Hallo,
erhöhen Kapitalerträge (Veräußerungsgewinne über den Freibetrag hinaus) den persönlichen Steuersatz? bzw. werden die Kapitalerträge zu dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet?
Beispiel:
aktueller Steuersatz laut Einkommensteuerbescheid 2016 18,3%
Mein Einkommen verändert sich in 2017 nicht ,also rechne ich mit dem “gleichen Steuersatz” wie in 2016 . Ich möchte in 2017 einen Teil meiner Kursgewinne aus Aktienfonds realisieren (ca. 3500€).Der Freibetrag ist bereits ausgeschöpft.
Werden die 3500€ nun zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und ergibt sich hieraus ein höherer Steuersatz?
Danke,Andreas