Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr

  • So ähnlich ist es nun auch bei uns gelaufen: Auf unseren (vom RA ausgesprochenen Widerruf) hat uns die BSQ angeboten, auf 55% ihrer Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten und uns damit aus dem Vertrag zu entlassen.


    Wir machen natürlich weiter!


    Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist fällt überhaupt keine Vorfälligkeitsentschädigung an,ist schon ziemlich dreist was die BSQ hier abzieht.

  • @all
    Frohe Weihnachten und alles Gute im Neuen Jahr allen , die mitgeholfen und mit gezittert haben in diesem tollen Forum.
    Allen , die noch kämpfen alles Gute!
    Denen , die kein Glück hatten, vielleicht doch noch einen Teilerfolg.
    Uns allen, die jetzt den Widerruf angegangen haben, auch viel Erfolg. Vielleicht können wir uns da ja auch wieder gegenseitig unterstützen, wie bei der Bearbeitungsgebühr.
    Gruß nottele

  • @all
    Frohe Weihnachten und alles Gute im Neuen Jahr allen , die mitgeholfen und mit gezittert haben in diesem tollen Forum.
    Allen , die noch kämpfen alles Gute!
    Denen , die kein Glück hatten, vielleicht doch noch einen Teilerfolg.
    Uns allen, die jetzt den Widerruf angegangen haben, auch viel Erfolg. Vielleicht können wir uns da ja auch wieder gegenseitig unterstützen, wie bei der Bearbeitungsgebühr.
    Gruß nottele


    Ich rate allen,die eine überprüfung der Widerrufsbelehrung planen sich zu beeilen.Unsere tolle Bundesregierung knickt mal wieder vor der Bankenlobby ein und plant eine Gesetzesänderung um den Widerruf zu befristen bzw ganz abzuschaffen.Das bedeutet,das man sich beeilen muß,da sonst der Widerspruch verjährt.Nachzulesen ist das ganze auf der Homepage von RA Benedikt jansen,einer der führenden Anwälte in Sachen Banken.

  • Ich rate allen,die eine überprüfung der Widerrufsbelehrung planen sich zu beeilen.Unsere tolle Bundesregierung knickt mal wieder vor der Bankenlobby ein und plant eine Gesetzesänderung um den Widerruf zu befristen bzw ganz abzuschaffen.Das bedeutet,das man sich beeilen muß,da sonst der Widerspruch verjährt.Nachzulesen ist das ganze auf der Homepage von RA Benedikt jansen,einer der führenden Anwälte in Sachen Banken.


    Auch nachzulesen hier im Forum in dem Thread: Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung (zu finden unter "Baufinanzierung")
    In zwei Beiträgen auf Seite 39 hat RAWedekind die Chancen, aber auch die Problematik unter den Themen:
    "Wer zahlt was nach dem Widerruf?"
    und:
    "Die Uhr tickt:
    "
    hervorragend beschrieben! Auch sonst ist der Thread "Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung" recht informativ und lesenswert.

  • In dem anhängenden Beitrag in den frei zugänglichen EXXECNEWSLEGAL nimmt Rechtsanwalt Oliver Renner zu aktuellen Rechtsfragen rund um den Bausparvertrag Stellung.


    Behandelt wird auch die aktuelle Rechtsprechung zu Darlehensgebühren, wobei nunmehr mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19.11.2015, Az. 2 U 75/15, erstmals nach den BGH-Urteilen aus 2014 zur Unzulässigkeit klauselmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte für Privatkredite eine obergerichtliche Entscheidung zu den Darlehensgebühren für Bauspardarlehen vorliegt.


    Das OLG Stuttgart hat die entsprechende Klausel in den Bedingungen der Bausparkasse Schwäbisch Hall wie vorinstanzlich schon das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 21.05.2015, Az. Bi 6 O 50/15, für wirksam befunden und die Berufung der Verbraucherzentrale NRW zurückgewiesen. Als letzte Hoffnung bleibt Verbrauchern nun, dass der BGH auf die vom OLG Stuttgart zugelassene Revision hin doch noch anders entscheidet.

  • Sehr schön!


    Vor allem kann man in dieser Konstellation davon ausgehen, dass die Sache vom BGH nun auch rechtskräftig geklärt wird und die Banken-/Bausparkassenlobby bei einer drohenden Niederlage keinen großzügigen Vergleich anbietet, um ein Urteil mit negativer Präzedenzwirkung für die eigene Branche zu vermeiden.


    Wir werden sehen...

  • Hallo @all,
    mir wurde ja letztes Jahr die Bearbeitunsgebühr samt Zinsen zurückgezahlt, auch der Rest, der noch fehlte, wurde brav überwiesen.
    Das Gericht hatte im Urteil festgelegt, dass die Bank von den Zinsen die Kapitalertragssteuer abzuführen hätte; das hat sie auch getan, obgleich ich der Bank einen ausreichenden Freibetrag eingereicht habe. Den hat sie offensichtlich ignoriert. Daher warte ich eigentlich auf eine entsprechende Bescheinigung (bzw. eine entsprechende Berechnung), damit ich den Betrag beim Einkommensteuerantrag zurückfordern kann.
    Hat denn jemand von Euch in dieser Hinsicht etwas bekomen?
    Viele Grüße, nottele

  • Hallo nottele,
    Hallo @all,


    bei mir ist der Stand unverändert.
    Von Seiten des Ombudmanns ist bis auf eine Eingangsbestätigung bisher rein gar nix brauchbares bei mir angekommen. Ich sollte wohl mal wieder freundlich nachfragen.
    Ansonsten bleibt mir im Moment eigentlich nur, auf die Revision der VZ NRW zu warten und den kleinen Funken Hoffnung zu behalten, das es doch noch ein hieb und stichfestes Urteil geben wird.


