Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr

  • Huhu,


    kurze Info :


    Die De..ka hat es endlich geschafft, nach fast 6 Wochen, den Eingang meines Schreibens zu prüfen. Am Sonntag hatte ich die BaFin eingeschaltet.


    Bin mal gespannt wie lange es dauert zu prüfen, ob der BGH mit seinem Urteil Recht hat. In ihrem Antwortschreiben hatte sich die BSK auf die derzeitige Rechtslage berufen.


    Was gibt es da noch zu prüfen. Die Rechtslage ist klar und deutlich.


    Frohe Festtagen wünsche ich allen

  • Hallo an Alle,

    es ist nicht zu glauben was man sich alles bieten lassen muss!
    Jetzt gibt es ein BGH Urteil und trotzdem zahlen Die nicht!!
    Mein Anwalt hat mir ein Schreiben von der Bausparkasse gesendet. Jetzt wollen die einen Vergleich. Ich glaube es nicht!!
    Sie wollen die Darlehensgebühr erstatten. Die Zinsen seit Klageerhebung und wir sollen die Revision zurück nehmen.
    Das Jahr endet wieder wie es angefangen hat.
    In diesem Sinne guten Rutsch.

  • Hallo Nikolaus,


    Darlehensgebühr und Zinsen sind ja schon mal sehr gut, ich denke bei Dir geht es jetzt noch um die Anwalts- und Gerichtskosten..?


    Bei mir hat die BSQ bislang auch erst die Darlehensgebühr & Zinsen beglichen. Die Anwalts- und Gerichtskosten wurden mit der Bemerkung 'Eine Einschaltung des Anwalts wäre nicht erforderlich gewesen' abgelehnt. Man beachte: Ich habe die BSQ zuerst normal angeschrieben. Erst nachdem sie die Erstattung ablehnten, habe ich mir einen Anwalt genommen. Von daher ist die Anmerkung der BSQ lächerlich, ohne Anwalt hätte ich die Gebühren bis heute noch nicht...


    Nun ja, mein Anwalt hat die BSQ auf die Zahlung eben dieser Kosten verklagt und ist sich sicher, dass die Bausparkasse nicht darum herumkommen wird, eben weil sie zunächst abgelehnt hatten...


    Ich werde hier berichten, wie es ausging...


    Gruß an alle & guten Rutsch nach 2017 wünscht


    ame 56

  • Huhu,
    ich bin davon überzeugt, die BSK hatten nicht (so schnell) mit einem Urteildes BGH gerechnet. Vor allem nicht zu ihren Ungunsten. Ich bin der Meinung, dieBSK hatten das gelassen gesehen. Deshalb haben auch viele BSK „die Einrede aufVerzicht der Verjährung“ unterschrieben. Die Rechtslage war zwar unklar aberaus Sicht der BSK, alles wird gut.


    Der BGH hatte aber anders entschieden und von daher rollt nun eine Lawineder Rückforderungen auf die BSK zu. Da versucht man jetzt noch schnell bis zumJahresende, sich in die Verjährung zu reden. Da werden die BSK zehntausendewenn nicht sogar hunderttausende Euro einsparen.


    Dann versuchen die BSK über Vergleiche noch einige zehntausende von EuroEinsparversuche zu starten. Da werden die BSK auch noch viele Erfolge erzielen.


    Zusammengefasst, werden die doch so seriösen BSK ganz bestimmt hunderttausendeEuro zu Unrecht einbehaltende Gelder, nicht mehr an den Kunden zurück fließenlassen. Im Gegenteil, einige Kunden werden evtl. sogar ihren Rechtsanwalt dennochselbst zahlen.


    Es sollte jeder wissen, wie er jetzt handelt. Ich habe nichts zu verschenkenund ziehe die Sache bis zum Ende durch. Da hat sich meiner Meinung nach, auch Hartnäckigkeitund Kämpfen gelohnt. Alles andere wäre eine „Teilniederlage“ in meinem Sinne.


    Guten Rutsch und bleibt Gesund


    Viel Erfolg - Gemeinsam sind wird stark

  • ja der Meinung bin ich auch.Ich habe jetzt fast 3 Jahre gekämpft und da will ich auch die kompletten Zinsen seit 2008!
    Und nicht seit Klageerhebung 2014!
    Das ist der springende Punkt, weil ich damit die. Verjährung gehemmt habe! Sicherlich werden viele Bausparer darauf eingehen und das Geld nehmen und Schluss ist. In diesem Sinne nicht aufgeben :thumbup:

  • Huhu,


    gerade lag Post von der BSK De...a im Briefkasten.


