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Bei der Darlehensgebühr für das Bauspardarlehen sieht der Anwalt dagegen sehr gute Chancen auf einen Erfolg. Zur Verhinderung der Verjährung hat er jetzt das Mahnverfahren (?) eingeleitet.
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Ich habe dich weiter oben so verstanden, dass die Darlehensgebühren erst 2013 fällig wurde.Nach meinem derzeitigen Verständnis, ist doch das Datum der Zahlung grundlegend; sieht das der Anwalt anders? Damit habt ihr doch noch kein Verjährungsproblem , oder? Warum muss dann jetzt das Mahnverfahren eingeleitet werden?