Guten Abend!
Ich habe eine Frage zu folgender Formulierung in meinem Arbeitsvertrag:
„Das Anstellungsverhältniss kann nach Ablauf der Probezeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Jede Verlängerung der Kündigungsfrist aufgrund tariflichvertraglicher oder gesetzlicher Regelung gilt sowohl für die Firma als auch für den Mitarbeiter“.
Was gilt, drei Monate oder die verlängerte Frist gem. § 622 BGB?