    Die BSK zahlt die Darlehensgebühr nebst 2,5% Zinsen in den nächsten Tagen zurück.


    Na das ist doch mal eine Gute Nachricht für das neue 2017.


    Das Kämpfen hat sich gelohnt.

  • Also mein Ombudsmannverfahren ist gerade, nach 1 3/4 Jahren erst angelaufen. Die BSQ hat zweimal abgelehnt mit Begründung von diversen Urteilen Gericht Aachen - ich hingegen habe beim ersten Einspruch mit 2 Urteilen vom Gericht Nürnberg gegen argumentiert und jetzt bei der zweiten Stellungnahme das aktuelle Urteil vom 8.11 aufgeführt.


    Also meiner Meinung nach, macht der Ombudsm. lediglich den Postverteiler. Sprich der leitet meine Post an die BSQ weiter und umgekehrt. Hätte ja wenigsten erwartet, dass der sich auch mal dazu äußert. Aber außer kurzen Anschreiben " Hiermit senden wir Ihnen die Stellungnahme usw......" Ist da nix zu lesen. Leider bekommt man da auch niemand mal telefonisch zu fassen. Hätte ja gerne mal gewusst, wie lange da jetzt die Briefe und Stellungnahmen hin und her geschickt werden, oder ob da auch mal eine neutrale und unabhängige Person ein Machtwort spricht bzw. seine Meinung dazu abgibt.


    Na ja, mal schauen was jetzt nach dem Urteilsspruch als Argument von de BSQ kommt.

    so bei mir ist Bewegung in die Sache gekommen.


    Meinen zweiten Einspruch, mit Verweiß auf das Urteil vom 08.11, hat der OM mit folgendem Wortlaut an die BSQ weitergeleitet.


    Hinweis
    Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil vom 8.11 Nr xxxxxxx nunmehr entschieden, das die Verplichtung eines Verbrauchers, eine Darlehensgebühr in Höhe von 2% zu zahlen, auch für ein Bauspardarlehen durch eine vorformulierte Bestimmung nicht wirksam vereinbart werden kann. Für ein Vor- und Zwischenfinanzierungsdarlehen gilt nichts anderes. Usw usw..... Ich
    Ich bitte daher um Stellungnahme, ob das Schlichtungsverfahren dadurch erledigt werden kann, dass die Bausparkasse den Kunden die mit der Beschwerde zurückverlangte Gebühren erstatten.


    So weit so gut !


    Jetzt kam die Stellungnahme der BSQ, die ich ja schon für dreist halte.


    Vielen Dank für die Weiterleitung bla bla......
    Der BGH hat am 8.11 über die Zulässigkeit der Bauspardarlehensgebühr entschieden, welche in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge enthalten ist.
    Wir haben mit den Beschwerdeführern allerdings einzelvertraglich eine Bearbeitungsgrbühr für einen Vorauskredit vereinbart. Daher ist unseres Ertrachtens das aktuelle Urteil NICHT anwendbar.


    Jetzt kommst !


    Rein entgegenkommender Weise sind wir jedoch bereit, den Kunden die Bearbeitungsgebühr zu erstatten. Dieses Zugeständnis erfolgt ausschließlich für diesen Einzelfall und unter der Bedingung, dass allseits über die Zahlung Verschwiegenheit vereinbart gilt. Um Herreichung einer Berschwiegenheitserklärung wird gebeten.



    &&&&&


    So jetzt stell ich mir folgende Fragen:
    1
    Warum wollen die zahlen, wenn doch das Urteil nicht anwendbar ist? (Denke mal, dass denen schon bewusst ist, das
    sie eh zahlen müssen, wenn es hart auf hart kommt)
    2
    Warum soll ich eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben? (Denke weil sie Angat haben, dass das Ganze seine Runde zieht und sie doch im Unrecht sind)
    3
    Sie begründen, dass es sich um einen Vorauskredit gehandelt hat. Sind denn dann die Bearbeitungsgebühren eh unzulässig, und so wie wir sie bereits vor 2 Jahren von unseren Banken für Kredite zurück bekommen haben?