    Gute Zeit euch allen,
    Gruß,


    Superpupsi

  • Hallo @all,


    nach meiner Eingabe im Dezember 2014 beim Ombudsmann hatte ich ebenfalls außer der Eingangsbestätigung nichts mehr gehört.
    Heute kam nun u.a. folgende Mitteilung des Ombudsmanns vom Verband der Privaten Bausparkassen e.V.:


    Bei der Frage der Zulässigkeit der Darlehensgebühr handelt es sich um eine Frage, die bisher nicht vom Bundesgerichtshof entschieden worden ist und der grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 2 Abs. 2 d der Ombudsmann-Verfahrensordnung zukommt. Im Falle des Vorliegens einer solchen Frage kann das Ombudsverfahren nicht stattfinden, da die Klärung von Fragen von grundsätzlicher Bedeutung den staatlichen Gerichten vorbehalten bleiben soll. Das Verfahren wurde eingestellt und ist mit der Übermittlung dieser Nachricht beendet.


    Super, für diese Info hat es 15 Monate gebraucht. Sicher gab es vor Ablauf der Verjährungsfrist reichlich Eingaben beim Ombudsmann, um die Verjährung zu hemmen. Nach meinem Wissen gilt die Verjährung bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens als gehemmt. Danach laufen die gesetzlichen Verjährungsfristen weiter. Hat jemand Informationen darüber, ob im obigen Fall die Verjährung am 31.12.2014 eingetreten ist oder ob ich jetzt noch - in welcher Frist? - Klage einreichen kann?


    Gruß und vielen Dank.


    Saulheimer

  • nottele
    Moin, Frage und Beschwerde dort könnte wohl wieder 15 Monate dauern........
    Ich vermute, dass für mein jetzt beendetes Ombudsverfahren § 204 BGB (Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung) zutrifft. Dort heißt es im Absatz 1: Die Verjährung wird gehemmt durch .....Ziffer 11: den Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens. (Ich gehe davon aus, dass der Ombudsmann hiermit gemeint ist, habe aber auch Hinweise auf Ziffer 4 gelesen.)
    Im Absatz 2 heißt es dann: Die Hemmung nach Absatz 1 endet 6 Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens.
    Ich nehme das mal so für mich in Anspruch und hoffe, damit richtig zu liegen, auch wenn noch erhebliche Zweifel vorhanden sind. Ansonsten kann ich mich nur @Superpupsi anschließen und auf eine schnelle BGH-Entscheidung zur Revision der VZ NRW warten.


    Gruß
    Saulheimer

  • Hallo @Nikolaus,


    ich habe mich schon lange gewundert, dass man nichts mehr von Dir gehört hat.
    Ich lese immer wieder in verschiedenen Foren, dass der BGH in der Regel verbraucherfreundlich urteilt. Da kann ich Dir nur die Daumen drücken.
    Ich warte schon fast ein Vierteljahr auf Neuigkeiten wegen meiner Klagebezüglich des Widerrufs.
    Bei der Bearbeitungsgebühr hat die BSQ nach dem Urteil alles einwandfrei abgewickelt.


    Alles Gute,
    nottele

  • Hallo @all,
    besonders an diejenigen, die noch wegen ihrer Darlehensgebühr kämpfen müssen.
    Nikolaus hatte ja im Mai gepostet:


    Also meine Klage hat es bis zum BGH geschafft!


    Danach ist nun nichts mehr gekommen. Zufällig habe ich nun einen Bericht bei "test.de" unter der Chronik der Ereigmisse (die Bearbeitungsgebühr betreffend) folgenden Bericht gefunden:


    23.5.2016 Rechtsanwalt Dr. Phillipp Banjari aus Köln berichtet: Wohl um ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil des Oberlandergerichts zu verhindern, hat die Wüstenrot Bausparkasse die Forderung einer Erbengemeinschaft auf Erstattung von rund 17000 Euro Darlehensgebühr zuzüglich Zinsen, Gerichts- und Anwaltskosten vor dem Oberlandesgericht Stuttgart akzeptiert. Die Oberlandesrichter hatten keinen Zweifel daran gelassen, dass sie die Bausparkasse zur Erstattung verurteilen werden. Offenbar glaubt Wüstenrot auch nicht mehr daran, dass der Bundesgerichtshof Gebühren für Bauspardarlehen für rechtmäßig halten wird. Das Anerkenntnisurteil ist jedenfalls rechtskräftig. Weitere Details zum Verfahren im ausführlichen Bericht der Stuttgarter Zeitung.


    Das müsste Dir, @Nikolaus und allen, die noch im Streit mit ihrer BSpK liegen, Auftrieb gegeben haben, oder habt ihr das noch nicht gesehen?


    Es ist so still geworden in diesem Thread, dabei drücke ich immer noch allen die Daumen und höffe, dass die Sache auch für Euch noch gut ausgeht!
    Lasst doch von Euch hören, am besten eine Erfolgsgeschichte!!!


    Gruß , nottele