JT Insolvenz

  • So nachdem ich die Air Berlin Flüge abharken konnte kommt die nächste Hiobsbotschaft von JT.
    Wir haben über JT für den 25.10 - 28.10.2018 ein Hotelzimmer in Florida gebucht.
    Im Laufe dieser Woche soll geklärt werden ob es für den o.g. Zeitraum von der Versicherung eine
    Kostenübernahme gibt.
    Ich habe das Hotel bereits per Mail angeschrieben denke aber das wir keine Antwort bekommen werden.
    Was heißt das für mich ?
    Wird die Kostenübernahme in Amerika überhaupt anerkannt?
    Wenn nicht welche Kosten bekommen wir wenn erstattet.?
    Die Buchungskosten über JT oder die tatsächlich neu entstandenen Kosten.
    Wurde das Zimmer evtl. storniert?
    Gruß
    Simone

  • 'Zur Insolvenzsicherung bei JT als Reiseveranstalter nach dem Insolvenzantrag beim AG Berlin Charlottenburg


    Führich, Reiserecht, 7. Auflage 2015 § 16 (Sicherstellung und Zahlung § 651k BGB), Verlag C.H.Beck München
    1. Ausgangspunkt ist § 651k BGB
    Amtlicher Gesetzestext § 651k BGB
    2. Was heißt das nun kurz gefasst für die Insolvenz von JT?
    JT hat als Reiseveranstalter bis 31.10.2017 den durch § 651k BGB vorgeschrieben Absicherungsvertrag mit Generali. Dieser Kundengeldabsicherer hat diesen Vertrag mit JT zu diesem Termin auslaufen lassen wegen fehlender „Bonität, also wegen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit von JT. Damit hat JT ab diesem Datum keine gesetzlich notwendige Insolvenzsicherung und darf ab dem 1.11.2017 KEINE PAUSCHALREISEN ANBIETEN. GENERLI MUSS DEN FEHLENDEN INSOLVENZSCHUTZ DER GEWERBEAUFSICHT BERLIN MITTEILEN (Art. 238 III EGBGB). Reisevermittler müssen mit einem Bussgeld bis 5000 Euro rechnen, wenn Sie trotzdem Reisen des Veranstalters JT ohne den GÜLTIGEN Sicherungschein anbieten (§ 147b GewO, § 651k IV 1 BGB).JT MUSS DEN INSOLVENZSCHUTZ VON REISEN MIT REISEBEGINN BIS 31.10.2017 NACHWEISEN MIT EINEM GÜLTIGEN SICHERUNGSSCHEIN, DER INHALTLICH DEM MUSTER ENTSPRECHEN MUSS. OHNE SS DARF WEDER JT NOCH EIN VERMITTLER ANZAHLUNGEN NOCH RESTZAHLUNGEN ANNEHMEN. AUCH WENN DER REISENDE SEINEN SS NICHT MEHR FINDET, IST ER BIS 31.10. ABGESICHERT. DER SS IST LEDIGLICH EIN NACHWEISDOKUMENT, DASS JT bis 31.10. ABGESICHERT IST. VORAUSSETZUNG FÜR DEN INSOLVENZSCHUTZ IST DER ABSICHERUNGSVERTRAG ZWISCHEN GENERALI UND JT.Soweit Reisen von JT bis 30.10. angetreten wurden sind diese abgesichert. Generali muss nach § 651k I BGB nicht nur die Rückreise sicherstellen und organisieren, sondern auch Doppelzahlungen erstatten, die Reisende an Leistungsträger wie Hotels leisten müssen. Da Generali auch bloße Hotelleistungen als Einzelleistung von JT entsprechend der Rechtsprechung des BGB absichert, fallen auch diese Leistungen unter den Insolvenzschutz!Hat der Reisende derzeit (5.10.) den Reisepreis noch nicht oder nicht vollständig gezahlt, kann der Insolvenzverwalter im Rahmen seines Wahlrechts nach § 103 InsO die Zahlung, also die Erfüllung verlangen. Das gilt auch, wenn andere Leistungsträger die gebuchte Reise erbringen. Erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der BEKANNTGABE DER NICHTDURCHFÜHRUNG DER REISE, hat der Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf den Reisepreis!WER ALSO EINEN SS MIT GÜLTIGKEIT BIS 31.10.2017 BESITZT, KANN SEINE BUCHUNG NICHT OHNE WEITERES AUßERORDENTLICH KÜNDIGEN!
    3. Außerordentliches Kündigungsrecht für Reisen ab November 2017
    Der Kunde von JT hat ein Recht, den Sicherungsschein zu prüfen. Bei fehlender Werthaltigkeit, weil er Reiseantritte ab 1.11.2017 angeblich erfasst, kann der Reisevertrag mit JT fristlos ohne Stornoentschädigung aus wichtigem Grund gekündigt werden ((§ 314 BGB). Dies ist allgemeine Meinung in der Rechtsprechung und im reiserechtlichen Schrifttum (Führich, Reiserecht, § 16 Rn. 41 m.w.Nachw.). Hat der Reisende schon Anzahlungen geleistet, kann der Reisende die weitere Zahlung verweigern.
    4. Persönliche Haftung des Geschäftsführers
    Wenn der Geschäftsführer falsche Sicherungsscheine vorlegt, täuscht er den Reisenden über einen nicht bestehenden Insolvenzschutz ab November und es liegt der Straftatbestand des Betrugs vor. Ein geschädigter Reisender hat daher einen Schadensersatzanspruch gegen den Geschäftsführer gem. §§ 823 II BGB iVm § 651k BGB, da der Insolvenzschutz ein Schutzgesetz zugunsten des Reisenden ist. Der Geschäftsführer haftet mit seinem persönlichen Vermögen und kann sich nicht auf die beschränkte Haftung der GmbH berufen.
    Für diesen Ratschlag wird keine Haftung übernommen.' Quelle: https://reiserechtfuehrich.com…ung-wissen-muss/#comments

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)