Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr

  • Ich hatte hier schon mal was zu der Unterscheidung zwischen Bearbeitungsgebühr und Darlehensgebühr geschrieben. Es ist also kein Widerspruch, wenn das AG München die Darlehensgebühr bei Bauspardarlehen für rechtmäßig hält, das LG Nürnberg-Fürth die Bearbeitungsgebühr bei Bausparvorausdarlehen hingegen für rechtswidrig.

  • Ich krieg die Krise!!!!
    Habe doch Klage gegen Schw.H. eingereicht .Termin zur mündl. Verhandlung Juni. Heute Post vom AG Sch.H. dass noch ähnlich gelagerte Klage anschlüssig sind. Jetzt soll einen Verhandlung Ende April sein und danach im schriftlichen Verfahren entschieden werden. Wenn wir zustimmen soll die Verhandlung im Juni hinfällig sein. Jetzt kommts.... eine Anlage von einem Ra, Klage AG München "Die Darlehensgebühr bei Bsp.V. ist Rechtens, lt. Urteil von AG München. Was soll ich machen?? HILFE!!!



    Auch wenn ein bajuwarischer Amtsgericht in seiner selbstgefühlten Bedeutung kurz nach dem BGH kommt, würde ich ein Urteil der untersten Instanz nicht überbewerten (... auch nicht in die umgekehrte Richtung, d.h. bei einem Erfolg unsererseits würde die BSQ mit Sicherheit die nächste Instanz bemühen...)


    Davon abgesehen, gibt es eine Möglichkeit, das Schriftstück hier zu veröffentlichen bzw. zu übersenden? Wurde das besagte Urteil vor oder nach der BGH-Entscheidung vom Oktober 2014 gefällt?


    Gruß, ame

  • Hallo,
    ich habe heute Post von der BSQ bekommen. Sie halten mir eine Entscheidung des AG Aachen vom 06.03.2015 vor die Nase, in dem auch die Bearbeitungsgebühr für einen Zwischenkredit als "Preishauptabrede" und damit rechtens anerkannt sei.
    "Rein kulanterweise" bieten sie mir wieder ein -für mich nicht akzeptierbares- Vergleichsangebot, aber meine Klage ist ja schon beim AG Nürnberg.
    Mal schaun, ob die Bausparkassen sich letztendlich bis zum BGH durchkämpfen wollen!
    Gruß nottele

  • Hallo Britta, hier will ich mal das Wichtigste vom Schreiben der BSQ eingeben:


    An unserer Rechtsauffassung bezüglich der Bearbeitungsgebühren halten wir weiterhin fest. Unterstützt wird diese durch das Urteil des Amtsgerichts Aachen (AZ 121 C 244/14) vom 06.03.2015.
    Das AG Aachen hat in seiner Entscheidung vom 06.03.2015 für die Bearbeitungsgebühr für einen
    Zwischenkredit einer Bausparkasse ebenfalls eine Preishauptabrede erkannt. Das AG Aachen führt hierzu folgendes aus: "Da Zwischenkredite der Überbrückung der im kollektiven Bausparsystem immanenten Wartezeiten dienen, stehen sie mit dem eigentlichen Bauspargeschäft in unmittelbaren funktionellem Zusammenhang, was dazu
    führt, dass die entsprechende Bearbeitungsgebühren als Preisabreden und nicht als der AGB-Kontrolle unterworfene Preisnebenabreden einzustufen sind. " Dies muss auch für den hier relevanten Vorfinanzierungskredit
    gelten, denn "so werden Zwischenfinanzierungskredite ebenso wie Vorfinanzierungskredite als Überbrückungskredite in den Fällen gewährt, in denen der Bausparer aufgrund konkreter Bau- oder Kaufabsichten bereits vor Zuteilung des Bausparvertrages über Finanzierungsmittel verfügen möchte"(AZ 121 C 244/14).
    Rein kulanterweise erneuern wir unser Vergleichsangebott hinsichtlich der Bearbeitungsgebühr vom 26.02.2015 in Höhe von 3.250 Euro bei Kostenaufhebung. Weitergehende Kosten/Zinsen werden von uns nicht übernommen.Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, ob Sie dieses Vergleichsangebot annehmen . Wir halten uns bis zum 30.04.2015 daran gebunden.


