Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr

  • Nochmal hallo ame,
    scheint ja wirklich dumm gelaufen zu sein in der Kanzlei.
    Da ist die Frage, ob nicht notfalls sogar die Kanzlei oder der Anwalt, der die Frist versäumt hat, schadenersatzpflichtig ist.
    Aber von dieser Sachlage her kann ich jetzt Deine Überlegung gut nachvollziehen.
    Dann such Dir aber auf jeden Fall einen vernünftigen und kompetenten Anwalt aus, der dann Deine Ansprüche durchsetzt. Ich denke nicht, dass Du mit dem gleichen Verein den Widerrufsjoker ziehen wirst.
    Wie schief das laufen kann, wenn der Anwalt nur Fälle annimmt und sich nachher nicht drum kümmert, sieht man ja bei svenkoe. Der muss wahrscheinlich vors Landgericht gehen, um überhaupt noch die Chance zu haben, den Widerrufsjoker zu ziehen, zumal es Gerüchte gibt, dass die Bundesregierung erwägt, dem Druck der Bankenlobby nachzugeben und die zeitlich unbegrenzte Möglichkeit zu widerrufen per Gesetz kippen will.
    Ich bin dem Rat von @wandank38 gefolgt und habe wegen des Widerrufs Kontakt mit ihrem Anwalt (Dr. Lehnen und Sinnig, Trier) aufgenommen. RA Sinnig hat sehr schnell, freundlich und offensichtlich kompetent reagiert. Ich lasse hören, wie es weiter läuft. Dir auch alles Gute und triff die richtigen Entscheidungen!


    Viele Güße nottele

  • Also eben gerade mit meinem Anwalt gesprochen, er meint der Vergleich sei so annehmbar, da die Richterin bzgl. der Argumente der BSQ andeutungen gemacht habe die Klage abzuweisen und die Bearbeitungsgebühr der BSQ zustehen würde ( mir erschließt sich dabei aber nicht warum die nicht gleich die Klage abgeweisen hat ??!!!, darauf findet mein Anwalt auch nicht wirklich eine Antwort bzw viele Worte drumherum)


    Zum Widerruf meint er da ich keine Widerrufsbelehrung von damals vorlegen kann ( er meint die wo in der Vertragsbestätigung steht kann nicht alles sein ) wäre es hier schwierig.


    Jetzt meine Frage ?? Wie sehen denn eure Widerrufsbelehrungen von damals aus ??? ich wende mcih mal an KVB , die müssten das doch auch noch haben ...;-)


    so ein Mist das ich nicht in Nürnberg war !!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Hallo @svenkoe,
    ob die KVB dazu wohl bereit ist? Möglicherweise musst du da auch schwere Geschütze auffahren.


    Die Widerrufsbelehrung ist bei uns im Vertrag drin, mit unseren Unterschriften aber ohne Datum.


    Die Aussagen deines Anwalts kommen mir auch recht suspekt vor. Was hat er denn dazu gesagt, dass du dem Vergleich nicht widersprechen darfst?


    Gruß nottele

  • Hallo@all


    Hier dieneuesten Informationen zu meinem Vorgehen:
    Ich warte ja noch auf mein Urteil bezüglich der Bearbeitungsgebühr, da wollte der Richter ja nächste Woche entscheiden, nachdem ich widerrufen hatte (ich durfte ja wenigstens...)
    Gleichzeitig bereite ich den Widerruf vor. Ich habe mich von @wandanks Anwalt beraten lassen. Da meine Retsschutzversicherung leider nicht greift, werde ich das Risiko meiden anstreben, über einen Prozesskostenfinanzierer vorzugehen. Für alle, die vorhaben, noch den Widerrufsjoker zu ziehen, beeilt euch, denn bald könnte Schluss sein. Die Bankenlobby hat den Gesetzgeber schon weichgeklopft!!!!
    In dem Thread:
    Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    schreibt Franziska:


    +++ Achtung: Widerruf wahrscheinlich nur noch bis 2016 möglich +++


    Für alle, die es interessiert: Es gibt Pläne der Bundesregierung, die
    Widerrufsmöglichkeit in Immobilienkrediten zu kappen. Im Ratgeber gibt
    es alle aktuellen Infos dazu:


    finanztip.de/baufinanzierung/f…errufsbelehrung-darlehen/


    Mehr hierzu bei: Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung - Seite 35 - Baufinanzierung - Finanztip Community

  • Also die BSQ hat natürlich von dem Ihnen eingeräumten Widerrufrecht bei dem geschlossenen Vergleich keinen gebrauch gemacht , war ja klar, für die war der vergleich ja mehr als super. Ich selbst hatte ja leider überhauptgarkeine möglichkeit mehr tätig zu werden. Da mir ja jetzt die Chance genommen wurde wegen dem evtl. fehlerhaftenhaften Widerruf meinen Vertrag anzugehen sehe ich nach Rücksprache und zweiter Meinung einen Anwaltsfehler und werde hier jetzt schauen ob ich Schadensersatz vordern kann.


