Wie lange kann ich ALG 1 beziehen, Höchstdauer des ALG 1

  • Guten Morgen!
    Im Artikel,"Wie lange kann ich ALG 1 beziehen?" steht auf Seite auf Seite 3 unten:
    Haben Sie in den letzten 5 Jahren ............, dann erhöht sich ihr Anspruch um diesen unverbrauchten Rest. Jedoch nur bis maximal auf die Höchstdauer des neuen Anspruchs (§ 147 Abs. 4 SGB III)"


    Im anschließend angeführten Beispiel wird jedoch im 4. Satz und nachfolgende ausgeführt: "Wird er jedoch nach 12 Monaten wieder arbeitslos, hat er einen neuen Anspruch auf 6 Monate ALG. Zu diesen 6 Monaten werden die 2 Monate Restanspruch hinzugerechnet. Die aktuelle Anspruchsdauer beläuft sich also auf 8 Monate."


    Da erscheint mir ein Widerspruch zum ersten von mir dargestellten Absatz zu sein, wonach die Höchstdauer auf die Höchstdauer des neuen Anspruchs begrentz wäre. Welche der beiden Dartstellungen trifft denn nun zu?? :?::?::?::?: