Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

  • Guten Abend!
    Ich habe eine Frage zu folgender Formulierung in meinem Arbeitsvertrag:


    „Das Anstellungsverhältniss kann nach Ablauf der Probezeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Jede Verlängerung der Kündigungsfrist aufgrund tariflichvertraglicher oder gesetzlicher Regelung gilt sowohl für die Firma als auch für den Mitarbeiter“.


    Was gilt, drei Monate oder die verlängerte Frist gem. § 622 BGB?

  • Hallo @diemwil


    hier der Finanztip Artikel: http://www.finanztip.de/arbeitsrecht-kuendigungsfrist/


    Ich verstehe es so, dass du eine Mindestkündigungfrist von 3 Monaten hast, während die gesetzlich Kündigungsfrist zu Anfang des Beschäftigungsverhältnisses nur 4 Wochen zum 15. oder Monatsende beträgt.


    Ab 10 Jahren Beschäftigungsverhältnis steigt die gesetzliche Kündigungsfrist auf 4 Monate. Dann wiederum gilt auch für dich die gesetzliche da längere Frist.


    Der Arbeitgeber darf aber nie besser gestellt sein, als der Arbeitnehmer.

  • Vielen Dank! Sieht demnach für mich nicht gut aus, da ich von 3 Monate ausgegangen bin und ich das dem neuen Arbeitgeber auch so kommuniziert habe. Nach den gesetzlichen Fristen komme ich dann erst in 6 Monate „raus“. Habe nämlich schon gekündigt. Hoffentlich kann der neue ArbGeb solange auf mich warten :(

  • Man kann immer beim alten Arbeitgeber nachfragen..... Oder Druck machen. Niemand will einen Mitarbeiter, der 6 Monate Dienst nach Vorschrift macht und ständig krank feiert auf der Lohnliste haben :D

  • @chris2702 deinen Einwand mit "Dienst nach Vorschrift" finde ich nicht ganz angebracht. Ein Arbeitsverhältnis beruht für mich zumindest immer auf Gegenseitigkeit. Wenn der Arbeitgeber sich die letzten Monate/Jahre fair verhalten hat und man dann die Kündigung durch so ein Verhalten erzwingen will , weil man aus Grund xy die Stelle wechseln möchte halte ich das moralisch für hoch fragwürdig. Vor allem unter dem Aspekt, dass man als Arbeitnehmer evtl. die Fristen falsch eingehalten hat... Ansonsten ist aber zumindest fragen und miteinander reden die beste Lösung.

  • Hallo @guemue,


    das ist ein berechtigter Einwand. Ich weiß zu mindestens von meinem Arbeitgeber mit 10.000 Leuten allein an meinem Standort, dass Kollegen, die ihren Abgang verkünden, ganz automatisch nicht mehr mit neuen Projekten betraut werden, denn diese werden sie nicht zu Ende führen, also macht es auch keinen Sinn sie einzubinden. Und dann sitzen die Kollegen teilweise ihre Zeit ab, Dienst nach Vorschrift im Sinne von körperlicher Anwesenheit, die aber beiden Seiten nichts mehr bringt. Das ist für die Kollegen frustrierend, der Arbeitgeber investiert halt noch ein paar Monatsgehälter in Nullleistung. Das bringt keinem was.


    Ansonsten kann man trefflich streiten, welche Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Konstellationen in Deutschland vorherrschen. Es gibt super faire, großzügige Top-Arbeitgeber und es gibt Ausbeuter. Es gibt hart arbeitende Topleister und es gibt Leute, die jede Möglichkeit nutzen, um eigene Vorteile zu maximieren, sei es durch Schlechtleistung, Diebstahl, und und. Ich selbst habe enormes Glück mit meinem Arbeitgeber und würde vermutlich versuchen, im Falle eigener Kündigung nochmal das maximal möglich für ihn zu schaffen. Aber im Freundeskreis gibt es auch Ausbeuterkostellationen, wo ich mich ab dem Tag der Kündigung von einer Krankmeldung zur nächsten hangeln würde und alle Hemmungen fallen würden. So manches Arbeitgeberverhalten stößt da bei mir auf völliges Unverständnis.