    Bin jetzt am überlegen, ob ich auf das Ganze eingehe ( natürlich inkl. Zinsen, denn davon haben die auch nix erwähnt) und dieses Schreiben unterzeichne. Sprich dann dürfte ich mich hier nicht mehr an dem Forum beteiligen.
    Oder ob ich denen schreibe, dass ich nach wie vor auf meine Forderung bestehe und deren Aussage als Grundlos halte, da es sich ja wie selbst geschrieben um einen Vorfinazierungskredit handelt und nichts mit dem Bauspargedönz zu tun hat. Hoffe allerdings nicht, dass ich mir damit ein Eigentor schieße, weil sich die Sachlage ändert.


    Für Eure schnelle Antwort/Kommentar wäre ich Euch dankbar, weil mir die Zeit wegläuft.

  • Hallo ebbe und nikolaus,


    es bleibt, wie es die ganze Zeit war, die Banken spielen auf Zeit und reagieren nur unter Druck, evenuell nur mit Hilfe von Gerichtsentscheidungen.
    Ich denke, die haben damit sogar Erfolg, weil viele aufgeben. Aber ich hoffe, niemand, der hier im Forum ist.
    WEITER MACHEN bis zum bitteren Ende!!!


    Zur Sache mit der Verschwiegenheitserklärung: Das kann man doch gerne machen, kostet aber: Nur gegen Bezahlung darauf eingehen!
    Für 300 Euro kann man doch gut darauf eingehen, oder sie müssen darauf verzichten.


    Gruß und viel Erfolg allen,
    nottele

  • Hallo Nottele,


    Ja da hast Du recht. Aufgegeben wird nicht.


    Nur wenn ich diese Erklärung unterschreibe dann ist es mit dem posten hier vorbei. Und ich weiß ehrlich
    gesagt nicht, ob ich das mit der Bezahlung der Erklärung über den OM laufen lassen kann. Das wäre ja dann
    eine Forderung, die mir eigentlich rechtlich nicht zusteht.


    Ich denke mal, dass die sich mit der Formulierung des Stillschweigen schon bewusst sind, dass sie im Unrecht sind
    und Angst haben, dass man das erzählt und vielleicht nochmal eine Welle über die herein schwabt. Nun, morgen läuft meine Frist ab und sofern ich hier keine Tipps oder Infos bekomme, überlege ich mal wie ich entscheide. Vielleicht spiele ich jetzt noch ein wenig auf Zeit, da ich den genauen Inhalt einer solchen Erklärung ja gar nicht kenne und die mir diese als Volage mal senden sollen. Kann ja nichts zustimmen, was ich vorher nicht gelesen habe.


    LG
    Ebbe

  • Huhu,


    die Debeka hat die Darlehensgebühr zurückerstattet nebst Zinsen.


    Von daher sind meine Rückforderung nun komplett erledigt.


    Vielen Dank an Euch, für die Unterstützung und Erfahrungsaustausch.


    Gruß

  • da ich den genauen Inhalt einer solchen Erklärung ja gar nicht kenne und die mir diese als Volage mal senden sollen. Kann ja nichts zustimmen, was ich vorher nicht gelesen habe.

    Da liegst Du meiner Ansicht nach vollkommen richtig,denn es kommt ja ganz entscheidend darauf an,daß die von der Bank gewünschte Verschwiegenheitserklärung deren(!!)Ansprüchen genügt.


    Ich würde der Bank schreiben,daß Du Deinerseits ebenfalls "entgegenkommenderweise" Ihr Angebot bezüglich der Zahlung der Bearbeitungsgebühr annehmen möchtest.


    Damit sichergestellt sei,daß Deine ebenfalls damit zugesicherte Verschwiegenheit ihren(der Bank)Ansprüchen genüge,wünschest Du eine von der Bank vorbereitete Erklärung in Textform bezüglich der gesamthaften(!!)Übereinkunft sowohl bezogen auf die Zahlung(beinhaltet gleichzeitig den endgültigen Abschluß des Verfahrens) als auch auf die Verschwiegenheit.


    Das ganze schließt Du mit einer Fristsetzung bis zum 20.1.2017 ab und sicherst zu,daß Du Dich Deinerseits bis dahin an den Inhalt Deiner Ausführungen gebunden fühlst.


    Du (und die anderen "Kämpfer"hier)solltest Dir darüber im klaren sein,daß Sturheit gegenüber einem Gegner,der am längeren Hebel sitzt,ab jetzt nur noch kontraproduktiv sein kann.


    Ich kann Dir nur raten,die "Akte zu schließen",denn mehr wirst Du nicht mehr "herausholen" können.


