Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr

  • An alle" BSQ" Kunden.Wir haben klage eingereicht beim Landgericht Nürnberg.Wir mussten gleich vors Landgericht,da man uns 2006 8205 Euro Bearbeitungsgebühr abgezogen hat.Diese Gebühr wurde auch als Bearbeitungsgebühr ausgezeichnet.Zusätzlich wurden noch 269 Euro Wertermittlungsgebühr verlangt,macht zusammen 8474 Euronen ohne Zinsen.Die Bsq hat sich einen Anwalt genommen und jetzt schaun wir mal.Ich kann nur jedem raten.Nicht den Mut verlieren und Durchhaltevermögen zeigen.


    @steff1968
    @nottele
    @burgfragen
    hallo zusammen. Wollte mal kurz nachfragen, wie ich weiter vorgehen soll.
    Wenn ich das richtig gelesen haben wir haben ja alle BSQ sachen abgeschlossen. (Nottele und ich ja sogar über die selben Halsabschneider)
    Ich habe am Freitag die Absage von denen bekommen, hatte aber zeitgleich und auf Grund der Frist den OM der privaten Bausparkassen angeschrieben und Beschwerde eingelegt.
    Wie gesagt, Absage von BSQ kam jetzt. Denke mal, dass dies ein Standardschreiben ist bei dem sie 3 Begründungen für die Ablehnung angeben. Oder habt Ihr andere Schreiben erhalten?
    Von OM bis dato noch nichts gehört.
    Muss ich mich jetzt nochmal an den OM wenden, oder direkt Klage erheben?
    Bei mir geht es da auch um rund 4000 Euronen

  • Wie gesagt, Absage von BSQ kam jetzt. Denke mal, dass dies ein Standardschreiben ist bei dem sie 3 Begründungen für die Ablehnung angeben. Oder habt Ihr andere Schreiben erhalten?


    Bisher noch nichts Neues gehört. Dann bin ich die nächsten Tage mal gespannt..


    Du hattest Dich doch an den Ombudsmann gewandt, hast Du denn von dem schon was gehört? Dessen Entscheidung würde ich doch abwarten, bevor ich direkt Klage erheben würde.
    Bei mir liegt es anders, da ich ein Mahnverfahren eingeleitet habe. Dessen Verlauf will ich erst mal abwarten und dann weitere Schritte mit dem Anwalt beraten.

  • ebbe sand


    Ich bin ebenfalls BSQ-Kunde. Das Ablehnungsschreiben der BSQ habe ich hier auf Seite 5 gepostet.


    Mein Anwalt hat Mitte/Ende 12/2014 das Mahnverfahren gegen die BSQ eingeleitet. Habe bis jetzt nichts gehört, wenn es Neuigkeiten gibt werde ich sie hier mitteilen.

  • nottele


    Hallo, Sie schreiben in Ihrem Beitrag vom 19.01. dass die Bank Verhandlungsbereitschaft signalisierte. Darf man nachfragen, was die Bank konkret anbot (nur interessehalber, falls es sich um die BSQ handelte...)?


    Der Anwalt hatte wohl die Info, dass die BSQ angeblich einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg gehen wolle. Bisher ist in dieser Hinsicht jedoch noch nichts erfolgt.
    Allerdings hat die BSQ inzwischen gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, ohne Begründung. Mein Anwalt meint, ich solle noch warten, bevor wir etwas unternehmen.

  • Superpupsi
    nottele
    Ihr schreibt, dass ihr das Schreiben in ähnlicher Form erhalten habt. In wie fern weicht denn das Schreiben davon ab.


    Hallo "ebbe", ich habe das Schreiben der BSQ rausgeholt und mit Deinem verglichen - es ist wortwörtlich der gleiche Text einschließlich der beiden Unterschriften.
    Aber ich denke, die "Argumente" sind schon so oft widerlegt worden (von den Verbraucherzentralen und etlichen Anwälten auf unterschiedlichen Webseiten), dass ich mir da keinen Kopf mache.

  • @ ebbe sand
    Hab das Schreiben im Moment nicht zur Hand, werd es aber bei Gelegenheit nochmals vergleichen und berichten.


    Was den OM anbelangt, da steh ich im Moment vollkommen auf dem Schlauch. Das Einschreiben ist laut Sendungsverfolgung zwar aufgegeben und auf dem Weg, der Rückschein oder eine sonstige Bestätigung steht aber noch aus. Am Telefon ist ein Automat geschaltet der darauf verweist, das es aufgrund einer "Postflut" nicht möglich ist, Auskünfte zu bestimmten Sendungen zu erteilen.
    Und eine Beschwerde bei der Deutschen Post ist bis dato auch zwecklos geblieben.


    Also bleibt mir im Moment nur abzuwarten.

  • Hallo an alle Immobilien-Kredit-Geschädigten!
    Ich habe einige Gerichtsurteile gefunden, von denen ich zwei ins Forum geben möchte, um uns allen Mut zu machen:


    Land­gericht Frank­furt a. M., Urteil vom 20.06.2013,Aktenzeichen: 2-05 O 452/12
    Die Kläger hatten bei der Bauspar-Tochter der Deutsche Bank eine Finanzierung über fast 500 000 Euro mit zunächst tilgungsg­freiem Sofort­kredit und einem Bauspar­vertrag zur Ablösung des Darlehens abge­schlossen. Sie klagten auf Erstattung der Bearbeitungs­gebühr für den Sofort­kredit und auf die Fest­stellung, keine weitere Darlehens­gebühr im Rahmen des Bauspar­vertrags und keine Darlehens­konto­führungs­gebühr zahlen zu müssen. Das Land­gericht Frank­furt a. M. verurteilte das Unternehmen in allen Punkten. Nur die zusätzlich kassierte Abschluss­gebühr darf die Deutsche Bank Bauspar AG behalten.


