Alles anzeigenHallo @all,
besonders an diejenigen, die noch wegen ihrer Darlehensgebühr kämpfen müssen.
Nikolaus hatte ja im Mai gepostet:
Also meine Klage hat es bis zum BGH geschafft!
Danach ist nun nichts mehr gekommen. Zufällig habe ich nun einen Bericht bei "test.de" unter der Chronik der Ereigmisse (die Bearbeitungsgebühr betreffend) folgenden Bericht gefunden:
23.5.2016 Rechtsanwalt Dr. Phillipp Banjari aus Köln berichtet: Wohl um ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil des Oberlandergerichts zu verhindern, hat die Wüstenrot Bausparkasse die Forderung einer Erbengemeinschaft auf Erstattung von rund 17000 Euro Darlehensgebühr zuzüglich Zinsen, Gerichts- und Anwaltskosten vor dem Oberlandesgericht Stuttgart akzeptiert. Die Oberlandesrichter hatten keinen Zweifel daran gelassen, dass sie die Bausparkasse zur Erstattung verurteilen werden. Offenbar glaubt Wüstenrot auch nicht mehr daran, dass der Bundesgerichtshof Gebühren für Bauspardarlehen für rechtmäßig halten wird. Das Anerkenntnisurteil ist jedenfalls rechtskräftig. Weitere Details zum Verfahren im ausführlichen Bericht der Stuttgarter Zeitung.
Das müsste Dir, @Nikolaus und allen, die noch im Streit mit ihrer BSpK liegen, Auftrieb gegeben haben, oder habt ihr das noch nicht gesehen?
Es ist so still geworden in diesem Thread, dabei drücke ich immer noch allen die Daumen und höffe, dass die Sache auch für Euch noch gut ausgeht!
Lasst doch von Euch hören, am besten eine Erfolgsgeschichte!!!
Gruß , nottele
Hallo nottele,
ja ich lebe noch, lach.
Ich warte und warte und warte. Meine Klage wurde ja vom LG Heilbronn nieder geschmettert. Habe aber einen Top Anwalt, dieser hat Berufung eingelegt. Nun ist ein Anwalt vom BGH für mich tätig. Berufung ist seit Mai 2016 eingereicht.
Genauso wie es in der Stuttgarter Zeitung steht hat die Bspk. argumentiert. Alles fließt in einen großen Topf und die Bauspargemeinschaft provitiert davon. Ha, ha dass ich nicht lache ... die einzigen die davon provitieren ist die Bausparkassen.
Sobald ich dass Urteil habe melde ich mich.
Frohe Weihnachten wünscht Nikolaus
Alles anzeigenHallo @all,
besonders an diejenigen, die noch wegen ihrer Darlehensgebühr kämpfen müssen.
Nikolaus hatte ja im Mai gepostet:
Also meine Klage hat es bis zum BGH geschafft!
Danach ist nun nichts mehr gekommen. Zufällig habe ich nun einen Bericht bei "test.de" unter der Chronik der Ereigmisse (die Bearbeitungsgebühr betreffend) folgenden Bericht gefunden:
23.5.2016 Rechtsanwalt Dr. Phillipp Banjari aus Köln berichtet: Wohl um ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil des Oberlandergerichts zu verhindern, hat die Wüstenrot Bausparkasse die Forderung einer Erbengemeinschaft auf Erstattung von rund 17000 Euro Darlehensgebühr zuzüglich Zinsen, Gerichts- und Anwaltskosten vor dem Oberlandesgericht Stuttgart akzeptiert. Die Oberlandesrichter hatten keinen Zweifel daran gelassen, dass sie die Bausparkasse zur Erstattung verurteilen werden. Offenbar glaubt Wüstenrot auch nicht mehr daran, dass der Bundesgerichtshof Gebühren für Bauspardarlehen für rechtmäßig halten wird. Das Anerkenntnisurteil ist jedenfalls rechtskräftig. Weitere Details zum Verfahren im ausführlichen Bericht der Stuttgarter Zeitung.
Das müsste Dir, @Nikolaus und allen, die noch im Streit mit ihrer BSpK liegen, Auftrieb gegeben haben, oder habt ihr das noch nicht gesehen?
Es ist so still geworden in diesem Thread, dabei drücke ich immer noch allen die Daumen und höffe, dass die Sache auch für Euch noch gut ausgeht!
Lasst doch von Euch hören, am besten eine Erfolgsgeschichte!!!
Gruß , nottele