    P.S.:Es ist allgemein üblich,daß bei Vergleichen wie dem Deinen Verschwiegenheit vereinbart wird.Dann schreibst Du hier im Forum eben ohne Nennung von "Roß und Reiter" oder häst den Mund.

  • @ebbe sand
    Hallo ebbe,
    ich verstehe das doch richtig:
    Die Bank weigert sich bislang, die Dir zustehenden Zinsen auf die unrechtmäßig erhobene Bearbeitungsgebühr zu zahlen, oder?
    Den Vergleich würde ich auf jeden Fall ablehnen. Auf die Zinsen hast Du einen Rechtsanspruch, genau so wie auf die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr.


    Die Bank hat aber keinen Anspruch auf Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Wenn Du die ablehnst, kann sie nichts dagegen unternehmen, außer dass sie sich noch länger weigert, zu zahlen. Dann kannst Du sie aber per Gerichtsbeschluss dazu bringen.
    Ich weiß, dass etliche Kreditnehmer sich beim Vergleich betr. desWiderrufs mit einer Verschwiegenheitserklärung einverstanden erklärt haben, die haben sich das aber zum großen Teil bezahlen lassen.


    Wenn Du aber das Gezerre mit der Bank um die Zahlung der Zinsen leid bist und die Angelegenheit bald erledigt haben willst...., dann kannst Du das auch annehmen.
    Ich würde aber auf Zahlung der Zinsen beharren. Das mit der Verschwiegenheitserklärung ist m.E. ein Nebenkriegsschauplatz.

  • @nottele:


    Deine Zusammenfassung ist meiner Ansicht nach unpräzise:


    Die BSP(!!,keine Bank!)ist bereit,die bisher bestrittenen und langwierig verzögerte Forderung der von "Ebbe Sand" geforderten Bearbeitungsgebühren anzuerkennen und ihm auszuzahlen.


    Dafür wünscht sie von seiner Seite eine "Verschwiegenheitserklärung".


    Vereinfacht ausgedrückt:Zahlung gegen Verschwiegenheitserklärung.


    Es ist demnach KEIN VERGLEICH im engeren Sinne,sondern eine auf "BSP-Deutsch" gemachte Kapitulation,aber keine bedingungslose,denn davor haben Bausparkassen(und auch Banken etc)eine Heidenangst.


    Alles andere spielt keine Rolle mehr.


    Deutlich:"Ebbe Sand" hat die "Karotte" fünf Zentimeter vor seinen Augen und braucht sie "nur" noch zu vertilgen.


    Macht er das nicht und versucht anhand der Rechtslage sich auch noch weitere ihm seiner Ansicht nach zustehende "Kleinkarotten" einzuverleiben,wird die "große Karotte weggezogen"; er muß "kläffen" und darauf hoffen,daß ihm "irgendwann" die große und die kleinen Karotten möglicherweise (wieder)zuerkannt werden.


    Deshalb ist und bleibt er in der schwächeren Position oder opfert weiterhin Zeit und Nerven.


    Klassischer Fall von---noch eine Analogie------"Spatz in der Hand oder Taube auf dem Dach!."


    Ich selbst würde den Spatz nehmen und habe in meinem Vorposting erklärt,was ich an "Ebbe Sands" Stelle der BSP vorlegen würde.

  • @'IanAnderson2


    Wieso ist das unpräzise, wenn ich eine Bausparkasse als Bank bezeichne? Ist doch m.E. unerheblich.
    Zum Inhaltlichen :
    Ich kann verstehen, dass du dich nach jahrelanger Warterei entscheiden könntest, auf den Vorschlag der BSQ-Bauspar AG einzugehen.
    Für meinen Teil würde ich auf Auszahlung der Zinsen jedoch bestehen, zumal die Zinsen hier höher liegen als beim Sparbuch. Da kann ich gut in Kauf nehmen, noch eine Weile zu warten.
    Das mit der Verschwiegenheitserklärung kann man so sehen wie du, ich würde sie jedoch nicht unterschreiben, es sei denn, man böte mir etwas dafür.