    P.S. Ich bekomme jetzt 4000 EUR ( statt geforderten 7900 ) von der BSQ und muß "nur" 1/5 der Prozesskosten tragen ...


    Das ist der Stand der Dinge damit ist die Sache vom Tisch, für mich leider nicht zufriedenstellend, ich bin weiter gespannt wie es bei euch anderen so weiter geht und verfolge das ganze weiter , viel Glück und Erfolg euch

  • Hallo @svenkoe,
    tut mir wirklich Leid, wie das bei dir gelaufen ist.
    Denkst Du gar nicht an Revision? Hast Du mit Deiner "zweiten Meinung" nicht darüber gesprochen?
    Gerade wegen der verpassten Widerrufsmöglichkeit würde ich mich wahnsinnig ärgern.
    Aber das Prozessrisiko ist zu bedenken, das muss letztlich jeder selbst wissen. Das kann ich auch nachvollziehen, wenn Du das nicht eingehen willst.
    Bei mir hat der Anwalt berechnet, dass ich durch den geplanten Widerruf einen wirtschaftlichen Vorteil von ca. 50.000 € erreichen werde. Das liegt jetzt zur Prüfung beim Prozesskostenfinanzierer, weil meine RV nicht greift, leider. Aber selbst wenn ich der Gesellschaft 30% überlassen muss, bleiben mir immer noch ca. 35.000 €, die ich spare!


    Wäre das nicht auch für Dich eine Idee, dass Du Deinen Fall einem Prozesskostenfinanzierer vorträgst, das ist ganz unverbindlich. Wenn die aber Interesse haben, hast Du kein Risiko, wenn sie jedoch Erfolg haben, erhältst Du immerhin noch 65 bis 70% von dem , was sie erreichen.


    Gruß nottele

  • Hallo Svenkoe, ich glaube schon dass du eine Chance hast. Denn du hast wegen der Bearbeitungsgebühren geklagt und nicht wegen dem Widerruf. Jetzt schließt du erstmal eine vernünfige Rechtsschutzversicherung ab. Nach ca. 4 Monaten greift diese. Dann widerrufst du den Vertrag. Das wird die BSQ ablehnen, ab diesen >Zeitpunkt greift die RS. Dann suchst du dir einen gescheiten Anwalt, kannst du über die Foren der Verbraucherzentrale herausfinden oder machst es wie Nottele geschrieben hat. Ich glaube das die Forderung des Verzichts auf den Widerruf in deinem Fall sowas wie sittenwidrig gewesen ist... Ich glaube und hoffe, das mein Anwalt das hinkriegen würde.Ich wünsche dir viel Glück. Ich kann auch im Nachhinein immer noch nicht verstehen, warum du in Nürnberg soviel Pech hattest.


  • Inzwischen liegt mit dem Urteil des LG Stuttgart vom 14.10.2015 - 4 S 122/15 - die Berufungsentscheidung zu dem verbraucherfreundlichen Urteil des AG Ludwigsburg vom 17.04.2015 – 10 C 133/15 - vor. Mit gleich dreifacher Begründung weist das Berufungsgericht unter Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils die Klage ab:


    (1.) Ein etwaiger 2007 entstandener Erstattungsanspruch sei bei Einleitung des Mahnverfahrens im Dezember 2014 bereits verjährt gewesen.
    (2.) Die Klausel über die Darlehensgebühr sei transparent, im Übrigen eine der Inhaltskontrolle entzogene Preishauptabrede.
    (3.) Sie würde einer Inhaltskontrolle als Preisnebenabrede aber auch standhalten, da sie den Bausparer nicht unangemessen benachteilige, weil die Gebühr durch die Vorteile, die er als Mitglied der Bausparsolidargemeinschaft genieße, ausgeglichen werde.


    Das LG Stuttgart folgt damit im Ergebnis und der Begründung zu (2.) dem Berufungsurteil des LG Aachen vom 13.08.2015 - 2 S 116/15.


    Die Revision zum BGH wurde im Urteil zugelassen, womit eine höchstrichterliche Klärung möglich wird.


    Klarstellend sei noch betont, dass diese bausparkassenfreundliche Rechtsprechung nur die Darlehensgebühr für Bauspardarlehen betrifft und nicht Bearbeitungsgebühren für Bausparvorausdarlehen.