    Tja, mal sehen, was der Anwalt dazu sagt.
    Übrigens: "bei Kostenaufhebung" bedeutet: Gerichtskosten werden geteilt, Anwaltkosten zahlt jeder seine eigenen!
    Gruß Nottele


  • Ich mache jede Wette,das dieses Urteil vom LG Aachen kassiert wird.Laß dich nicht einschüchtern und geh notfalls vor das LG Nürnberg.Bei mir hat das LG nürnberg ganz klar gesagt,daß die BG nach dem Urteil des BGH zu erstatten ist.Lass dich mit einer Bank oder Bausparkasse auf keinen Deal ein und halte durch.Von mir aus können die auch wieder vor den BGH gehen.dann warte ich halt noch ein paar Jährchen.Bei mir hat man auch irgendwelche Ominösen Urteile zitiert.

  • Hallo,
    ich habe heute Post von der BSQ bekommen. Sie halten mir eine Entscheidung des AG Aachen vom 06.03.2015 vor die Nase, in dem auch die Bearbeitungsgebühr für einen Zwischenkredit als "Preishauptabrede" und damit rechtens anerkannt sei.
    "Rein kulanterweise" bieten sie mir wieder ein -für mich nicht akzeptierbares- Vergleichsangebot, aber meine Klage ist ja schon beim AG Nürnberg.
    Mal schaun, ob die Bausparkassen sich letztendlich bis zum BGH durchkämpfen wollen!
    Gruß nottele


    @nottele


    Hallo Nottele,
    hat die Bausparkasse nur das Urteil zitiert oder auch als Kopie mitgeschickt? Hast Du vielleicht ein Aktenzeichen?
    Viele Grüße,
    Britta



    Ich mache jede Wette,das dieses Urteil vom LG Aachen kassiert wird.Laß dich nicht einschüchtern und geh notfalls vor das LG Nürnberg.Bei mir hat das LG nürnberg ganz klar gesagt,daß die BG nach dem Urteil des BGH zu erstatten ist.Lass dich mit einer Bank oder Bausparkasse auf keinen Deal ein und halte durch.Von mir aus können die auch wieder vor den BGH gehen.dann warte ich halt noch ein paar Jährchen.Bei mir hat man auch irgendwelche Ominösen Urteile zitiert.


    Oje ich seh schwarz.
    Bin auch angeschrieben worden AG Schwäbisch Hall. Jetzt soll Ende April mündl. verhandelt. Gibt anhängige Verfahren vom AG München vom 11.02.2015 Az.: 113C 26298/14 in dem die Darlehensgebühr einer Bausparkasse als rechtmäßig angesehen wird. Was jetzt?

  • Auch wenn ein bajuwarischer Amtsgericht in seiner selbstgefühlten Bedeutung kurz nach dem BGH kommt, würde ich ein Urteil der untersten Instanz nicht überbewerten (... auch nicht in die umgekehrte Richtung, d.h. bei einem Erfolg unsererseits würde die BSQ mit Sicherheit die nächste Instanz bemühen...)


    Davon abgesehen, gibt es eine Möglichkeit, das Schriftstück hier zu veröffentlichen bzw. zu übersenden? Wurde das besagte Urteil vor oder nach der BGH-Entscheidung vom Oktober 2014 gefällt?


    Gruß, ame


    Hallo ame
    nach Okt.14
    darf ich dass Schriftstück denn hier veröffentlichen?
    mal grob zusammengefasst
    Ein anspruch auf rückzahlung der gezahlten Darlehehnsgebühr aus § 812 BGB besteht nicht.
    Bei der Inhaltskontrolle ist die Besonderheit der Rechtsnatur des Bauspv. zu berücksichtigen.
    Die Argumentation des BGH zur Unwirksamkeit des Bearbeitungsentgelts bei Darlehensabschluss, lässt sich nciht ohne weiteres auf ein im Rahmen eines Bausparvertrages gewährtes Darlehen übertragen usw usw.
    Die Darlehensgebühr ist daher nicht mit einer Bearbeitungsgebühr bei dem Abschluss eines Verbraucherkreditvertrages vergleichbar.........


  • Das ist der gleiche Text,den mir die BSQ Bausparkasse auch zugeschickt hat.Vergiss es.Die BSQ Bausparkasse muß die BG genauso zurückzahlen wie alle anderen Banken auch.Gehe notfalls in Berufung.Das LG wird dir Recht geben.

