Antrag auf Lohnsteuerermäßigung in Probezeit und Berufseinsteiger

  • Hallo Zusammen,


    ich arbeite seit August als Einsteiger und mit 6 monatiger Probezeit. Da ich weit pendele mit dem ICE jeden Tag, habe ich vor für November und Dezember zusammen mit dem Urlaubsgeld eine Lohnsteuerermäßigung zu beantrage,


    Jetzt habe ich die Fragen:


    1) Geht das überhaupt in der Probezeit (die kennen ka nicht den Arbeitsvertrag...)?
    2) Wie wird das nun berechnet, da ich ja erst seit August arbeite.
    3) Darf ich also nur die Arbeitstage seit August für die Entfernunqspauschale benutzen?
    4) Und wenn ja dann dann alle Arbeitstage bis Ende diesen Jahres oder nur bis November?

  • 1) Klar. Der Arbeitsvertrag ist auch nicht relevant, sondern die zugehörigen Aufwendungen (z.B. die ICE-Fahrt)
    2) Dazu mal auf die letzte Seite des Vordrucks schauen, da ist der Rechenweg dargestellt
    3) MMn nein da hier zunächst ein Jahresbetrag berechnet wird, der dann in einen Monats- bzw. Tagesbetrag umgerechnet wird.
    4) Die Frage verstehe ich nicht, das Arbeitsverhältnis ist doch auf Dauer angelegt? Und warum nicht noch jetzt sofort beantragen statt im Oktober für November und Dezember?

  • Danke.


    Bei mir ist auf der letzten Seite kein Rechenweg. Welchen Vordruck meinst du genau?


    Also muss ich den Fahrtweg ab August nehmen, oder wie kann ich dann schon im Voraus genau ausrechen wie hoch der Freibetrag sein wird? Denn ich habe ja erst 2 Monaten gearbeitet und da weiß ich noch nicht, ob sich das überhaupt lohnt?



    Ich habe mich nun bei Elster registriert.


    Ich hoffe, dass ich diese Ermäßigung auch online im Elster-Portal machen kann?

  • Den langen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung (6 Seiten) hier https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do


    Was meinst Du mit lohnt? Wenn der Werbungskostenfreibetrag überschritten wird "lohnt" es sich immer, da Du in 2017 weniger Steuern zahlst, die Du sonst erst in 2018 nach dem Lohnsteuerjahresausgleich bekommen hättest.


    Nachtrag: Ich nutze das Wiso-Steuer-Sparbuch 2017. Dort kann man auch für die Lohnsteuerermäßigung die Daten eintragen und dann bekommt man direkt das Ergebnis, das stimmt meist ziemlich gut mit dem Finanzamt. Unter https://www.buhl.de/steuern-testversionen kann man eine Testversion herunterladen, die kann dann zwar nicht drucken, aber mMn sollte eine Simulation möglich sein.

  • Und wo ist dort ein Rechenweg für die Pauschale? Und was nun? Gilt das erst ab August, oder den ganzen Jahr?


    Welche Anzahl von Arbeitstagen muss ich denn nun nehmen?


    Wo gebe ich den Antrag ab?


    :-).-)

  • Hey, ich habe noch zwei wichtige Fragen?


    Da ich zum August umgezogen bin, kann ich dort auch die Umzugspauschale von ca. 80€ geltend machen und als Freibetrag nur für dieses Jahr beantragen?


    Benötige ich Belege für die Entfernugspauschale.


    Ich nutze zwar ein ICE Ticket, aber das ist günstiger als die Entfernungspauschale. Daher bekomme ich die vollen 4500€ erstattet. Und Wohnort haben die ja eh, also braucht man doch keine Belege dafür...

  • Wo gebe ich den Antrag ab?

    Beim Finanzamt

    Welche Anzahl von Arbeitstagen muss ich denn nun nehmen?

    Die tatsächlichen AT, also ohne Krankheit und Urlaub


    Ich hatte geraten Dir das Wiso als Testversion runterzuladen. Warum machst Du das nicht,. Ich habe es jetzt für Dich gemacht. Ergebnis sind 1.009 Euro Freibetrag wenn ich es richtig eingegeben habe. Bildschirmfotos findest Du gleich oben unter Konversationen.


    Für das neue Jahr nach Erhalt gleich den erhöhten Freibetrag für 12 Monate Job-Ticket abgeben.

  • Danke, ja ich beschäftige mich gerade mit dem Programm und fülle es komplett aus.


