Steuererklährung Pflichtabgabe

  • Hallo zusammen,
    Meine Eltern sind von Finanzamt an die Abgabe der Steuererklärung erinnert worden. Ich bin jedoch der Meinung dass die keine Pflicht zur Abgabe haben. Die Situation sieht wie folgt aus:
    Beide waren bis 2015 Vollzeit berufstätig. November 2015 wurde meine Mutter Arbeitlos und bekam das Arbeitslosengeld für 12 Monate. 2015 Steuererklährung wurde abgegeben, soweit alles in Ordnung.
    2016 mein Vater ganzes Jahr berufstätig (Jahresgehalt ca. 28.000€) meine Mutter bezog bis zum November noch Arbeitslosengeld (insgesamt waren es ca. 13.000€) und ab da, keine weiteren Bezüge vom Amt, da der Vater Arbeitet.
    Zusätzlich arbeitet meine Mama noch auf 320€ Basis / Minijob.
    Nun ist die Frage? Weil sie ja ganzes Jahr keinen steuerpflichtigen Lohn bekommen hat, sind meine Eltern zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet oder nicht?
    Wenn ja, lohnt sich hier die Einzelveranlagung?
    Und können die nächstes Jahr, wenn die dieses Jahr eine andere Veranlagungsart auswählen wieder zur gemeinsamen Veranlagung zurück?


    Vielen Dank schon mal im Voraus.

  • Nun ist die Frage? Weil sie ja ganzes Jahr keinen steuerpflichtigen Lohn bekommen hat, sind meine Eltern zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet oder nicht?

    Deine Mutter hat im Jahr 2016 Arbeitslosengeld bezogen, das unterliegt dem sog. Progressionsvorbehalt (32b EStG). Und dann sind deine Eltern zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).


    Wenn ja, lohnt sich hier die Einzelveranlagung?

    Einfach mal beide Varianten durchrechnen. zB hier:


    http://www.finanzamt.bayern.de…ng/Progressionsvorbehalt/


    Und können die nächstes Jahr, wenn die dieses Jahr eine andere Veranlagungsart auswählen wieder zur gemeinsamen Veranlagung zurück?

    Ja, dieses Wahlrecht kann man jedes Jahr neu ausüben.