Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr

  • Hallo hesina,
    ich habe bisher von der Achener BSpK. noch nichts gelesen.
    Aber
    hier im Thread findest Du das Wesentliche über den Stand der
    Rückforderung vo Bearbeitungsgeb. von Bausparkassen. Vielleicht ist auch
    dieser Post interessant für Dich aus dem "längsten Thread der Welt"
    Seite 607:



    Wir warten hier alle hoffnungsfroh, dass sich endlich etwas Entscheidendes tut!
    Gruß nottele


  • Das entscheidende ist doch schon passiert.Der Richter hat ganz klar gesagt,daß die BG auch von der Bausparkasse zurückzuzahlen ist.Wir wollten ja noch eine Neuerechnung des Kredits,das hat das Gericht jedoch leider abgelehnt,deshalb warten wir jetzt auf den Vergleichsvorschlag und entscheiden dann.Aber die Rückerstattung der BG auch von Bausparkassen ist unstrittig.Das Urteil des BGH gilt für Bausparkassen ganz genauso.

  • Hallo Steff1968,
    muss grad nochmal nachfragen: Ging es in eurem Fall um ein Bauspardarlehen, d.h. um das Darlehen aus einem Bausparvertrag oder um ein 'normales' Immobilien-Darlehen, welches halt von einer Bausparkasse vergeben wurde..?


    Gruß & Frohe Ostern
    ame56

  • Hallo Steff1968,
    muss grad nochmal nachfragen: Ging es in eurem Fall um ein Bauspardarlehen, d.h. um das Darlehen aus einem Bausparvertrag oder um ein 'normales' Immobilien-Darlehen, welches halt von einer Bausparkasse vergeben wurde..?


    Gruß & Frohe Ostern
    ame56


    Wir haben den Baufi Quick aufgenommen.Ein Teil des Geldes wurde in einen Bausparvertrag einbezahlt,der monatlich bespart wird,ein Teil des Darlehnens wurde ausbezahlt und für diese Auszahlung wurde von der BSQ Bausparkasse,damals noch Quelle eine Bearbeitungsgebühr verlangt und die muß zurückbezahlt werden,so das Landgericht Nürnberg.

  • Das war bei uns auch so. Die Abschlussgebühr vom Vorausdarlehen bekommt man nicht zurück aber die Bearbeitunsgebühr für das Immobiliendarlehen auf jeden FAll. Wir waren vor 2 Wochen bei unserer Hausbank PSD und der Bearbeiter hat uns gesagt, dass er noch die so einen Abzocker-Vertrag gesehen hat.
    In unserem FAll:
    wir benötigten 170000 Euro und die BSQ hat uns 245000 gegeben, von denen dann 70000 in das Vorausdarlehen gezahlt worden ist.
    Diese Praxis konnte unser Sachbearbeiter absolut nicht nachvollziehen, und hat uns nur noch empfohlen unseren Vertrag auf Widerrufsmöglichkeit zu prüfen, damit wir jetzt wenigsten von den günstigen Zinsen profitieren können.

  • @steff1968
    Hallo steff,
    du warst damals (auf S. 8 davon ausgegangen, dass sich deine Bearbeitungsgebühr um 269 € (den Betrag der Wertermittlungsgebühr) auf 8.474.- € erhöht hat. Wird das denn in dieser Höhe vom LG anerkannt, oder doch nur die 8.205 €?
    Ich habe nämlich auch die Wertermittlungsgebühr (495 €) auf den Betrag der Bearbeitungsgebühr (3.185,- €) draufgeschlagen. Das macht einschl. Zinsen noch einmal ganz schön was aus!
    Ansonsten ist das bei uns genauso verlaufen, wie wandank das geschrieben hat.
    Aber z.Zt. beschäftige ich mich noch nicht mit dem Widerrufsjoker, wäre aber m.E. interessant!
    Viele Ostergrüße an alle BSQ-Geschädigten, nottele


  • Die Wertermittlungsgebühr wurde vom Gericht auch nicht anerkannt,da sie schon früher als unzulässig erklärt wurde und somit verjährt ist.Unstrittig ist aber die BG,die zurückerstattet werden muß.Damit kann ich leben,da das der größte Betrag ist,die Wertermittlungsgebühr waren nur 279 Euro.Mit dem Widerruf beschäftige ich mich wenn das mit der BG vorbei ist.Wäre aber nett wenn du dein Ergebnis zwecks Widerruf mitteilen würdest.Ich würde auch gerne wissen ob man das Darlehnen nur sofort kündigen kann oder ob es Rückabgewickelt wird,was auch wieder Kohle bedeuten würde.

  • Hi wenn wir das mit der BearbeitungsGebühr durchhaben sollten wir uns auf jeden Fall wegen des Widerrufs austauschen, vor allem die jeweiligen Fassungen nach Abschlussjahr . Wie ich im Internet recherchiert habe, gibt es beide Versionen, Kündigung und Rückabwicklung und Angebot eines besseren Zinssatzes. kann man gut bei der VZHH schauen.
    Steff warst du bei Gericht dabei?

