Bausparkasse erfolgt, dann Beschwerde bei OM einreichen. Habe in den Brief an den geschrieben, dass auf Grund der kurzen Frist bis zum Jahresende keine Antwort/Stellungnahme vorliegt. Bei der Frist bezüglich ,ich erwarte Ihren Zahlungseingang, an die BSK habe ich den 10.01.2015 eingesetzt.ist das falsch, weil es ja ab 31.12 verjährt?denke ich kann am an 28ten keinen Brief rausschicken mit Frist bis zum 31.12, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Ist zumindest in der Fristsetzung sehr knapp und eine Bearbeitung wird wohl unrealistisch sein.


    Wann haben Sie denn die Bearbeitungsgebühr entrichtet? ... in 2014 dann droht tatsächlich die Verjährung.

  • @Henning
    das es mit der Fristsetzung knapp wird ist mir klar. Aber wenn ich das hier alles in den letzten Tagen richtig gelesen und verfolgt habe, dann reicht es aus, wenn das Schreiben bis zum 31.12 bei OM und der Bank vorliegt. Dass die es nicht mehr bearbeiten ist mir klar. Wollte nur sicherstellen, dass ich mir mit dem 10.01 als Fristsetzung für die Rückerstattung kein Eigentor schieße, da der 10.01 nach der Verjährungsfrist ist und die dann sagen, am 10.01 das ist verjährt. Wobei ich denke Datum für Geltendmachung der Einsprüche bzw. Posteingang und Fristsetzung 2 paar unabhängige Schuhe sein müssten.

    • Offizieller Beitrag

    Denke ich auch ... wichtig für die Aussetzung der Verjährung ist aus meiner Sicht die Forderung ... sprich der Tag an dem die Forderung ausgesprochen wurde.

  • Hallo,
    habe 150,00 € Werteermittlungsgebühr von der Bausparkasse gutgeschrieben bekommen, die ich im Jahr 2005 bezahlt habe. Nun meine Frage ... wie sieht es da mit Zinsen aus?

  • Ich habe zwei verschiedene Immobilienkredite bei der Deutschen Bank abgeschlossen, die dann mit einem Bauspar Sofort Darlehen gekoppelt ist. Nun sind ja bei Bausparverträge die Bearbeitungsgebühr nicht zurück zu verlangen, aber im ersten Vertrag der DB steht nur DB Baufinanzierung. In der Beschreibung ist dann von Darlehensvertragsabschluss die Rede und dann steht im Text das ich der DB Bauspar 2.865,60€ an Gebühren zu zahlen habe, einmalig. Das ganze ist aber auf Papier der Deutschen Bank Baufinanzierung gedruckt und stammt aus dem Jahr 2008. 2011 habe ich erneut einen Kredit bei der DB aufgenommen. Diesmal ist der Vertrag aber auf dem Papier der DB Bauspar gedruckt. Ziemlich weit hinten kann man dann lesen, das die DB eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 4.800€ bekommt. Ich zahle an die DB Bauspar eine Abschlussgebühr in Höhe von 1.200€ und eine Darlehensgebühr con 1.200€ für eine Darlehen Summe von 120.000€.


    Kann ich mich zwecks Rückforderung der Bearbeitungsgebühr im ersten Fall an die DB Privat- und Geschäftskunden wenden und im 2. Fall an die DB Bauspar wegen Darlehensgebür + Abschlussgebühr. Und was sagt mir die Provision von 4.800€ die die DB Bauspar an die DB Privat- und Geschäftskunden zahlt.


    Sorry, ist etwas kompliziert...
    Danke im Voraus für die Hilfe
    Wotan

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe zwei verschiedene Immobilienkredite bei der Deutschen Bank abgeschlossen, die dann mit einem Bauspar Sofort Darlehen gekoppelt ist. Nun sind ja bei Bausparverträge die Bearbeitungsgebühr nicht zurück zu verlangen, aber im ersten Vertrag der DB steht nur DB Baufinanzierung. In der Beschreibung ist dann von Darlehensvertragsabschluss die Rede und dann steht im Text das ich der DB Bauspar 2.865,60€ an Gebühren zu zahlen habe, einmalig. Das ganze ist aber auf Papier der Deutschen Bank Baufinanzierung gedruckt und stammt aus dem Jahr 2008. 2011 habe ich erneut einen Kredit bei der DB aufgenommen. Diesmal ist der Vertrag aber auf dem Papier der DB Bauspar gedruckt. Ziemlich weit hinten kann man dann lesen, das die DB eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 4.800€ bekommt. Ich zahle an die DB Bauspar eine Abschlussgebühr in Höhe von 1.200€ und eine Darlehensgebühr con 1.200€ für eine Darlehen Summe von 120.000€.


    Kann ich mich zwecks Rückforderung der Bearbeitungsgebühr im ersten Fall an die DB Privat- und Geschäftskunden wenden und im 2. Fall an die DB Bauspar wegen Darlehensgebür + Abschlussgebühr. Und was sagt mir die Provision von 4.800€ die die DB Bauspar an die DB Privat- und Geschäftskunden zahlt.


    Sorry, ist etwas kompliziert...
    Danke im Voraus für die Hilfe
    Wotan


    Vereinfachend wäre es, wenn wir gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt in die einzelnen Bestandteile auseinanderdividieren.

    • Wie hoch war denn das Sofort-Darlehen, welche Laufzeit, welcher Zins und welche Annuität wurde vereinbart?
    • Wie hoch was das Bauspardarlehen (ich vermute mal 286.560€), wann soll die Zuteilung erfolgen, welcher Tarif, welche monatliche Leistung erbringen Sie?

    Dann lassen sich sicherlich auch die einzelnen Zahlungen an die DB und zwischen der DB und der DB Bauspar AG leichter nachvollziehen.