    Da ich in der Probezeit bin, möchte ich nur für dieses Jahr den Freibetrag und das nächste Jahr ist mir total egal, da sich dann eh alles ändert an Gehalt...


    Also ich hoffe, dass das dann ab Januar wieder alles "normal " ist und ich dann nur noch die Steuererklärung machen muss.


    Ein wenig unsicher bin ich mir noch bzgl. voraus. Bruttoarbeitslohn, welche schon anteilig berechnet wird, da ich ja August angebe. Ich weiß nur nicht, was ich mit dem Weihnachtsgeld machen soll. Denn ich bekomme nur anteilig das Weihnachstgeld. Da ich mind. 3 Monate dort bin, aber bis Dezember insgesamt nur 5 Monate gearbeitet, soll ich also das Weihnachtsgeld auf die 5 Monate umrechnen?


    Sollte ich es einfach weglassen? Dann krieg ich ja weniger Freibetrag, aber lieber weniger als später was zurückzahlen müssen, oder?



    Muss man exakt sein beim Arbeitsweg? ich nehme an die überprüfen das und korrigieren das eh, von daher muss ich das ja nicht genau angeben. Denn dort wird ja nur über google maps berechnet der Autobahnweg. Ich fahre aber ICE, dann noch mal 10 min U-Bahn und dann lauf ich nochmal nen Kilometer...Der Weg zum Hbf ist auch nen Kilometer...


    Ich hab jetzt einfach mal die Entfernung, die mir berechnet wurde von 74 Km von Adresse zu Adresse angegeben...

  • Da ich in der Probezeit bin, möchte ich nur für dieses Jahr den Freibetrag und das nächste Jahr ist mir total egal, da sich dann eh alles ändert an Gehalt..

    Dann wartest Du aber ungefähr ein Jahr auf die Erstattung. Insofern würde ich auch für 2018 den Freibetrag beantragen. Du hast die Bilder in der Konversation (ganz oben oberste Zeile) noch nicht gefunden?

  • Danke die Bilder schaue ich mir sofort an. Was meinst du mit 1 jahr lange auf Erstattugng warten?? Das geht doch sofort im November und Dezember drauf. Oder warte ich 1 Jahr lange daurauf?


    Außerdem dachte ich man kann im ganzen Jahr den Antrag stellen?!


    Muss ich auf dem Antrag eigentlich auch die gestezliche Rente und Pflegeversicherung miteintragen?



    Ich habe gemerkt, dass ich erstmal die Gehaltsabrechnung ausdrucken muss, da ich die nicht per Post kriege,...Daher kann ich dazu keine genauen Angaben machen.

  • Ok, habe sie mir angeschaut. Soweit habe ich das dann auch. Danke für die Mühe!!


    Aber muss ich die Bahnkosten überhaupt eintragen, da sie niedriger sind als die Pauschale? Und wenn nein oder ja, muss ich dafür Belege mitschicken? Ich habe nämlich gar keine Rechnung für das Ticket bekommen, sondern einfach das Ticket gleich per post bekommen, was eigentlich komisch ist, oder? ;)

  • Was meinst du mit 1 jahr lange auf Erstattugng warten??

    Das bezog sich auf 2018. Wenn Du keinen Antrag für 2018 stellst erhälst Du die Steuererstattung für 2018 erst 2019 nach dem Lohnsteuerjahresausgleich.


    Außerdem dachte ich man kann im ganzen Jahr den Antrag stellen?!

    Gilt aber erst ab dem Monat nach Antrag


    Aber muss ich die Bahnkosten überhaupt eintragen, da sie niedriger sind als die Pauschale?

    Wahrscheinlich nicht. Ich würde es aber trotzdem machen und von der Bahn eine Bestellbestätigung o.ä. mitsenden.

  • Zitat

    Das bezog sich auf 2018. Wenn Du keinen Antrag für 2018 stellst erhälst Du die Steuererstattung für 2018 erst 2019 nach dem Lohnsteuerjahresausgleich.

    Das verstehe ich nicht, wenn doch der Antrag ab dem Monat nach Stellung gilt?

  • Aber wenn ich 2018 zu beliebiger Zeit wieder einen neuen Antrag stelle, da sich zB das Gehalt geändert hat, gebe ich doch den Januar an und bekomm dann ab den nächsten Monat den Freibetrag bezogen auf das gesamte Jahr...