  • Hallo zusammen,


    nach den positiven Entwicklungen der letzten Tage bezüglicher Urteile zur BG v. BSQ-Verträgen werde ich jetzt wohl auch gerichtlich vorgehen (habe vom Ombudsmann bislang noch nicht mal eine Eingangsbestätigung erhalten/Eingang Ende 2014). Bzgl. der Widerrufserklärung stelt sich für mich die Frage, ob man da nicht ne Sammelklage einreichen könnte. Stünde dafür gerne zur Verfügung. Was meint Ihr?


    Gruss


    fuchstma

  • Ihr schreibt hier alle von BG, was ist mit det Darlehensgebühr? Ich hatte einen Bspv. vorfinanziert und als dass Darlehen zugeteilt wurde komplett durch eine Hypo. abgelöst. Hierfür war einen Darlehensgebühr fällig. Bin jetzt etwas verwirrt, ist die Darlehensgebühr auch unzulässig, zumal ich ja dass Darlehen ja sofort zurück bezahlt habe.

  • Hallo Nikolaus,


    ich denke zwischen einer Bearbeitungsgebühr und Darlehensgebühr dürfte letztendlich kein Unterschied bestehen.
    Wir hatten bei der BSQ auch einen BSV vorfinanziert und nach Zuteilung komplett durch ein Fremddarlehen abgelöst. Trotzdem hat uns die BSQ eine Darlehensgebühr von ca. 2100,- berechnet und war nicht bereit, hiervon abzurücken, obwohl wir bereits Wochen vorher ankündigten, auf das Bauspardarlehen verzichten zu wollen...
    Na ja, jetzt liegt's beim Anwalt, kommen für die BSQ halt noch Anwalts- und Gerichtskosten dazu....

  • Hi wenn wir das mit der BearbeitungsGebühr durchhaben sollten wir uns auf jeden Fall wegen des Widerrufs austauschen, vor allem die jeweiligen Fassungen nach Abschlussjahr . Wie ich im Internet recherchiert habe, gibt es beide Versionen, Kündigung und Rückabwicklung und Angebot eines besseren Zinssatzes. kann man gut bei der VZHH schauen.
    Steff warst du bei Gericht dabei?


    Nein,war auch nicht nötig,meine Anwältin hat das gut gemacht.

  • @fuchstma
    Hallo, ich habe mich mal in den Thread "Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung" (in der Rubrik: "Baufinanzierung" ein wenig eingelesen, das scheint mir eine höchst diffizile Thematik zu sein. Ich glaube nicht, dass man da mit einer Sammelklage kommen kann, denn die Fälle scheinen alle so unterschiedlich zu sein, dass ich eine Generalisierung für undenkbar halte.
    Zu deiner anderen Überlegung, die Entscheidung des Ombudsmannes nicht abwarten zu wollen, sondern vorher bei Gericht zu klagen, würde ich abraten, zumal ich in diesem Thread auch zu diesem Thema Folgendes gelesen habe:

    "In meinem Fall hat die BaFin zu einer gerichtliche Klärung geraten. Allerdings läuft noch das Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann das aus taktischen Gründen abgewartet wird, damit man sich nachher nicht vom Gericht nachsagen lassen muss, dass man nicht alles mögliche versucht hat, sich außergerichtlich zu einigen."


    Ich fürchte, dass du da vor Gericht Probleme bei der Kostenentscheidung bekommen kannst.
    Du kannst doch in aller Ruhe die Entscheidung des Ombudsmannes abwarten, denn wenn sie dir nich passt, kannst du noch immer klagen. Die Verjährung ist auf jeden Fall so lange gehindert. Es ist auch möglich, dass der O-mann nur so lange wartet, bis genügend Gerichte eine Entscheidung getroffen haben, damit er eine Entscheidungshilfe hat.
    Gruß nottele

  • Hallo Nikolaus,


    ich denke zwischen einer Bearbeitungsgebühr und Darlehensgebühr dürfte letztendlich kein Unterschied bestehen.
    Wir hatten bei der BSQ auch einen BSV vorfinanziert und nach Zuteilung komplett durch ein Fremddarlehen abgelöst. Trotzdem hat uns die BSQ eine Darlehensgebühr von ca. 2100,- berechnet und war nicht bereit, hiervon abzurücken, obwohl wir bereits Wochen vorher ankündigten, auf das Bauspardarlehen verzichten zu wollen...
    Na ja, jetzt liegt's beim Anwalt, kommen für die BSQ halt noch Anwalts- und Gerichtskosten dazu....


    Ich krieg die Krise!!!!
    Habe doch Klage gegen Schw.H. eingereicht .Termin zur mündl. Verhandlung Juni. Heute Post vom AG Sch.H. dass noch ähnlich gelagerte Klage anschlüssig sind. Jetzt soll einen Verhandlung Ende April sein und danach im schriftlichen Verfahren entschieden werden. Wenn wir zustimmen soll die Verhandlung im Juni hinfällig sein. Jetzt kommts.... eine Anlage von einem Ra, Klage AG München "Die Darlehensgebühr bei Bsp.V. ist Rechtens, lt. Urteil von AG München. Was soll ich machen?? HILFE!!!