Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr

  • Bei mir ist es aktuell so das wir am 01.10. einen Termin beim Ag Nürnberg haben. Bis dahin dürfte sich nicht groß was tun verfolge hier natürlich weiterhin gespannt die Geschehnisse und bin mittlerweile recht zuversichtlich das alles klappt. Das mit dem widerruf wollen wir dann ebenfalls in angriff nehmen...

  • Dieses handschriftliche Gekritzel kennt der Richter in Nünberg schon. Wir haben aber nichts verhandelt. Das stand da alles vorher, haben wir auch nichts besprochen, lediglich nebeb den ganzen anderem Wust unterschrieben. LG Anke

  • Die Güteverhandlung beim AG war nicht erfolgreich. Der Anwalt der BSQ hat uns nur etwa die Hälfte des uns zustehenden Betrags angeboten. Das haben wir natürlich abgelehnt. Der Richter hat aber angedeutet, dass er sich bei seinem Urteil an die Entscheidung des BGHs halten würde. Daraufhin hat der Anwalt der BSQ gedroht, dass er dann in die Berufung gehen würde. Jetzt warten wir auf das Urteil. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.


    Hallo @MK2015,
    ist denn bei Dir noch nichts rausgekommen? Das ist doch auch schon wieder vier Wochen her. Naja, die Richter müssen schon eine vernünftige Begründung aufsetzen, damit die BSQ keine Revision einlegt.
    Gruß nottele

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit heute neu hier.... wir sind auch BSQ Geschädigte :( haben in 2007 einen Darlehensvertrag Baufiquick abgeschlossen incl. Bausparvertrag mit sehr hohen Bearbeitungsgebühren, Wertermittlungsgebühren und Abschlussgebühren Bausparvertrag. Da kommen 13000 Euro Gebühren zusammen. Jetzt haben wir den Vertrag widerrufen und einen Anwalt eingeschaltet, weil die Widerrufsbelehrung voller Fehler steckt. Die BSQ beruft sich auf Verwirkung und schmettert ab. Leider konnten wir noch kein Gerichtsverfahren anschieben, da unsere Rechtschutzversicherung die Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren stark hinauszögert. Würde mich über Tipps freuen.

  • Hallo @silberling66,
    willkommen im Forum und besonders bei den BSQ Geschädigten!
    Der Widerrufsjoker ist hier die neuere Baustelle, bisher ging es mehr um die Bearbeitungsgebühr resp. Darlehensgebühr.
    Beim Widerruf ist @wandank38 am weitesten vorangekommen. Aber ich denke, dass etliche folgen werden, wenn erst einmal die erste Baustelle erledigt ist.
    Gruß nottele

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit heute neu hier.... wir sind auch BSQ Geschädigte :( haben in 2007 einen Darlehensvertrag Baufiquick abgeschlossen incl. Bausparvertrag mit sehr hohen Bearbeitungsgebühren, Wertermittlungsgebühren und Abschlussgebühren Bausparvertrag. Da kommen 13000 Euro Gebühren zusammen. Jetzt haben wir den Vertrag widerrufen und einen Anwalt eingeschaltet, weil die Widerrufsbelehrung voller Fehler steckt. Die BSQ beruft sich auf Verwirkung und schmettert ab. Leider konnten wir noch kein Gerichtsverfahren anschieben, da unsere Rechtschutzversicherung die Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren stark hinauszögert. Würde mich über Tipps freuen.


    Ich glaube ich kann dir helfen.Wenn ihr die Immobilie neu gebaut habt oder selbst bewohnt und evt noch teilvermietet,dann sind das genau die Ausschlußkriterien eurer Rechtsschutzv.Deshalb gehe ich davon aus,das sie den Fall nicht übernehmen,ich würde da jetzt mal Druck machen.Sollte das scheitern gibt es aber einen anderen Weg.Es gibt sogenannte Prozessfinanzierer,euer Anwalt müßte sich damit auskennen.Wenn die Sache wasserdicht ist und in dem genannten Fall ist sie das übernehmen sie alle Kosten und tragen sogar das Risiko,sollte der prozess verloren gehen.Als Gegenleistung müßt ihr ca 30% eures Gewinnes abtreten.Aber lieber 20000-25000 Euro haben als 40000 hätte haben können.Es muß natürlich gewähleistet sein,daß eure Ansprüche nicht verjährt sind.Läuft das Darlehnen noch?

  • Hier der aktuelle Stand:
    Die Güteverhandlung beim AG war nicht erfolgreich. Der Anwalt der BSQ hat uns nur etwa die Hälfte des uns zustehenden Betrags angeboten. Das haben wir natürlich abgelehnt. Der Richter hat aber angedeutet, dass er sich bei seinem Urteil an die Entscheidung des BGHs halten würde. Daraufhin hat der Anwalt der BSQ gedroht, dass er dann in die Berufung gehen würde. Jetzt warten wir auf das Urteil. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.


    Das hat der Anwalt der BSQ schon öfters angedroht und das Urteil dann doch rechtskräftig werden lassen.Wir waren vor dem LG und die BSQ hat den Vergleich des LG Nürnberg(zu unseren Gunsten)akzeptiert.Die Rasseln nur mit den Säbeln,sonst nichts.Außerdem kann er doch in Berufung gehen,je länger es dauert desto mehr Zinsen wachsen an,also ruhig Blut.