    Oder wird mein Antrag für 2017 automatisch auf das nächste Jahr fortgesetzt??


    Du verunsicherst mich gerade.

  • Man kann den Freibetrag auch für mehrere Jahre bekommen, das ist mMn in Deinem Fall aber nicht sinnvoll, da Du ab 2018 höhere Kosten hast. Wenn Du nun in 2018 erst später einen Antrag stellst zahlst Du in den ersten Monaten, in denen kein Freibetrag vorhanden ist, zuviel Steuern. Die bekommst Du (vielleicht) schon unterjährig zurück falls Dein AG eine Lohnsteueroptimierung macht. Wenn nicht dann erst 2019 im Rahmen Lohnsteuerjahresausgleich.


    Daher meine ich, dass sich das frühzeitige Beantragen auf jeden Fall lohnt. Und wenn Du es mal gemacht hast ist es ja eine Sache von Minuten, da Du dann weisst wie es geht ...

  • Hi,


    auch wenn ich unterjährig den Antrag erst stelle, beziehen sich die Werbungskosten etc. doch auf das ganze Jahr, oder? Das was eine Lohnsteuerjahresausgleich vom Arbeitgeber macht, kenne ich mich aus. Ich möchte erstmal mich nur um diesen Antrag kümmern. Um Steuererklärungen kümmer ich mich nächstes Jahr. ich habe ja bis Ende Mai Zeit, oder nicht?

  • beziehen sich die Werbungskosten etc. doch auf das ganze Jahr, oder?

    mMn nicht, da zumindest der Antrag nur auf entstehende / entstandene Werbungskosten zielt, und die sind in 2017 kleiner als in 2018


    ich habe ja bis Ende Mai Zeit,

    Klar, nur je eher du etwas beantragst desto früher wirkt es zu Deinem Vorteil.

  • Nein, die Fahrtkosten beziehen sich ja auch ab meinem Arbeitsbeginn im August...Also wenn ich nächstes Jahr i Mai meine Entfernungspauschale geltend machen will, bezieht sich das doch natürlich auf das gesamte Jahr, da ich ja ab nächstes Jahr das Jahr beschäftigt bin...


    So.



    Muss ich wirklich nur diese Eine Zeile zur Entfernungspauschale eintragen (neben Adresse etc.) wie du es mir als Bild geschickt hast, wo dann ganz rechts eben 2009€ steht (in deinem Fall)?


    Dann ist da noch die Sache mit den Urlaub und Krankheitstagen. Mir wurde gesagt, dass der Samstag mit zählt, wenn man krank war?!


    Wie genau wird denn nun die Entfernung gemessen? Luftlinie, oder muss ich den Fußweg zum Hbf und dann die Gleisstrecke ausmessen etc?


    Man kann den Antrag nur ausgedruckt dem Finanzamt übergeben? Wie lange dauert dann die Bearbeitung. Sollte also das paar Tage früher abgeben?


    Momentan fällt mir grade nix mehr ein.

  • OK, wir haben von dem Thema ein grundsätzlich anderes Verständnis, da ich ungern unnötige Steuern zahle. Daher für die Facette kein Kommentar mehr von mir.


    Muss ich wirklich nur diese Eine Zeile zur Entfernungspauschale eintragen (neben Adresse etc.) wie du es mir als Bild geschickt hast, wo dann ganz rechts eben 2009€ steht (in deinem Fall)?

    Sofern nichts anderes mehr zum Angeben ist, ja. Nachdem Du Dir ja Wiso als Testversion runtergeladen hast würde ich es an Deiner Stelle damit einmal durcharbeiten, vielleicht fällt noch was auf.



    Dann ist da noch die Sache mit den Urlaub und Krankheitstagen. Mir wurde gesagt, dass der Samstag mit zählt, wenn man krank war?!

    Verstehe ich nicht. Bei 5-Tage-Woche mMn nicht.


    Wie genau wird denn nun die Entfernung gemessen? Luftlinie, oder muss ich den Fußweg zum Hbf und dann die Gleisstrecke ausmessen etc?

    Kürzeste alternativ verkehrsgünstigste Fahrstrecke mit dem Kfz. Würde hier eine Google Maps Abfrage ausdrucken und dazu hängen.


    Man kann den Antrag nur ausgedruckt dem Finanzamt übergeben? Wie lange dauert dann die Bearbeitung. Sollte also das paar Tage früher abgeben?

    Lt Wiso 2017 nur papiermäßig möglich