Anrechnung von Belegen trotz Pauschbetrag?

  • Hallo!
    Die Vorgeschichte:
    Ich habe einen berufsbedingten Umzug abgesetzt. Dann wollte das Finanzamt die Belege zu den Umzugskosten sehen, ohne genaue Angaben zu machen welche Belege zu welchem Posten.
    Ich habe dann, weil ich nicht mehr auf dem Schirm hatte was wo und wie pauschalisiert angerechnet werden konnte, alles was ich gefunden habe beim Finanzamt eingereicht. Auch Belege für Kosten die im Pauschbetrag schon inkludiert waren.
    Nun habe ich einen geänderten Bescheid vom Finanzamt erhalten, in dem die Kosten für meinen Umzug anstatt in Höhe von 1990 Euro aus dem ersten Bescheid, nur zu ca. 1405 Euro angerechnet werden könnten.


    Meine Fragen:
    1. Kann es sein, dass das Finanzamt aufgrund meiner Belege gesehen hat, dass meine tatsächlichen Kosten für die normalerweise paschal angegebenen Posten unter dem Pauschberag lagen und diese dann statt dessen angerechnet hat? ?(
    2. Wenn ja, ist das rechtens? Gerade unter dem Aspekt, dass mir nicht genau mit geteilt wurde welche Belege das Finanzamt sehen wollte?
    Ich fühle mich ziemlich übers Ohr gehauen und finde, dass es unmöglich vom Staat wäre wenn das in Ordnung wäre. Im Grunde mit einem Trick Belege für Paschbeträge erhalten und diese dann zu Gunsten des Staats verwenden? :evil:
    3. Ist das Recht da nicht eher auf der Seite des Steuerzahlers, oder kann mir jemand der Ahnung hat genau sagen was ich für Möglichkeiten habe dagegen vor zu gehen, oder auch nicht? Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo Litzi,


    es gibt ja solche und solche Pauschalen. Die "offiziellen" Pauschalen wie zB die Umzugskostenpauschale kann dir niemand streitig machen. Es gibt aber auch Kosten, wo das Finanzamt deine Schätzungen "pauschal" (in gewissen Grenzen) akzeptiert, das dann aber ändert, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind.


    In deinem Fall würde ich den Spieß jetzt einfach umdrehen und das FA bitten nachzuweisen, wie es auf die 1.405 Euro kommt und warum die darüber hinaus gehenden Kosten nicht anerkannt werden.


    Hier noch ein Link zu den Pauschalen: http://www.bundesfinanzministe…rz-2016-Februar-2017.html

  • Ich würde Oekonoms Rat unbedingt folgen.Das machst Du am besten in Form eines Widerspruchs gegen den erhaltenen Bescheid.


    Allerdings bleibt Dir es nicht erspart,daß Du meiner Ansicht nach der Nachweis- Aufforderung des FA zu blauäugig gefolgt bist.


    Ich hatte vor vielen Jahren auch mal eine vergleichbare Situation.Da habe ich dem FA nur ganz kühl mitgeteilt,daß meine pauschal angesetzten Kosten bereits im Bescheid vom....... steuerlich gewürdigt worden seien.


    Es erfolgte keine Reaktion,allerdings erhielt ich einige Jahre(!!) später eine identische Aufforderung,die ich ebenso kühl beantwortet habe.


    Dann war Ruhe.