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit heute neu hier.... wir sind auch BSQ Geschädigte :( haben in 2007 einen Darlehensvertrag Baufiquick abgeschlossen incl. Bausparvertrag mit sehr hohen Bearbeitungsgebühren, Wertermittlungsgebühren und Abschlussgebühren Bausparvertrag. Da kommen 13000 Euro Gebühren zusammen. Jetzt haben wir den Vertrag widerrufen und einen Anwalt eingeschaltet, weil die Widerrufsbelehrung voller Fehler steckt. Die BSQ beruft sich auf Verwirkung und schmettert ab. Leider konnten wir noch kein Gerichtsverfahren anschieben, da unsere Rechtschutzversicherung die Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren stark hinauszögert. Würde mich über Tipps freuen.


    Die Abschlußgebühr für den Bausparvertrag und die Wertermittlungsgebühr könnt ihr nicht zurückfordern.Die Wertermittlungsgebühr ist verjährt und die Abschlußgebühr ist zulässig,das hat der BGH schon früher entschieden.Ich hoffe ihr habt gegen die BG noch letztes Jahr Klage eingereicht sonst ist die BG ebenfalls verjährt.Beim widerruf siehts besser aus da ich davon ausgehe,das das Darlehnen noch läuft.

  • Hallo Steffi1968,
    vielen Dank für deine Antworten. Ich habe auch schon überlegt der Rechtschutzversicherung Druck zu machen. Deckungszusage für das außergerichtliche Verfahren haben sie ja erteilt, nur für die 1. Instanz zögern sie hinaus. Unser Eigenheim ist eine ältere Immobilie, die ich von meinen Eltern geerbt habe, also sollte eigentlich nichts gegen eine Deckungszusage sprechen? Unser Anwalt hat schon mehrere Male bei der Versicherung angerufen und es kommen immer neue Ausreden zuviele Krankheitsfälle, Urlaubszeit usw. Das Darlehen läuft noch, 2007 abgeschlossen. Unser Anwalt meinte die Widerrufsbelehrung hat einige Fehler und wir können widerrufen und rückabwickeln. Müssten bei einer Rückabwicklung (sollte es klappen :-)) nicht alle Gebühren zurückerstattet werden ?
    Grüße
    Silberling66

  • Hallo Steffi1968,
    vielen Dank für deine Antworten. Ich habe auch schon überlegt der Rechtschutzversicherung Druck zu machen. Deckungszusage für das außergerichtliche Verfahren haben sie ja erteilt, nur für die 1. Instanz zögern sie hinaus. Unser Eigenheim ist eine ältere Immobilie, die ich von meinen Eltern geerbt habe, also sollte eigentlich nichts gegen eine Deckungszusage sprechen? Unser Anwalt hat schon mehrere Male bei der Versicherung angerufen und es kommen immer neue Ausreden zuviele Krankheitsfälle, Urlaubszeit usw. Das Darlehen läuft noch, 2007 abgeschlossen. Unser Anwalt meinte die Widerrufsbelehrung hat einige Fehler und wir können widerrufen und rückabwickeln. Müssten bei einer Rückabwicklung (sollte es klappen :-)) nicht alle Gebühren zurückerstattet werden ?
    Grüße
    Silberling66


    Ich bin jetzt kein Jurist.Aber wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist (bei der BSQ sind wohl alle widerrufsbelehrungen von damals fehlerhaft)dann klappt das auch.Es kann allerdings sein das die BG ausgegliedert wird,da sie bereits verjährt ist,aber wie gesagt ich bin kein Jurist.ABer die Sache ist zu98% vin Erfolg gekrönt.


  • Das hat der Anwalt der BSQ schon öfters angedroht und das Urteil dann doch rechtskräftig werden lassen.Wir waren vor dem LG und die BSQ hat den Vergleich des LG Nürnberg(zu unseren Gunsten)akzeptiert.Die Rasseln nur mit den Säbeln,sonst nichts.Außerdem kann er doch in Berufung gehen,je länger es dauert desto mehr Zinsen wachsen an,also ruhig Blut.


    Hier der aktuelle Stand:
    Der Richter hat wie angekündigt in seinem Urteil zu unseren Gunsten entschieden und die BSQ hat uns mittlerweile die Bearbeitungsgebühr inkl. Zinsen zurückerstattet.
    Bei dem angebotenen Vergleich hätten wir deutlich weniger bekommen.

  • Hallo @all,
    jetzt habe ich den Salat :
    Die RA, die den Termin für mein Anwaltsbüro wahrgenommen hat, hat einem inakzeptablen Vergleich zugestimmt. (2500 statt 3190 , keine Zinsen und 32% der Kosten sollen wir tragen.)
    Klar, dass ich nicht zustimme, aber ich bin in Spanien und habe nur selten Wlan!
    Ich hoffe, dass ich dann immer Kontakt mit dem Anwalt bekomme , wenn es nötig ist.
    Gruß vom sonnigen Mittelmeer,nottele

  • Hallo @all,
    jetzt habe ich den Salat :
    Die RA, die den Termin für mein Anwaltsbüro wahrgenommen hat, hat einem inakzeptablen Vergleich zugestimmt. (2500 statt 3190 , keine Zinsen und 32% der Kosten sollen wir tragen.)
    Klar, dass ich nicht zustimme, aber ich bin in Spanien und habe nur selten Wlan!
    Ich hoffe, dass ich dann immer Kontakt mit dem Anwalt bekomme , wenn es nötig ist.
    Gruß vom sonnigen Mittelmeer,nottele


    Kein Rechtsanwalt kann ohne deine Zustimmung einem Vergleich zustimmen,das ist ein Ding der Umnöglichkeit,außerdem hast du 14 Tage Zeit den Vergleich zu widerrufen,was ich dir auch rate.Stimme einem Vergleich nur dann zu wenn die Zinsen berücksichtigt werden oder lass es auf ein urteil ankommen