    Das Landgericht Frankfurt am Main hat durch Urteil vom 20.6.2013, Az. 2-05 O 103/13 einer Klage gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG auf Rückzahlung der Darlehensbearbeitungsgebühr in Höhe von 7.500,00 € stattgegeben. Die Deutsche Bank verteidigte sich damit, dass es sich bei dem Darlehen um keinen Verbraucherkreditvertrag handele, dass die Gebühr individuell vereinbart worden sei und dass die Bearbeitungsgebühr eine sog. Preishauptabrede gewesen sei.


    Jetzt zeigen wir unserer Bank wirklich die rote Karte :!:

  • @ame56
    @nottele
    @ebbe sand


    Mein Schreiben deckt sich zu 100% mit dem auf Seite 5 aufgeführten Schreiben von ame56.


    Was mir gerade aufgefallen ist, im Gegensatz zu mir und ame56 fordert ebbe sand die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr und nicht der Darlehensgebühr von der BSQ. Daraus resultieren wohl die unterschiedlich zitierten Urteile des Hanseatischen OLG und u. a. der Verweis auf das Nürnberger AG.

  • @nottele


    Mut machen ist gut, Übermut machen wäre schlecht. ;)


    Damit solcher gar nicht erst aufkommt, möchte ich auch auf gegenteilige Rechtsprechung hinweisen.


    Die Kanzlei Stenz & Rogoz in Hersbruck meldete am 23.12.2014:


    Das Amtsgericht Nürnberg hat in einer aktuellen Entscheidung die 2 %-igen Darlehensgebühren im sog. BaufiQuick-Vertrag der ehem. Quelle Bauspar AG, jetzt BSQ Bauspar AG, für wirksam erklärt. Einen Verstoß gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nimmt das Amtsgericht nicht an. Das Amtsgericht meint, es handele sich vorliegend nicht um ein Bearbeitungsentgelt im Sinne der aktuellen Rechtsprechung des BGH in seinen Urteilen vom 13.05.2014 (Az.: XI ZR
    405/12 und Az.: XI ZR 170/13) sowie vom 28.10.2014 (Aktenzeichen: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14). Es handele sich nicht um eine Vergütung für die Abgeltung des Verwaltungsaufwands der darlehensgebenden Bank, sondern "entgilt die Überlassung des Darlehenskapitals, also die darlehensvertragliche Hauptleistung".


    Unsere Kanzlei ist der Meinung, dass das Amtsgericht Nürnberg die Rechtsprechung des BGH erneut zu eng auslegt. Bereits in der Vergangenheit lag das Amtsgericht falsch, als es Rückforderungsansprüche von Bearbeitungsgebühren als verjährt ansah. Das Amtsgericht musste vom Landgericht Nürnberg-Fürth aufgehoben werden. Die Rechtsprechung wurde dann vom BGH aufgehoben.

    Wir empfehlen daher unseren Mandanten, ihre Ansprüche gegen die BSQ Bauspar AG weiterzuverfolgen.


    Dazu ist zu bemerken, dass man im Rahmen von Bausparverträgen durchaus zwischen der Bearbeitungsgebühr für ein Vorfinanzierungsdarlehen und der Darlehensgebühr für das Bauspardarlehen unterscheiden kann und meiner Meinung nach auch unterscheiden muss. Erstere ist sehr wahrscheinlich rechtswidrig, letztere hingegen mit dem AG Nürnberg möglicherweise doch rechtmäßig. So sieht es immerhin auch der pensionierte frühere Vorsitzende des Bankensenats des BGH, Gerd Nobbe.


    Wir werden sicher in den nächsten Monaten lesen können, wie sich das dem AG Nürnberg übergeordnete LG Nürnberg-Fürth in dieser Frage positioniert.

  • @ame56
    @nottele
    @ebbe sand


    Mein Schreiben deckt sich zu 100% mit dem auf Seite 5 aufgeführten Schreiben von ame56.


    Was mir gerade aufgefallen ist, im Gegensatz zu mir und ame56 fordert ebbe sand die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr und nicht der Darlehensgebühr von der BSQ. Daraus resultieren wohl die unterschiedlich zitierten Urteile des Hanseatischen OLG und u. a. der Verweis auf das Nürnberger AG.


    @Superpupsi
    bei mir ist das Ganze als Bearbeitungsgebühr aufgeführt und so wie ich das lese für das vorfinazierungsdarlehen.. Siehe auch den Beitrag von Torsten H. Vielleicht unterscheidet sich hier die abweichenden Antworten der bsq.
    Notelle und ich hatten das über einen Finanzdienstleister und über ein Vorfinazierungsdarlehen abgeschlossen.

  • @TorstenH
    habe ja dieses Ablehnungsschreiben von BSQ bekommen. Was mir etwas Mut macht, ist dein Beitrag der Anwaltskanzlei, da es bei mir um rein die BG für die Vorfinanzierung geht. Brief an OM ist zeitgleich kurz vor Torschluß ( vorab per Fax und Mail) rausgegangen. Von dem habe ich jetzt noch gar nichts gehört. Meine Frage: Soll ich erst mal auf die Antwort des OM warten, oder muss ich in einer bestimmten Frist auf das Schreiben der BSQ reagieren. Wenn zweiteres der Fall wäre, dann müsste ich dies wohl am besten über einen Anwalt tun. Was würdest Du vorschlagen?
    Noch ne Frage: Wie bekommt man denn mit, wenn das LG Nürnberg Urteile herausbringt, die das Ganze vielleicht positiv für den Verbraucher darstellen?