  • Oje, sieht ja nicht gut aus.
    Mein Rechtsanwalt hat beim LG Heilbronn Berufung eingelegt. Diese wurde statt gegeben und die Entscheidung ist im Januar 2016- Naja vll. tut sich bis dahin noch was.
    Schöne Grüße vom Nikolaus( muss nur lang genug warten dann ist mein Name wieder aktuell)

  • Hallo Svenkoe, ich glaube schon dass du eine Chance hast. Denn du hast wegen der Bearbeitungsgebühren geklagt und nicht wegen dem Widerruf. Jetzt schließt du erstmal eine vernünfige Rechtsschutzversicherung ab. Nach ca. 4 Monaten greift diese. Dann widerrufst du den Vertrag. Das wird die BSQ ablehnen, ab diesen >Zeitpunkt greift die RS. Dann suchst du dir einen gescheiten Anwalt, kannst du über die Foren der Verbraucherzentrale herausfinden oder machst es wie Nottele geschrieben hat. Ich glaube das die Forderung des Verzichts auf den Widerruf in deinem Fall sowas wie sittenwidrig gewesen ist... Ich glaube und hoffe, das mein Anwalt das hinkriegen würde.Ich wünsche dir viel Glück. Ich kann auch im Nachhinein immer noch nicht verstehen, warum du in Nürnberg soviel Pech hattest.


    Euer Anwalt ist super.Wir haben ihn auf eure Empfehlung hin in Anspruch genommen um den Widerrufsjoker zu ziehen.Nachdem die BSQ abgelehnt hat.geht jetzt die Klage raus.

  • Hier kurz zur BSQ mein Sachstand (habe das Forum heute erst entdeckt):


    Ich habe meine Klage auf Rückzahlung der Darlehensgebühr aus dem BauQuick-Vertrag im Frühsommer vor dem AG Nürnberg verloren, weil es sich um eine zulässige Allgemeine Geschäftsbedingung handele. Berufung zum LG Nürnberg ist seit Frühsommer eingelegt. Ich warte nun auf einen Termin zur mündlichen Verhandlung.
    Darüber hinaus liegt mit dem oben schon erwähnten Urteil des LG Stuttgart (14.10.2015, 4 S 122/15) eine erste Richtungsentscheidung vor. Fraglich ist natürlich, ob zwischenzeitlich schon ein BSQ-Kunde Revision bei der "3. Instanz" eingelegt hat. Ich finde dazu im Net leider nichts. Momentan gehe ich von einem Prozessverlust vor dem Landgericht aus. Würde das Landgericht Nürnberg in meinem Fall einen Vergleich vorschlagen, würde ich wohl zustimmen.
    Grüße!

  • Hallo @all,


    nach den vielen Hiobsbotschaften mal wieder eine gute Nachricht:
    Wir haben vor dem Amtsgericht gegen die BSQ bezüglich der Bearbeitungsgebühr (plus Zinsen) gesiegt, Jetzt warten wir auf das Geld.
    Es hat sich also gelohnt, dass wir dem Vergleich widersprochen haben.
    Das ist aber noch nicht das Ende vom Weg, nun gehen wir die Rückabwicklung des Vertrages an.


    Allen, die noch warten bzw. ihre Anwälte für ihr Fehlverhalten belangen wollen, wünsche ich viel Glück.


    Viele Grüße
    nottele

  • Hallo nottele.


    das freut mich wirklich für Dich! :thumbup:


    Ist das Urteil bereits rechtskräftig? Welches AG bzw. besteht die Möglichkeit das Urteil zu übersenden, falls die schriftliche Urteilsbegründung schon vorliegt (als Munition für unseren Anwalt, sozusagen...)?


    Viele Grüße aus Baden,


    ame56

  • Hallo ame,
    nein, rechtskräftig ist das Urteil nicht, die BSQ hat noch einen Monat Zeit zu widerrufen.
    Aber meine Kanzlei hat schon die Kostenaufrechnung gemacht und den Betrag angefordert.
    14 % der Gerichtskosten müssen wir ja zahlen, da wir bezüglich der Wertermittlungsgebühr verloren haben, aber das war uns schon länger klar.
    Gruß nottele

  • :P @all


    Wir freuen uns, die BSQ hat das Urteil rechtskräftig werden lassen und einen Großteil unserer Forderungen überwiesen.
    Mehr als 500 Euro fehlen allerdings noch, aber das lief ja bei @wandank38 ähnlich.


    Ich werde ihnen schon bei der Berechnung der genauen Beträge behilflich sein ... :thumbup:


    VG nottele

  • Ich habe übrigens von der BSQ schon eine Anwort auf den Widerruf. Sie bieten mir gegen 6000 Vorfälligkeit statt 14800 Euro Vorfälligkeit an, direkt aus dem Vertrag herauszukommen, werde jetzt meinen Anwalt fragen, wie es weitergeht... weil er mir ausgerechnet hat, das ich durch den Widerruf zwischen 25000 bis 36000 Euro einsparen kann.


    So ähnlich ist es nun auch bei uns gelaufen: Auf unseren (vom RA ausgesprochenen Widerruf) hat uns die BSQ angeboten, auf 55% ihrer Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten und uns damit aus dem Vertrag zu entlassen.


    Wir machen natürlich weiter!