Schönheitsreparaturen beim Auszug

  • Hallo,
    ich bin Vermieter einer 4-Jahre alten Eigentumswohnung. Die Schönheitsreparaturen sind rechtsgültig auf den Mieter abgewälzt, der jetzt nach 4-jähriger Mietzeit auszieht. Die Wohnung ist "normal" abgenutzt.
    Meine Fragen:
    a) Muss der Mieter renovieren und ggf. in welchem Umfang? Genügt das Verschließen der Dübellöcher oder müssen die Räume neu gestrichen werden?
    b) Falls nicht neu gestrichen werden muss, kann ich dann dem Nachmieter die Wohnung trotzdem als "neurenoviert" übergeben?
    Danke für die Antwort!
    troppikom

  • Die Sachlage ist kompliziert und hängt von der Formulierung im Mietvertrag ab.


    Ich empfehle DRINGEND einen Besuch bei Haus und Grund,da mittlerweile die neue Rechtslage in wesentlichen Punkten von der "gewohnten" zugunsten der Mieter abweicht.


    Diesen gegenüber den Mund aufzumachen,solltest Du tunlichst lassen,bis Du Dich sachkundig gemacht hast.


    Bis dahin bezweifle ich sogar,daß die Verwendung des Wortes "rechtssicher" in Deinem Einleitungsstatement zutreffend ist,