Guten Tag zusammen,
als stiller Leser verfolge ich die Community mit Interesse. Mit diesem Beitrag möchte ich mich etwas aktiver einbringen.
Viele haben sicherlich das Urteil des BGH Urteil vom 01.06.2016 mitbekommen. Der Sachverhalt bei mir in 2016 ähnlich.
Die Bonuszahlung meiner KK wurde als Sonderausgabenabzug im Einkommensteuerbescheid geltend gemacht.
Nach meinem Hinweis auf das Urteil wurde ich dazu aufgefordert eine entsprechende Papierbescheinigung einzureichen. Diese bekam ich von meiner KK. Ebenfalls beim FA eingereicht und nun äußert sich das Finanzamt dazu, dass diese von der KK ausgestellte Papierbescheinigung nicht der Form entsprechen würde. (angeblich das BFH Urteil nicht berücksichtigt, Ausstellungsdatum der KK: 20.03.2017)
Die KK weiß hier natürlich von nichts(ist sich sicher mir die korrekte Papierbescheinigung ausgestellt zu haben) und ich stehe also zwischen "zwei Fronten" und kann dieses Urteil nicht entsprechend zur Anwendung bringen.
Jemand der über ähnliche Erfahrungen berichten kann oder über problemlose Anwendung dieses Urteils seitens FA? Würde mich freuen! Vielen Dank!
Grüße
KingArthur0502