  • Ok.
    Was meint Ihr? soll ich zur schriftl. Verhandlung Ende April einwilligen, oder soll ich warten bis Juni dann ist mündliche Verhandlung. AG Schw. Hall hatte mich angeschrieben.
    Sicherlich wäre es auch eine Kostenersparnis wenn mehrere gleichgelagerte Klagen verhandelt werden.
    Wenn dass Gericht im Juni mich und Bsp. S.H im Juni zur mündl. Verhandlung läd wird nur mein Fall verhandelt.
    Bestimmt sind die gerichtskosten dann höher?

  • Ok.
    Was meint Ihr? soll ich zur schriftl. Verhandlung Ende April einwilligen, oder soll ich warten bis Juni dann ist mündliche Verhandlung. AG Schw. Hall hatte mich angeschrieben.
    Sicherlich wäre es auch eine Kostenersparnis wenn mehrere gleichgelagerte Klagen verhandelt werden.
    Wenn dass Gericht im Juni mich und Bsp. S.H im Juni zur mündl. Verhandlung läd wird nur mein Fall verhandelt.
    Bestimmt sind die gerichtskosten dann höher?


    Hallo Nikolaus
    Hast Du die Gerichtskosten denn nicht schon gezahlt? Damit das Verfahren bei mir in Gang kam, musste ich doch die vorher festgelegten Gebühren bezahlen. Und Rechtsanwaltskosten hast Du doch keine, wenn ich mich recht erinnere.
    Erfährst Du denn, wessen Fälle gleichzeitig verhandelt werden sollen? Wenn ja, könntet ihr vielleicht gemeinsam in Berufung gehen, falls das Urteil wirklich so hanebüchen ist!
    Gruß nottele

  • Hallo Nikolaus
    Hast Du die Gerichtskosten denn nicht schon gezahlt? Damit das Verfahren bei mir in Gang kam, musste ich doch die vorher festgelegten Gebühren bezahlen. Und Rechtsanwaltskosten hast Du doch keine, wenn ich mich recht erinnere.
    Erfährst Du denn, wessen Fälle gleichzeitig verhandelt werden sollen? Wenn ja, könntet ihr vielleicht gemeinsam in Berufung gehen, falls das Urteil wirklich so hanebüchen ist!
    Gruß nottele


    Ja stimmt habe schon vorher Kosten bezahlen müssen. Ist dass denn alles? Dachte da kommen noch mehr Kosten auf mich zu. Nein, wer oder was da noch mit verhandelt wird weiß ich nicht. Kann man dass in Erfahrung bringen?
    Muss mich spätestens nächste Woche dazu äußern. Bei mir ist ja so, dass ich die Gebühren vom Vorrausdarlehen bezahlt habe, obwohl ich dass Darlehen mit einer Hypothek umgehend abgelöst habe. Somit wären ja keine Gebühren fällig gewesen. Ich weiß nicht was genau die anderen Kläger einklagen.
    Sollte ich dies nochmal dem Gericht mitteilen?

  • Angelegentlich der Diskussion um Bearbeitungsgebühren und Darlehensgebühren von Bausparkassen möchte ich auf einen älteren Beitrag von mir in einem anderen Thread verweisen.


    Die in der dort verlinkten Präsentation aus dem November 2013 vom Vorsitzenden Richter am BGH a. D. Gerd Nobbe vertretene Auffassung, Klauseln über Bearbeitungsgebühren für Darlehen seien unwirksam (Ausnahme: Förderdarlehen), die Darlehensgebühr (das Agio) bei Bauspardarlehen hingegen wirksam, erscheint mir persönlich überzeugend.

  • Hallo Nikolaus
    Hast Du die Gerichtskosten denn nicht schon gezahlt? Damit das Verfahren bei mir in Gang kam, musste ich doch die vorher festgelegten Gebühren bezahlen. Und Rechtsanwaltskosten hast Du doch keine, wenn ich mich recht erinnere.
    Erfährst Du denn, wessen Fälle gleichzeitig verhandelt werden sollen? Wenn ja, könntet ihr vielleicht gemeinsam in Berufung gehen, falls das Urteil wirklich so hanebüchen ist!
    Gruß nottele


    Wenn Nikolaus den Prozess verliert, muss er/sie neben den vorausbezahlten Gerichtskosten und den eigenen Auslagen auch die Anwaltskosten der Gegenseite tragen. Insofern würde eine Ersparnis bei den erstattungsfähigen Reiskosten entstehen, wenn meherer Fälle zu einem Termin verhandelt werden, denn dann wären die gesamten Reisekosten im Verhältnis der fiktiven Einzelreisekosten auf die einzelnen Mandate aufzuteilen.