  • @nottele


    Mach Dir doch bitte die Mühe GENAU zu lesen:


    a)Banke und BSP haben UNTERSCHIEDLICHE Geschäftsmodelle,unterliegen UNTERSCHIEDLICHEN Regulationsvorschriften und UNTERSCHIEDLICHEN gesetzlichen Anforderungen:das sind---wahrscheinlich kommen noch weitere hinzu----WESENTLICHE Unterschiede,


    b)DU hast in DEINEM Posting geschrieben,daß DU den Ersteller "Ebbe Sand" so verstehst,daß die BSP sich WEIGERT,die Bearbeitungsgebühren zu bezahlen;TATSÄCHLICH hat er aber geschrieben,daß die BSP bereit ist,diese Gebühren zu bezahlen,allerdings NUR,wenn er eine Verschwiegenheitserklärung abgibt.Auch das ist ein WESENTLICHER Unterschied,


    c)ICH bin NICHT der USER "Ebbe Sand",sondern der USER "Ian Anderson2",auch das ist ein WESENTLICHER Unterschied,denn es geht NICHT darum,MICH zu beraten,sondern den User "Ebbe Sand".DIESEN habe ich angesprochen und meine BEGRÜNDETE Empfehlung gegeben.


    Unterlaß es demnach bitte MICH zu beraten und wenn Du Dich äußerst,wären stichhaltige Begründungen für "Ebbe Sand" hilfreich und nützlich statt einfach nur plakativ irgendwelche Feststellungen wie "ich würde die Zinsen fordern" und Ähnliches vorzunehmen.

  • Hallo IanAnderson2 und Nottele,


    bitte nicht wegen mir Stress bekommen !!! Das ist die Sache nicht wert. Zuerst mal danke an Beide für
    euer Statement und eure Einschätzung, auch wenn diese etwas voneinander abweichen. Hat sicherlich jeder Recht mit dem was er schreibt.


    Also nochmal zu mir:
    Richtig, die BSQ will die Bearbeitungsgebühr bezahlen und im Gegenzug diese Verschwiegenheitserklärung haben.
    Was nicht in dem Schreiben erwähnt ist, sind die Zinsen. Und diese möchte ich auch haben.


    ################


    Also nach langem überlegen, werde ich denen jetzt schreiben, dass ich nach wie vor auf meine Forderung bestehe und entgegenkommenderweise (nett formuliert Anderson) das Angebot der Rückzahlung annehme allerdings nur, sofern auch die angefallenen ZInsen seit 2008 zurückerstattet werden und eingerechnet sind. Aufstellung mache ich im Zinsrechner und schicke es mit.


    Des weiteren, werde ich der Verschwiegenheitserklärung vorerst nicht zustimmen, so lange mir diese nicht schriftlich vorliegt und mir der Inhalt einer solcher Erklärung bekannt ist.


    GLG und Danke
    Ebbe

  • Hallo IanAnderson,


    es tut mir leid, dass ich auf deine letzten Postings noch einmal eingehen muss, denn ich habe bisher Deine Beiträge zu schätzen gelernt. Ich will auch versuchen, sachlich zu bleiben.


    Zu a)
    Danke für die Belehrung, das habe ich bisher nicht gewusst. Ich verstehe auch noch nicht, was das in dieser Angelegenheit für Konsequenzen hat, ist mir aber letztlich egal, musst Du mir jetzt nicht erklären.


    Zu b)
    Ich habe (im Gegensatz zu Dir) das Posting von Ebbe so verstanden, dass er die Bearbeitungsgebühren und Zinsen von der BSQ fordert und im Wesentlichen deshalb mit dem Vergleich nicht einverstanden ist. Daher mein ausdrücklicher Rat, sich damit nicht zufrieden zu geben.


    Zu c)
    Ebbe Sand und Dich kann ich gar nicht verwechseln, da ich ihn schon lange auch durch persönlichen Umgang kenne.
    Wenn Du meine Posts noch einmal liest, wirst Du sehen, dass ich Dich nie beraten habe. Ich habe nur geschriben, dass ich Verständnis dafür zeigen würde, dass Du Dich entscheiden KÖNNTEST (Konjunktiv; gemeint ist, wenn Du Ebbe wärest!), auf den Vorschlag einzugehen.
    Ich hoffe, dass Du das jetzt so verstehst, wie es gemeint war.


    Du schreibst zuletzt:

    Mach Dir doch bitte die Mühe GENAU zu lesen:

    Vielleicht solltest Du etwas genauer lesen, bevor Du Dich angegriffen fühlst, was nie in meiner Absicht lag, und wie ich auch jetzt meine Stellungnahme nicht verstanden wissen möchte.


    Mit durchaus freundlichen Grüßen


    nottele

  • Hallo Ebbe,


    das finde ich gut so; und wennDu die BG und dieZinsen erhältst und die BSQ nur damit glücklich wird, wenn Du die Erlärung unterzeichnest, dann "mach ett"


    Gruß


    nottele